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Sterbehilfe Kontroverse um BGH-Urteil

27.06.2010 ·  Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger bezeichnet die Entscheidung des BGH zur Sterbehilfe uneingeschränkt als wegweisend. Andere Politiker warnen jedoch davor, aus dem Urteil einen „Automatismus“ für andere Fälle abzuleiten.

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Politiker verschiedener Parteien haben die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Sterbehilfe begrüßt, aber auch vor zu weit reichenden Schlussfolgerungen aus dem Urteil gewarnt. Während Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (F.A.S.) die Entscheidung uneingeschränkt als wegweisend bezeichnete, warnten SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles und der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach davor, aus dem Urteil einen „Automatismus“ für andere Fälle abzuleiten.

„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes bringt in besonderer Weise zum Ausdruck: Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen muss in jeder Phase des Lebens beachtet werden“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Das Recht, frei zu entscheiden, sei Kern der Menschenwürde. „Die Achtung der Menschenwürde gebietet es, einen Menschen so sterben zu lassen, wie es seinem frei verantwortlich gefassten Willen entspricht - unabhängig von Art und Stadium seiner Erkrankung“, sagte die Justizministerin der F.A.S. „Sterbenlassen ist keine strafbare Handlung, wenn sie dem erklärten Willen des Patienten entspricht“, so die FDP-Politikerin.

„Klare Regelungen sind wichtig“

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles sagte, das Urteil des BGH zeige zwar, wie wichtig Patientenverfügungen seien. Zur Würde des Menschen gehöre aber auch die Individualität seines Todes. „In der konkreten Situation müssen alle Beteiligten gemeinsam die Verantwortung dafür übernehmen, was im Sinne des Sterbenden zu tun ist“, sagte Nahles. „Klare Regelungen sind wichtig und können dabei helfen, aber es darf keinen Automatismus geben“, sagte die SPD-Politikerin. Im Zweifel müsse immer „für das Leben“ gelten. „Und es gilt stets die strikte Grenze: Keine aktive Sterbehilfe als Dienstleistung!“, sagte Nahles der F.A.S.

Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages, der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach. Er begrüße das Urteil, weil es Rechtssicherheit schaffe. Doch warnte er davor, zu weit reichende Konsequenzen zu ziehen. Im vorliegenden Fall sei es ausschließlich darum gegangen, den Willen der Patientin zu respektieren, dass nicht in aussichtsloser Lage Leiden verlängert werde. Anders sei es, wenn nach einer ärztlichen Therapie gute Heilungschancen bestünden. „Ärzte, Angehörige und der Betreuer werden in solchen Fällen abwägen müssen: Trifft das, was der Patient mündlich oder schriftlich geäußert hat, auf seine konkrete Situation zu“, sagte Bosbach. „Auch nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofes darf es weiterhin keinen Automatismus zum Behandlungsabbruch geben“, forderte Bosbach in der F.A.S.

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