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Steuerdaten Der Staat als Händler

03.02.2010 ·  Mit dem Segen der Kanzlerin kauft der Finanzminister gestohlene Steuerdaten. Es ist zu fürchten, dass - wenn dieses Verhalten üblich wird - die Fundamente des Rechtsstaats weiter erodieren. Und zwar selbst dann, wenn man den Datenkauf für rechtmäßig und die Daten vor Gericht für verwertbar hält. Ein Kommentar von Reinhard Müller.

Von Reinhard Müller
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In manche Kreise muss man sich einschleichen; manche Festung lässt sich nur mit einem Trojanischen Pferd erobern. Darum bezahlt der Staat Informanten, darum sichert er bestimmten Tätern einen Strafnachlass zu, wenn sie auspacken. Er verhandelt mit Schwerkriminellen und zahlt Lösegeld, um Entführte unversehrt freizukaufen. Und er soll, das erwarten viele Bürger, noch mehr tun.

Wie kann es sein, so fragten sie, dass ein führender Polizeibeamter angeklagt wird, weil er einem Kindesentführer Gewalt androhte, als es darum ging, ein Leben zu retten? Und dass Hinweisen auf Steuerhinterziehung in Höhe von womöglich deutlich mehr als hundert Millionen Euro nur deshalb nicht nachgegangen werden soll, weil ein Informant Geld dafür will, das leuchtet vielen nicht ein.

Erosion an den Fundamenten des Rechtsstaats

Gewiss, die Fälle sind nicht gleichzusetzen. Doch die Erwartung an den Staat ist generell groß, die Erkenntnisse, die er hat oder erlangen kann, auch zu nutzen. Darf der Rechtsstaat einfach die Augen verschließen, wenn ein krimineller Zuträger Geld für seine „Hehlerware“ verlangt? Wie ist es, wenn jemand eine gestohlene CD mit den Daten von möglichen Pädophilen der Polizei übergeben will? Sofort ablehnen? Oder doch abwägen? Wenn die Steuerflucht das Ausmaß einer Völkerwanderung angenommen hat und eine erhebliche Schädigung der Volkswirtschaft vorliegt – dann verlangt das geeignete Gegenmaßnahmen, die womöglich auch den Einsatz des BND im Liechtenstein-Fall nicht von vornherein ungerechtfertigt erscheinen ließen. Finanzminister Schäuble muss jedenfalls offenbar ebenso wenig wie sein Vorgänger Steinbrück den Staatsanwalt fürchten, nachdem er sich jetzt mit dem Segen der Kanzlerin zum Kauf der Daten entschlossen hat.

Es ist aber zu befürchten, dass sich – wenn dieses Verhalten üblich wird – eine Erosion an den Fundamenten des Rechtsstaats ausbreitet, die schon begonnen hat. Und zwar auch dann, wenn man diesen Datenankauf für rechtmäßig und die Daten vor Gericht für verwertbar hält. Ein Landgericht hat etwa die Verwertung gestohlener Steuerdaten im Zuge einer Wohnungsdurchsuchung im Liechtenstein-Komplex für zulässig gehalten. Karlsruhe, das sich zu diesem Datenkauf noch nicht äußern konnte, wägt in solchen Fällen ab. Doch Gerichtsentscheidungen sind die Ausnahme.

So ging der Fall Zumwinkel, wie viele andere, mit einem „Deal“ zu Ende. Diskret und zügig, ohne lange Hauptverhandlung werden die Steuerverfahren abgeschlossen – mit Zustimmung und zum vermeintlichen Wohl aller Beteiligten. Kein Wunder, dass manchem der Groß-Steuersünder im Liechtenstein-Komplex das Unrecht ihrer Tat auch im Nachhinein gar nicht recht einleuchtet; für einen von ihnen stellte sich seine Steuerhinterziehung großen Stils allenfalls wie eine Ordnungswidrigkeit dar, wie er sagte.

Systemfremdes Effektivitätsstreben

Der „Deal“ ist aus dem Strafprozess nicht mehr wegzudenken; seit kurzem ist er immerhin gesetzlich geregelt. Aber er steht bei aller Praxisnähe für ein systemfremdes Effektivitätsstreben. Die Wahrnehmung ist: Wer sich teure Anwälte leisten kann, erspart sich ein öffentliches Verfahren zur Wahrheitsfindung – gerade in Fällen, die vor aller Augen geklärt werden müssten. Dabei will der Staat, wie der jetzige Handel zeigt, ansonsten den Eindruck einer Zwei-Klassen-Justiz um jeden Preis vermeiden.

Zwar gibt es Verfahren, die sich anders schwerlich beenden lassen. Und wenn es etwa um das Aufbrechen stark abgeschotteter krimineller Strukturen geht, braucht man unter Umständen die Kronzeugenregelung, die auch eine Art von „Deal“ ist. Dort sei sie, wie ein Verfassungsrichter mit langjähriger Erfahrung als Strafverfolger sagt, „rechtsethisch geboten“.

Im Teufelskreis

Aber es ist ein Teufelskreis: Je mehr bei Justiz und Polizei gespart wird, desto eher muss auf zweifelhafte Methoden gesetzt werden. Je wirksamer diese Mittel sind, desto mehr werden die herkömmlichen vernachlässigt. Zu einer soliden Polizei- und Justizarbeit gehört eben eine ordentliche Ausstattung, auch der Finanzbehörden. Wo sie an Grenzen stoßen, ist die Politik gefragt, und zwar auch auf internationaler Ebene. Wenn der Kampf gegen Steuerflucht eine so wichtige Staatsaufgabe ist, dann kann der Handel mit Kriminellen nicht weitere internationale Anstrengungen ersetzen, gemeinsam mit den befreundeten Nachbarstaaten Schlupflöcher zu schließen.

Ja, es kann im Einzelfall auch rechtsethisch geboten sein, aus Datendiebstahl Vorteile für die Allgemeinheit zu ziehen. Ein (beabsichtigter) Effekt der öffentlichen Debatte ist dabei der mehr oder minder versteckte Aufruf zur Selbstanzeige. Doch eine Auslobungs- und Anstiftungspolitik sollte nicht die Folge sein. Sonst werden als Nächstes vielleicht Arzthelfer mit Geld dazu bewegt, ärztlichen Abrechnungsbetrug zu offenbaren. Auch hier geht es schließlich um sozialschädliches Verhalten großen Stils. Und als Übernächstes werden sich Mitarbeiter von Anwaltskanzleien aufgerufen fühlen, Mandatsgeheimnisse zu verraten.

Der Grat ist schmal. Der Staat steht zu Recht unter Verfolgungszwang. Aber er sollte sich zunächst auf seine originären Instrumente besinnen. Auch damit kann man manche Festung schleifen.

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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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