09.09.2010 · Der Freiburger Staatsrechtslehrer Schoch hat Bedenken gegen das Verfahren der Abberufung Thilo Sarrazins aus dem Bundesbankvorstand. In der F.A.Z. schreibt Schoch, die Initiative dazu hätte vom Bundesrat ausgehen müssen. Bundespräsident und Kanzlerin erweckten den Anschein von „Befangenheit“.
Der renommierte Freiburger Staatsrechtslehrer Friedrich Schoch hat Bedenken gegen das Verfahren der Abberufung Thilo Sarrazins. Es sei „nicht erkennbar“, woraus sich das Recht des Vorstands der Bundesbank zur Entlassung seines Mitglieds Sarrazin ergeben solle, schreibt Schoch in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Donnerstagsausgabe).
Konsequenterweise müsse das „Initiativrecht“ zur Abberufung bei dem Staatsorgan liegen, das Sarrazin einst vorgeschlagen hatte: dem Bundesrat. „Ein Abberufungsvorschlag des Bundesrates bedürfte des Einvernehmens der Bundesregierung, der Vorstand der Bundesbank wäre anzuhören.“
Dass der Bundespräsident die Bundesregierung eingeschaltet und um eine Stellungnahme gebeten habe, mache das Verfahren „in einem weiteren Punkt angreifbar“, schreibt Schoch in der F.A.Z.
„Bundespräsident nicht zu Unrecht in der Kritik“
Zudem müssten in dem Verfahren rechtsstaatliche Mindeststandards gewahrt werden. Dazu zähle die „Unbefangenheit“ der zur Entscheidung berufenen Personen, zu vermeiden sei schon der „böse Schein“. „In dieser Hinsicht steht der Bundespräsident nicht zu Unrecht in der Kritik“.
Auch die Bundeskanzlerin und weitere Mitglieder der Regierung hätten „Vorfestlegungen“ erkennen lassen, die Zweifel daran begründeten, ob ein Einvernehmen der Bundesregierung zu der Abberufung Sarrazins „wirklich rechtlich begründet und nicht eher politisch motiviert ist“.
Bei der Entscheidung über die Abberufung ist demnach zudem die „Rücksichtnahme auf das berufliche Fortkommen bestimmter Mitglieder des Vorstands der Bank keine rechtliche tragfähige Erwägung“.