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SSW Zünglein an der Waage?

20.02.2005 ·  Schon einmal hat der Südschleswigsche Wählerverband einen Machtwechsel in Schleswig-Holstein ausgelöst. Auch diesmal könnte dem SSW wieder die Rolle zufallen, Mehrheitsbeschaffer für die SPD zu sein.

Von Frank Pergande
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Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) ist eine Minderheiten- und Regionalpartei. Er vertritt die Dänen und die nationalen Friesen im Landesteil Schleswig von Schleswig-Holstein. Als Minderheitenpartei ist der SSW seit 1955 von der Fünf-Prozent-Sperrklausel ausgenommen - bei Landtagswahlen, nicht aber bei Kommunalwahlen.

Über Jahrzehnte hinweg hatte der SSW nur einen Abgeordneten in Kiel, 1996 wurden es zwei. Damals, nach der Wahl 1996, die erstmals zu Rot-Grün in Kiel führte, hatten die Sozialdemokraten und die Grünen in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, in Schleswig-Holstein das Zweitstimmenwahlrecht einzuführen. Bis dahin hatte jeder Wähler nur eine Stimme.

Doppelt so viele Stimmen wie Anhänger

Erstmals wurde nach dem neuen System vor fünf Jahren gewählt. Der SSW, der Direktkandidaten nur im nördlichen Landesteil aufstellt, konnte nun aber über die Zweitstimme überall im Land gewählt werden. Das Ergebnis: Der SSW zog mit drei Abgeordneten in den Landtag ein - mit etwas mehr als 60.000 Stimmen oder einem Anteil von 4,1 Prozent. Die Stimmenzahl entspricht ungefähr dem Doppelten der Zahl von Anhängern der Partei. Seitdem sitzen die Däninnen Anke Spoorendonk und Silke Hinrichsen sowie der Friese Lars Harms mit im Landeshaus.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes, das seinen Sitz in der Stadt Schleswig hat, sieht durch die Einführung des Zwei-Stimmen-Wahlrechts keine Notwendigkeit mehr, den SSW von der Fünf-Prozent-Klausel auszunehmen. Zweimal legte das OVG in Schleswig diese Frage dem Verfassungsgericht vor - und zwar dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, weil Schleswig-Holstein nicht über ein eigenes Verfassungsgericht verfügt.

Alles soll bleiben, wie es ist

Eine erste Vorlage hatte das Bundesverfassungsgericht nach langer Wartezeit im November 2004 für unzulässig erklärt. Daraufhin sammelte das OVG mit Blick auf die anstehende Landtagswahl neue Argumente und trug sie abermals dem Bundesverfassungsgericht vor. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun in der vergangenen Woche und damit knapp vor dem Wahltermin: Alles soll bleiben, wie es ist.

Karlsruhe begründete die Entscheidung damit, daß Volksvertreter das gesamte Land repräsentierten und es deshalb für einige keine wahlrechtliche Sonderregelung geben dürfe. Außerdem müßte Schleswig-Holstein sein Wahlsystem ändern, und zwar so, daß es für den SSW keine Wahl nach Landesliste mehr gäbe, sondern nach einer Landesteilliste. Schließlich, so argumentierte das Bundesverfassungsgericht, verkenne das OVG, daß es nicht Aufgabe der Gerichte sei, zu prüfen, „ob der Gesetzgeber für die Gestaltung des Wahlsystems eine zweckmäßige oder rechtspolitisch vorzugswürdige Lösung gefunden hat“. Eine auf den SSW beschränkte verfassungsrechtliche Pflicht zur Aufstellung einer Landesteilliste sei jedenfalls nicht ersichtlich.

Schon einmal hat der SSW einen Machtwechsel ausgelöst

Hinter dem juristischen Streit verbirgt sich eine machtpolitische Frage: Schon einmal, 1987 nach der sogenannten Barschel-Affäre, hatte die eine Stimme des SSW einen Machtwechsel in Kiel herbeigeführt. CDU und FDP kamen nach der Landtagswahl 1987 auf 37 Stimmen, die SPD auf 36. Weil der damalige SSW-Abgeordnete Karl Otto Meyer mit der SPD stimmte, entstand ein Patt im Landtag. Es kam zu einer Neuwahl, welche die SPD gewann: Björn Engholm wurde Ministerpräsident.

Dem SSW könnte immer wieder die Rolle zufallen, Mehrheitsbeschaffer für die SPD zu sein. Zwar erklärt der SSW selbst, er stehe für eine eigene Politik, die dem dänischen Vorbild folge. „Wir sind das Original“ hieß das Motto des SSW-Wahlkampfes. Aber oft decken sich dann doch die Ansichten mit Rot-Grün, etwa in der Sozial- oder Schulpolitik. Der SSW hat stets erklärt, sich an einer Regierung nicht beteiligen zu wollen, wohl aber, ebenfalls nach dänischem Vorbild, eine Minderheitsregierung zu tolerieren. Die anderen Parteien im Landtag haben ein solches Modell immer abgelehnt.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung
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Jahrgang 1958, politischer Korrespondent für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Schwerin.

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