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Staatsangehörigkeit 48.000 Türkischstämmige mit zwei Pässen

07.02.2005 ·  Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist in Deutschland seit dem Jahr 2000 nicht mehr möglich. Aus diesem Grund werden viele Türkischstämmige ihren deutschen Paß jetzt verlieren und müssen sich abermals einbürgern lassen.

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Die nach Schätzung des Bundesinnenministeriums etwa 48.000 türkischstämmigen Einwanderer, die durch den Besitz eines nach dem 1. Januar 2000 ausgestellten türkischen Passes ihre deutsche Staatsangehörigkeit wieder verloren haben, sollen nach dem Willen der Vorsitzenden des Bundestagsinnenausschusses, Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), „unbürokratisch und menschenfreundlich“ wiedereingebürgert werden. „Wir haben ein Interesse daran, daß bereits hier integrierte Türken sich bei uns einbürgern“, sagte die ehemalige Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium am Montag dieser Zeitung.

Sie appellierte an die Innenminister der Länder, zu prüfen, ob den vom Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft betroffenen Personen „gleich wieder ein fester Aufenthaltsstatus gewährt werden kann“. Bei einem neuen Einbürgerungsverfahren solle bei diesen Personen auf einen abermaligen deutschen Sprachtest verzichtet werden. Eine Generalamnestie für diesen Personenkreis, wie es die Türkische Gemeinde in Deutschland fordere, komme indes aus rechtlichen Gründen nicht in Frage. Auch die „generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit“ sei nach der Gesetzeslage ausgeschlossen, sagte die SPD-Politikerin.

Doppelte Staatsbürgerschaft nicht möglich

Der Sprecher von Bundesinnenminister Schily (SPD) lehnte die von Frau Sonntag-Wolgast geforderte Sonderregelung jedoch ab: „Es erscheint merkwürdig, daß diese Personen, die das Gesetz umgangen haben, ein privilegiertes Verfahren bekommen sollen, während andere Einbürgerungswillige sich einem Sprachtest unterziehen müssen.“

Der Sprecher bezweifelte, anders als Frau Sonntag-Wolgast, daß die mit zwei Pässen ausgestatteten Türkischstämmigen „so unwissend“ über die seit dem Jahr 2000 geänderte Gesetzeslage gewesen seien: „Bei der Einbürgerung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht möglich ist.“ Nach Paragraph 25 des am 1. Januar 2000 in Kraft getretenen neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes ist eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht mehr erlaubt. „Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit“, heißt es dort.

„Probleme mit der Türkei nicht ausblenden“

Ursprünglich hatte die rot-grüne Bundesregierung nach dem Regierungswechsel 1998 die bis dahin geduldete doppelte Staatsbürgerschaft im Zuge einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts festschreiben wollen, war aber am Widerstand des von der Union dominierten Bundesrates gescheitert. Ungeachtet der neuen Gesetzeslage und ermuntert durch einen Runderlaß der türkischen Regierung im September 2001 an alle Gouverneursämter, die den Wiedererwerb der türkischen Staatsbürgerschaft gegenüber deutschen Behörden nach dem Willen Ankaras vertuschen sollten, hatten Tausende hier eingebürgerte Personen aber einen türkischen Paß beantragt und erhalten.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte Mitte Dezember vergangenen Jahres nach ersten Medienberichten über diesen Mißbrauch des Staatsangehörigkeitsrechts einen Antrag unter dem Titel „Probleme mit der Türkei nicht ausblenden“ in das Parlament eingebracht. In dem Antrag der Unionsfraktion wird die Bundesregierung aufgefordert, „sich nachdrücklich dafür einzusetzen, daß türkische Staatsbürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach der Rechtslage verloren haben, nicht als deutsche Staatsbürger auftreten können“. Es dürfe „keine Verhandlungen“ mit den zuständigen Innenbehörden über „einvernehmliche Lösungen“ geben und auch keine „bilateralen Vereinbarungen“ zur Wiedererlangung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Türkische Staatsbürgerschaft zurückgeben

In der Bundestagsdebatte zu diesem Antrag hatte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Ute Vogt (SPD), am 21. Januar versichert, daß es inzwischen ein „Übereinkommen“ mit der türkischen Regierung in dieser Frage gebe: „Die Praxis, die türkische Staatsangehörigkeit, die zuvor entzogen wurde, unbemerkt erneut zu erteilen, wurde inzwischen abgestellt.“ Der Sprecher des Bundesinnenministers wies darauf hin, daß die zusätzlich mit einem türkischen Paß versehenen Personen „sich praktisch illegal hier aufhalten“. Sie müßten „schnell“, innerhalb von sechs Monaten eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und danach ein neues Einbürgerungsverfahren einleiten.

Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Hakki Keskin, sagte, daß Tausende Einwanderer die deutsche Staatsangehörigkeit vor dem Jahr 2000 erhalten, aber noch vor der Gesetzesänderung zusätzlich die Staatsbürgerschaft in der Türkei beantragt hätten. Dort habe aber die Bearbeitung der Anträge so lange gedauert, daß inzwischen das neue Gesetz in Deutschland in Kraft getreten sei. Keskin forderte eine Übergangsregelung, die die schnelle Rückkehr zur deutschen Staatsbürgerschaft möglich mache. Die Türkische Gemeinde schlägt eine Regelung vor, wonach die Betroffenen bis 2006 die türkische Staatsbürgerschaft wieder zurückgeben und damit den deutschen Paß behalten könnten.

„Einen Grund für eine Sonderregelung gibt es nicht“

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hartmut Koschyk (CSU), lehnte wie Innenminister Schily eine erleichterte Einbürgerung ab: „Einen Grund für eine Sonderregelung gibt es nicht.“ Die Union wolle nicht akzeptieren, daß die Türkei eingebürgerten türkischstämmigen Deutschen unter Mißachtung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts wieder die türkische Staatsangehörigkeit zuerkannt habe.

Der Unions-Obmann im Bundestagsinnenausschuß, Thomas Strobl (CDU), verlangte am Dienstag im SWR, die betroffenen Menschen müßten sich um eine neue Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bemühen. Dabei sollten sie auch den obligatorischen Sprachtest machen. Strobl unterstrich, dies könne nur ein Problem für jene sein, „die aus welchen Gründen auch immer die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt haben, obwohl sie bestimmte Voraussetzungen nach heute geltendem Recht nicht erfüllen“. Er fügte hinzu: „Das sind aber Leute, die wir möglicherweise auch nicht haben wollen.“ Strobl rief die Bundesregierung zugleich auf, das Thema mit der türkischen Regierung zu besprechen.

Quelle: holl., F.A.Z., 08.02.2005, Nr. 32 / Seite 2
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