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Steuersenkungen Entlastungen als Belastungen

08.11.2011 ·  Ob und in welcher Form die von Schwarz-Gelb beschlossenen Entlastungen Gesetz werden, ist noch kaum vorherzusehen. So kann auch die SPD noch nicht wissen, ob es für eine Klage vor dem Verfassungsgericht überhaupt eine Grundlage geben wird.

Von Günter Bannas und Majid Sattar, Berlin
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Auf ihrem Koalitionsgipfel am Sonntag sind die Führungen von Union und FDP von ihrem Grundsatz abgewichen, die beabsichtigte Steuersenkung solle so gestaltet werden, dass sie nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Führende Politiker der Koalition geben sich nun allerdings optimistisch, dass die Ankündigungen vieler SPD-Landesregierungschefs, das Gesetz im Bundesrat scheitern zu lassen, nicht das letzte Wort seien. „Ich bin überzeugt davon, dass sich die SPD-Länder einer Lösung nicht verweigern werden“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Peter Altmaier, am Dienstag.

Die Fraktionsvorsitzenden Kauder (CDU/CSU), Brüderle (FDP) und der CSU-Vorsitzende Seehofer hatten es vermeiden wollen, dass es im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu endlosen Verhandlungen mit der SPD komme und die Machtlosigkeit der schwarz-gelben Koalition im Bundesrat ein ums andere Mal bestätigt würde. Doch konnte sich die Koalition nicht auf die Senkung von allein dem Bund zustehenden Steuern (Solidaritätszuschlag, einige Verbrauchssteuern) verständigen, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürften.

Als Ausweg wurde die Anhebung des Grundfreibetrages gefunden; dieser muss mindestens das Existenzminimum steuerfrei halten. Eine darüber hinausgehende Steuererleichterung in Höhe von zwei Milliarden Euro will der Bund allein finanzieren. Das Steuergesetz bedarf auch in dieser Fassung der Zustimmung der Länderkammer. Immerhin haben sich nun auch die Ministerpräsidenten der CDU dafür ausgesprochen; tatsächlich hatte es Sorgen in der CDU gegeben, die eigenen Leute könnten zu Kronzeugen gegen die Politik der schwarz-gelben Koalition werden.

Altmaier hob nun hervor, auch der Bundesrat müsse sich an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten, den Grundfreibetrag dem neuen Existenzminimum anzupassen. Er vermied es am Dienstag freilich offenzulegen, ob die Koalition gegebenenfalls den Vermittlungsausschuss anrufen werde. Seehofer hatte hingegen deutlich gemacht, er lehne ein Vermittlungsverfahren ab. Niemand solle hoffen, sagte er, dass „er uns über den Vermittlungsausschuss das eine oder andere reinjubeln kann“.

FDP-Generalsekretär Lindner wiederum warf der SPD und den Grünen vor, mit einer „Blockade-Politik“ zu drohen. „Nur wenn es in die Parteitaktik passt, dann entdecken SPD und Grüne plötzlich das Sparen.“ Er sei aber gespannt, „ob es wirklich zu einer Blockade im Bundesrat kommt“. CDU-Generalsekretär Gröhe sagte: „Die Äußerungen führender Sozialdemokraten sind entlarvend und zeigen deutlich: Die SPD macht erneut den Lafontaine.“ In der Union freilich war daran erinnert worden, dass Lafontaine damals 1997 mit seiner Politik parteipolitisch Erfolg gehabt habe. CDU/CSU und FDP hätten ein Jahr später die Bundestagswahl verloren.

Bundesregierung wird versuchen, einige Länder aus ihrer Ablehnung „herauszukaufen“

Für die SPD ist die Strategie, die Steuerpläne im Bundesrat blockieren zu wollen, nicht ohne Risiko. Zwar haben neben der Parteispitze auch mehrere SPD-Ministerpräsidenten ihren Widerstand im Bundesrat angekündigt, doch wissen die Sozialdemokraten, dass die Bundesregierung am Ende versuchen wird, einzelne Länder aus der Ablehnungsfront „herauszukaufen“. Die schwarz-gelbe Koalition benötigt die Stimmen dreier Länder, wobei eines davon über vier Bundesratsstimmen verfügen müsste. Nur dann kämen Union und FDP, die mit „ihren“ Bundesländern über 25 Bundesratsstimmen verfügen, auf die 35 Stimmen, die für ein zustimmungsbedürftiges Gesetz erforderlich sind. Da die von SPD und Grünen gebildeten Landesregierungen in dieser Frage als eisern gelten, wird erwartet, dass die Bundesregierung auf die großen Koalitionen in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und in Bälde Berlin sowie auf das Saarland, das von einem Jamaika-Bündnis regiert wird, zugehen wird. Sie könnte etwa Finanzmittel für Infrastrukturmaßnahmen anbieten.

Die Opposition dürfte sich bewusst sein, dass die Koalition einen etwaigen Erfolg im Bundesrat ausgiebig feiern würde. Auch würde die Argumentation der Opposition, es handele sich um „mickrige“ Steuerentlastungen für den Bürger, in Frage gestellt. Wenn es bloß um kleine Beträge gehe, warum dann dieser Widerstand?, könnte die Koalition fragen. Die SPD hält dem entgegen, für den einzelnen seien es vernachlässigbare Erleichterungen, die sich für den Staat zu beträchtlichen Belastungen summierten. Diese Mittel fehlten dann bei der Konsolidierung der Staatsfinanzen.

Ob die Grundlage für eine Klage gegeben ist, ist noch unklar

Nach dem Widerstand im parlamentarischen Verfahren stehen der Opposition formal noch rechtliche Schritte zur Verfügung. Der SPD-Vorsitzende Gabriel hatte zwar am Montag angekündigt, eine Verfassungsklage sei zu prüfen. Doch ist sich die SPD darüber im Klaren, Grundlage einer Klage müsste sein, dass die finanziellen Neuverpflichtungen des Bundes, etwa durch Übernahme aller Steuerausfälle für Länder und Kommunen, die verfassungsrechtliche Schuldengrenze übersteigen. Ob dies der Fall ist, kann jedoch erst am Ende des Haushaltsjahres geklärt werden. Vorsorglich vermeidet die Koalition offiziell das Wort von der Steuersenkung. Es handele sich vielmehr um Maßnahmen zur „Steuergerechtigkeit“, sagte Altmaier.

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Jahrgang 1952, Leiter der politischen Redaktion in Berlin.

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Jahrgang 1970, politischer Korrespondent in Berlin.

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