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Steuerfahnder-Affäre Gutachten belastet Minister Weimar

03.01.2010 ·  Hessens Finanzminister Weimar (CDU) könne die Verantwortung für „das Abschieben unbequemer Fahnder mit Hilfe fragwürdiger psychiatrischer Gutachten“ nicht einfach auf untergeordnete Behörden abwälzen, heißt es in einem Gutachten eines Bundesverwaltungsrichters.

Von Thomas Holl, Wiesbaden
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In der Affäre um vier zwangspensionierte Steuerfahnder hat ein hoher Bundesrichter dem hessischen Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) schwere Versäumnisse vorgeworfen. Wie die Zeitschrift „Spiegel“ berichtet, nennt der Richter am Bundesverwaltungsgericht, Dieter Deiseroth, in einem Gutachten die gegen den Willen der Betroffenen vorgenommenen Pensionierungen „grob rechtswidrig“.

In seiner juristischen Stellungnahme zu den Fällen halte Deiseroth Weimar vor, dass er die Verantwortung für das Abschieben unbequemer Steuerfahnder mit Hilfe fragwürdiger psychiatrischer Gutachten nicht einfach auf untergeordnete Finanzbehörden abwälzen könne. Sowohl die hessische Oberfinanzdirektion als auch Weimars Ministerium seien verpflichtet gewesen, die Gründe für die Versetzung der vier als „dienstunfähig“ eingestuften Beamten in den Ruhestand „eigenständig“ zu prüfen.

Das hessische Berufsgericht für Heilberufe hatte den mit den Gutachten beauftragten Psychiater im November 2009 einen Verweis erteilt und ihm eine Geldbuße von 12 000 Euro auferlegt. In seiner Urteilsbegründung sprach das Gericht von „Vorsatz“ beim Erstellen fachlich unbegründeter medizinischer Gutachten. Die Opposition von SPD, Grünen und Linkspartei, aber auch die ehemaligen Steuerfahnder sehen einen Zusammenhang zwischen den Zwangspensionierungen und einer Amtsanweisung des Finanzministeriums im Jahr 2001.

In der Anweisung, die von den vier Beamten intern scharf als Behinderung ihrer Arbeit kritisiert worden war, waren Geldtransfers unter 500.000 Mark als steuerrechtlich unverdächtig eingestuft worden. Ein von SPD und Grünen seinerzeit erzwungener parlamentarischer Untersuchungsausschuss konnte jedoch nicht belegen, dass damit bewusst vom Finanzministerium Steuerflüchtlinge etwa in Liechtenstein vor Strafverfolgung geschont werden sollten.

Rückkehr in den Staatsdienst angeboten

Nachdem der Fall im vergangenen Jahr abermals von Medien und Opposition aufgegriffen wurde, bot Weimar Anfang Dezember 2009 den vier früheren Steuerbeamten die Rückkehr in den Staatsdienst an. Auf die Vorwürfe des Bundesverwaltungsrichters Deiseroth reagierte Weimars Staatssekretär Thomas Schäfer (CDU).

Das Ministerium verweise darauf, dass die vier früheren Beamten erst nach jahrelanger Abwesenheit vom Dienst in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden seien. Weder die hessische Finanzverwaltung noch das Ministerium als auch der Minister „persönlich“ hätten sich in der Angelegenheit etwas vorzuwerfen. Der Ankündigung der vier früheren Steuerfahnder, das Land Hessen auf Schadensersatz zu verklagen, sehe das Finanzministerium mit „großer Gelassenheit“ entgegen.

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Jahrgang 1960, politischer Korrespondent für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit Sitz in Wiesbaden.

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