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Statt des Wahlausschusses Lammert: Plenum soll Verfassungsrichter wählen

 ·  Bundestagspräsident Lammert fühlt sich in seinem Vorschlag bestätigt, die Verfassungsrichter künftig vom Plenum des Bundestags bestätigen zu lassen. Der F.A.Z. sagte er, in allen Fraktionen werde der Vorstoß als „plausibel“ angesehen.

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Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hält an seiner Überlegung fest, die vom Bundestag zu bestimmenden Richter des Bundesverfassungsgerichts künftig vom Plenum des Bundestages und nicht nur vom Richterwahlausschuss bestätigen zu lassen. Lammert sagte im Gespräch mit der F.A.Z., die Reaktionen auf seinen Vorschlag, den er ausdrücklich nicht als „Initiative“ verstanden wissen wollte, bestätigten ihn darin. Er sei schon seit langem der Auffassung gewesen, dass die Richter des höchsten deutschen Gerichtes sich auf eine größere „Legitimation“ als bisher stützen sollten. Je acht Verfassungsrichter werden bisher vom Plenum des Bundesrats und vom Richterwahlausschuss des Bundestages gewählt.

Lammert nannte es „einigermaßen erstaunlich“, dass die „Legitimationsanforderungen“ bei der Wahl der Verfassungsrichter geringer seien als dies bei der Wahl des Datenschutzbeauftragten und der des Wehrbeauftragten der Fall sei. Beide Amtsträger werden vom Plenum des Bundestages bestimmt. Darin sehe er einen „erkennbaren logischen Bruch“. Lammert kündigte an, er werde eine Liste zusammenstellen lassen, in der die Bestätigung anderer Amtsträger unter diesem Blickwinkel zusammengefasst sei. Danach wolle er sich mit den Rechtspolitikern der Bundestagsfraktionen ins Benehmen setzen. Bei diesen Gesprächen könne es dann um eine „behutsame Fortschreibung“ der Bestimmung der Richter am Bundesverfassungsgericht gehen.

Eine besondere „Eilbedürftigkeit“ sehe er freilich nicht, versicherte Lammert. Aus seinen Äußerungen gingen seine Überlegungen über eine künftige Regelung hervor. Lammert verwies auf die Wahl des Bundeskanzlers und des Datenschutzbeauftragten, die jeweils nicht „aus der Mitte des Bundestages“, sondern auf Vorschlag des Bundespräsidenten beziehungsweise der Bundesregierung gewählt werden können. Er könne sich vorstellen, sagte Lammert, dass die Verfassungsrichter künftig auf Vorschlag des Richterwahlausschusses vom Plenum des Parlaments gewählt würden.

Der Bundestagspräsident äußerte sich zufrieden über die Reaktionen, die es in den Bundestagsfraktionen auf seinen Vorschlag gegeben habe. Er habe den Eindruck in allen Bundestagsfraktionen werde sein Vorschlag als „plausibel“ angesehen. So hatten sich in der „Berliner Zeitung“ die Rechtspolitiker Günther Krings (CDU), Dieter Wiefelspütz (SPD), Otto Fricke (FDP) und Volker Beck (Grüne) wohlwollend dafür ausgesprochen, den Vorschlag Lammerts zu prüfen. Viel spreche dafür, dem Plenum des Bundestages das letzte Entscheidungsrecht zu geben, hatte Krings gesagt.

Die Abgeordneten zogen einen Vergleich mit dem vom Verfassungsgericht verworfenen „Neuner-Gremium“ - einem kleinen Kreises von Abgeordneten, die über Vorgaben der Euro-Rettungsschirme EFSF und ESM zu entscheiden gehabt hätten. Nach diesem Urteil kommt nun dem Bundestag wegen seiner Haushaltskompetenz insgesamt das Entscheidungsrecht in diesen Euro-Angelegenheiten.

Zurückhaltender reagierte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion Michael Grosse-Brömer. Dieser wurde in der „Süddeutschen Zeitung“ mit der Anmerkung zitiert, er warne vor „überhasteten Änderungen“. Die Besetzung der Ämter des höchsten Gerichts dürfe nicht politisch instrumentalisiert werden, sagte er. Auch lasse sich in einem kleineren Gremium, also dem Richterwahlausschuss, leichter über die Qualifikation einzelner Kandidaten für das Bundesverfassungsgerichts sprechen. Lammert sagte dazu, er beabsichtige gerade nicht eine überhastete Entscheidung. Insofern könne er auch in der Aussage von Grosse-Brömer „keine Ablehnung erkennen“, sagte Lammert.

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Jahrgang 1952, Leiter der politischen Redaktion in Berlin.

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