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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Stasi-Dokumente „Keine spektakulären Enthüllungen“

 ·  Nach jahrelangem Rechtsstreit hat Helmut Kohl nun doch der Herausgebe seiner Stasi-Akten zugestimmt - mehr als tausend Seiten Material. Spitzel-Informationen sollen nicht darunter sein.

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Die freigegebenen Stasi-Akten über Helmut Kohl (CDU) enthalten nach Angaben seines Büros keine Erkenntnisse, die durch geheimdienstliche Maßnahmen gewonnen wurden.

Auch Informationen, die die Privatsphäre des früheren Kanzlers berührten, würden nicht weitergegeben, erklärte ein Sprecher Kohls am Donnerstag in Berlin. Die Herausgabe der Unterlagen entspreche einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das enge Grenzen für die Veröffentlichung gesetzt hatte.

„Offenkundige Informationen“

Nach jahrelangem Streit gab die Akten-Beauftragte Marianne Birthler am Donnerstag die ersten Unterlagen an zwei Wissenschaftler und sieben Journalisten heraus. Kohl hatte sein Einverständnis erklärt, nachdem er zunächst Bedenken geltend gemacht hatte. Nach seinen Angaben handelt es sich um 1.071 Seiten. Darunter seien 673 Seiten mit „offenkundigen Informationen“ wie Zeitungsartikel sowie 51 Deckblätter.

Birthler schließt nicht aus, daß noch weitere Unterlagen über Kohl zu Forschungszwecken herausgegeben werden. „Ich kann jetzt nicht sagen, ob es bei den nicht herausgegebenen Aktenteilen noch Informationen gibt, die vielleicht unter bestimmten Fragestellungen interessant und herausgabefähig sind“, sagte sie am Donnerstag. „Das will ich jetzt nicht ausschließen.“

Insgesamt lagern 7.000 Seiten über den CDU-Politiker in den Archiven ihrer Behörde. Um an Stasi-Akten über Prominente zu gelangen, können Wissenschaftler und Journalisten entweder einen Forschungsantrag bei der Behörde stellen oder die Betroffenen direkt um Einwilligung bitten. „Das geschieht ja auch häufig“, sagte Birthler.

„Ständig auch neues Material“

Die Akten-Beauftragte hält es auch für möglich, daß sich in dem noch nicht erschlossenen Stasi-Material Unterlagen über Kohl befinden. „Wir erschließen ja ständig auch neues Material“, sagte sie.

Birthler dämpfte abermals Erwartungen, die Kohl-Akten könnten spektakuläre Enthüllungen enthalten. „Wer hofft, jetzt interessante Details darüber herauszubekommen, was die Stasi denn über Helmut Kohl gewußt hat und wie sie das bewertet hat, diese Leute werden eher enttäuscht sein.“ Die Unterlagen seien interessant für diejenigen, „die sich für die Arbeitsweise des Ministeriums für Staatssicherheit interessieren“.

Nach jahrelangem Rechtsstreit hatte Kohl seine Bedenken gegen die Veröffentlichung zurückgezogen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Juni 2004 die Herausgabe von Teilen der Kohl-Akten erlaubt, aber stark eingeschränkt.

Kohl erinnert an Persönlichkeitsrechte

Aus dem Büro Kohl wurde daran erinnert, daß die Unterlagen vor allem dann grundsätzlich geschützt sind, wenn Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Der Schutz gelte besonders dann, wenn die Erkenntnisse durch geheimdienstliche Maßnahmen gewonnen wurden.

Birthler hatte zuvor mehrfach deutlich gemacht, daß sie auch ohne die Zustimmung Kohls zur Herausgabe eines Teils der Akten entschlossen sei. Dann hätte allerdings eine Neuauflage des Rechtsstreits gedroht.

Kohl hatte bereits im November 2000 gegen die Herausgabe der Akten über ihn geklagt. Es folgten mehrere Gerichtsurteile und eine Novellierung des Stasi-Akten-Gesetzes. Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni 2004 wurde der Rechtsstreit beendet. Die Leipziger Richter entschieden, daß die Weitergabe von Akten an Medien oder zum Zweck der politischen Bildung in der Regel nur mit Einwilligung der Betroffenen geschehen kann. Ausnahmen sind möglich, wenn die Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen wie zum Beispiel Zeitungsartikeln stammen.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa/AP
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