24.05.2007 · Die SPD will den Plänen der Union zur Familienförderung nicht zustimmen und lehnt ein „Junktim“ ab zwischen dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz und einem Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kleinkinder nicht in eine Krippe geben.
Im Streit der großen Koalition über die Familienförderung lehnt die SPD ein „Junktim“ zwischen dem von 2013 vorgesehenen Rechtsanspruch auf einen Kinderkrippenplatz und der Einführung eines Betreuungsgeldes ab. Nach den Vorstellungen der Union – und dort vor allem der CSU – soll dieses Betreuungsgeld von 2013 an ausschließlich jenen Eltern gezahlt werden, die ihre Kleinkinder nicht in eine Krippe geben.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Scholz machte auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Wünsche der CSU geltend. Die Einführung eines Betreuungsgeldes sei – sofern seine Auszahlung auf nur einen Teil der Eltern mit Kleinkindern beschränkt wäre – ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt
Scholz begründete das mit dem Hinweis, der Ausbau der Krippenplätze würde von Ländern und Kommunen finanziert; der Bund leiste dazu über die Länder einen Beitrag. Der Rechtsanspruch der Kinder auf einen Krippenplatz richte sich an die Gemeinden. Womöglich müssten die Eltern, die ihre Kinder in eine Krippe schickten, auch Gebühren dafür bezahlen. Die Beiträge der Eltern könnten also von Land zu Land und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt werden. Beim Betreuungsgeld würde aber eine Beziehung zwischen den Familien und dem Bund entstehen. Es könnte nach Ansicht von Scholz zu einer Situation kommen, dass ein Teil der Eltern eine monatliche Zahlung eines Betreuungsgeldes erhalten, andere Eltern aber für den Krippenplatz Gebühren entrichten müssen. Er halte ein verfassungskonformes Betreuungsgeld deshalb für „unkonstruierbar“.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Struck kündigte jetzt in einem Schreiben an seine Fraktion an: „Das Gesetz zum Rechtsanspruch werden wir noch in dieser Legislaturperiode verabschieden. Mit der Frage des Betreuungsgeldes, das aus unserer Sicht unsinnig ist, wird sich der Bundestag erst 2012/2013 beschäftigen.“ Struck schrieb auch: „Entgegen allen Verlautbarungen aus der Union: Es gibt kein Junktim zwischen Rechtsanspruch und Betreuungsgeld.“ Nach Angaben aus der SPD ist noch unklar, wann der Gesetzentwurf vorliegen werde, den das Familienministerium auszuarbeiten habe. Der Anteil von einem Drittel der Kosten, den der Bund nach dem Koalitionsbeschluss übernehmen will, wird – ebenfalls aus verfassungsrechtlichen Gründen – möglicherweise über eine Stiftung an die Kommunen gelangen; nach der Föderalismusreform sind direkte Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Gemeinden nicht möglich.
Skeptisch äußerte sich der Präsident des Deutschen Städtetags, der Münchner Oberbürgermeister Ude (SPD), zur Einführung eines Betreuungsgelds. Auf der Hauptversammlung des Städtetags sagte Ude, noch sei der Ausbau der Krippenplätze nicht finanziert. Aller Erfahrung nach sei zu befürchten, dass die Verteilung weiterer Wohltaten zu Lasten des Ausbauprogramms gehe. Ude machte deutlich, dass diese Auffassung nicht in den Gremien des Städtetags beraten worden sei. Allerdings erhielt Ude starken Beifall – auch für seine rhetorische Frage, ob nicht die Gefahr bestehe, dass gerade bildungsferne Elternpaare lieber ein Betreuungsgeld als einen Krippenplatz in Anspruch nähmen und damit die Entwicklungschancen ihres Kindes schmälerten.
Was verfassungswidrig ist...
René Kaiser (forsthauskaiser)
- 26.05.2007, 20:26 Uhr