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Strafgeld im Bundestag Wer pöbelt, der zahlt

15.04.2011 ·  Als Reaktion auf Störaktionen von Abgeordneten der Linkspartei haben die Fraktionen von Union, FDP und SPD einem Gesetzentwurf zugestimmt, der die Verhängung eines „Ordnungsgeldes“ von bis zu 2000 Euro möglich machen soll.

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Die Fraktionen von Union, FDP und SPD haben am Dienstag einem Gesetzentwurf zugestimmt, der die Verhängung eines „Ordnungsgeldes“ gegen Bundestagsabgeordnete ermöglichen soll. Die „Änderung des Abgeordnetengesetzes“ war im Geschäftsordnungsausschuss vorbereitet worden. Sie wurde am Donnerstag in erster Lesung beraten. Die Grünen und die Linkspartei schlossen sich der Initiative nicht an.

Das Gesetz ist als Reaktion auf Störaktionen von Abgeordneten der Linkspartei gedacht. Diese hatten im Bundestag mit T-Shirts gegen das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ und mit Transparenten gegen einen Luftangriff in Afghanistan protestiert. Schon in der vergangenen Wahlperiode hatte sich der Ältestenrat mit Aktionen der Linksfraktion befasst, an denen sich auch die Grünen gestört hatten. Bundestagspräsident Lammert (CDU) unterstützt das Vorhaben.

Bis zu 2000 Euro Bußgeld

Die Formulierung des Entwurfs lautet so: „Wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages bei dessen Sitzungen kann der Präsident gegen ein Mitglied des Bundestages ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro festsetzen. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Ordnungsgeld auf 2000 Euro. Bei gröblicher Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages kann das Mitglied für die Dauer der Sitzung aus dem Saal verwiesen und bis zu 30 Sitzungstage von der Teilnahme an Sitzungen des Bundestages und seiner Gremien ausgeschlossen werden.“

Einen „Bußgeldkatalog“ gibt es nicht. Aus der Begründung geht hervor, dass die Entscheidung dem amtierenden Sitzungsleiter obliegt. Den betroffenen Abgeordneten bleibt als Rechtsmittel „der Weg zum Bundesverfassungsgericht“. Bisher gibt es als Sanktionsmittel die (als wirkungslos bezeichnete) Rüge des Präsidenten oder den (als für Parlamentarier überaus scharf empfundenen) Ausschluss von Bundestagsberatungen.

Bei den Grünen hieß es, sie seien nicht grundsätzlich dagegen, ein Ordnungsgeld einzuführen. Doch wende sich die Fraktion gegen den unbestimmten Tatbestand der „Würde des Hauses“. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Oppermann begründete die Zustimmung so: „Im Parlament zählt das Argument und nicht das Transparent.“ Die CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt sagte, das Gesetz würde auch ohne Zustimmung der SPD verabschiedet.

Quelle: ban; F.A.Z. Video: Deutsche Welle
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