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Sperren für Kinderpornografie Die Grenzen des Stopp-Servers

28.03.2009 ·  Die geplanten Internet-Sperren gegen Kinderpornografie lassen sich leicht umgehen und halten Pädophile bestenfalls ein paar Minuten auf. Großbritannien zeigt, dass es auch anders ginge.

Von Holger Schmidt
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Das aktuelle Bemühen der Bundesregierung, Internet-Sperren gegen Kinderpornografie zu errichten, könnte an technischen Unzulänglichkeiten scheitern. Denn die Sperren lassen sich so leicht umgehen, dass bestenfalls jene Menschen vom Besuch der Internetseiten mit Kinderpornografie abgehalten werden, die versehentlich eine solche Internetadresse eingetippt haben. Alle anderen, die bewusst auf diese Seiten gelangen wollen, werden von den Sperren nur ein paar Minuten aufgehalten oder gar nicht berührt, weil die meisten kinderpornografischen Inhalte gar nicht auf Internetseiten gespeichert, sondern in Tauschbörsen oder Chats verbreitet werden.

Die von der Regierung angestrebte Sperre kann man sich wie einen Vorhang vor Internet-Seiten vorstellen: Wer in seinem Browser zum Betrachten der Internetseiten die Adresse einer Seite eintippt, wird von seinem Zugangsdienstleister wie T-Online oder 1&1 zunächst zu einem ihrer vielen DNS-Server geleitet. DNS steht für „Domain Name System“ und ist nichts anderes als eine Art Telefonbuch, das eine Adresse wie etwa www.faz.net in eine meist zwölfstellige Nummernkombination – die IP-Adresse – umwandelt, die eindeutig dem F.A.Z.-Netzwerkrechner im weltweiten Datennetz zugeordnet ist. Nach den Plänen der Regierung soll das Bundeskriminalamt künftig den Zugangsdienstleistern täglich eine Schwarze Liste mit den gesperrten IP-Adressen mit kinderpornografischem Inhalt mitteilen. Die Zugangsdienstleister müssen dann in ihrem Telefonbuch die Adressen umleiten, damit die Internetnutzer auf dem sogenannten Stopp-Server landen. Dort werden sie auf die Illegalität ihres Treibens hingewiesen; der weitere Weg zur Seite ist versperrt.

Identifikation nicht vorgesehen

Der Stopp-Server soll zudem anonymisiert ermitteln, wie viele Nutzer wie oft diese Seite aufgerufen haben. Der Rechner kann aber auch die zugehörige IP-Adresse des Nutzers ermitteln und damit einen Teil der Surfer identifizieren. Diese Identifikation ist zwar im Gesetzentwurf nicht vorgesehen, aber möglich, weshalb gegenwärtig niemand den Server betreiben will – weder das Bundeskriminalamt noch die Zugangsdienstleister.

Die DNS-Sperren halten nach Ansicht fast aller Beobachter aber niemanden ernsthaft vom Besuch der Seiten ab. Zum Beispiel lässt sich im Browser die IP-Adresse – also die zwölfstellige Nummer – auch direkt eingeben. Dann wird der Datenverkehr gar nicht über den DNS-Server geleitet und der Nutzer landet direkt auf der gewünschten Seite. Nur wenig komplizierter ist die Wahl eines anderen Telefonbuchs, also eines DNS-Servers, der nicht zu den acht deutschen Zugangsdienstleistern gehört, die an der Sperrung teilnehmen sollen. Dazu gehören viele Server im Ausland oder gar Server der Universitäten. Erschwerend hinzu kommt, dass die Seitenbetreiber ständig und automatisiert ihre IP-Adressen wechseln und so immer einen Vorsprung vor den Ermittlungsbehörden haben.

Das stärkste Argument gegen die Wirksamkeit der Sperren ist aber die Tatsache, dass die meisten kinderpornografischen Inhalte eben nicht auf Netzwerkrechnern mit festen IP-Adressen lagern, sondern in Tauschbörsen oder Chats verbreitet werden. Diese Seiten lassen sich mit der von der Bundesregierung ins Auge gefassten Methode aber nicht sperren. Technisch anspruchsvoller ist das System, das in Großbritannien eingesetzt wird. Dort lassen sich mit einem aufwendigen Verfahren einzelne Inhalte auf Internetseiten finden und sperren, ohne dass die gesamte Seite auf einer schwarzen Liste landet. Dieses Verfahren ist von den deutschen Politikern bisher aber nicht in Betracht gezogen worden, da es nicht mehr vor der Bundestagswahl eingeführt werden könnte.

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