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SPD Walter wehrt sich

29.03.2009 ·  Der hessische SPD-Abweichler Jürgen Walter will die gegen ihn verhängte Parteistrafe nicht hinnehmen und für die „Freiheit des Mandats“ kämpfen. Der frühere Fraktionsvorsitzende und Ypsilanti-Kontrahent soll seine Mitgliedsrechte zwei Jahre lang ruhen lassen.

Von Thomas Holl, Wiesbaden
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Der frühere Fraktionsvorsitzende der hessischen SPD, Jürgen Walter, will die gegen ihn verhängte Parteistrafe nicht hinnehmen. Sein Anwalt Mathias Metzger kündigte an, er sei sich zu „99,9 Prozent“ sicher, dass sein Mandant dagegen Rechtsmittel einlegen werde.

Gleichzeitig äußerte sich Metzger empört darüber, dass die Entscheidung der Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Wetterau, die Mitgliedsrechte Walters für die Dauer von zwei Jahren stark einzuschränken, am Wochenende öffentlich bekannt geworden war. Weder ihm noch Walter sei die Entscheidung wie angekündigt und vereinbart schriftlich zugestellt worden: „Ich finde das wirklich nicht lustig“.

„Gegen innerparteiliche Solidarität und Ordnung verstoßen“

Nach Angaben des SPD-Unterbezirks Wetterau wird das Urteil der Schiedskommission an diesem Montag Antragstellern und Antragsgegnern zugestellt. Walter und sein Anwalt halten sich derzeit außerhalb Deutschlands im Urlaub auf. Beide Parteien können innerhalb von zwei Wochen Berufung gegen die Entscheidung der Schiedskommission einlegen.

19 Ortsvereine und der SPD-Bezirk Südhessen hatten unter anderem den Parteiausschluss Walters oder andere empfindliche Sanktionen, wie ein mehrjähriges Funktionsverbot in der SPD gefordert. Walter wird von den Antragstellern vorgeworfen, gegen Parteitagsbeschlüsse und die „innerparteiliche Solidarität und Ordnung“ verstoßen zu haben, weil er zusammen mit drei weiteren SPD-Abgeordneten am 3. November 2008 öffentlich angekündigt hatte, die damalige SPD-Vorsitzende Andrea Ypsilanti nicht im Landtag zur Ministerpräsidentin zu wählen. Damit war der Versuch gescheitert, eine rot-grüne Minderheitsregierung mit Hilfe der Linkspartei zu bilden.

Trotz Freiheit des Mandats „an Parteitagsbeschlüsse gebunden“

In der mündlichen Verhandlung vor der Schiedskommission in Nidda am 20. März hatten Walter und sein Anwalt vor allem mit der im Grundgesetz und der hessischen Landesverfassung verankerten und geschützten Freiheit des Mandats argumentiert.

Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wies die von einem hauptberuflichen Familienrichter geleitete dreiköpfige Schiedskommission dieses Argument als unbegründet in diesem Fall zurück. Die von Walter angeführte Freiheit eines gewählten Abgeordneten, nach seinem Gewissen zu entscheiden, gelte nur für die Ausübung des Mandates.

Auf die Beziehung des Abgeordneten zu seiner Partei habe die Freiheit des Mandates keine Auswirkungen. Zudem sollen die Parteirichter in ihrer Entscheidung auch daran erinnert haben, dass die Mitglieder einer Partei an Parteitagsbeschlüsse gebunden seien. Walter will notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um durchzusetzen, dass ihm wegen der Ausübung seines Landtagsmandats keine Nachteile als Parteimitglied erwachsen dürften.

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