09.09.2008 · Unionsabgeordnete wollen kommende Wochen einen Gruppenantrag im Bundestag zur Reduzierung von Spätabtreibungen einbringen. Mit der SPD sei eine gemeinsame Initiative nicht gelungen. Diese kritisiert das Vorhaben als „Symbolpolitik“ und wirft der Union schlechten Stil vor.
Von Stephan LöwensteinDer Gruppenantrag zur Reduzierung von Spätabtreibungen, der auf Betreiben von Unionsabgeordneten kommende Woche im Bundestag eingebracht werden soll, verstärkt die Spannungen in der großen Koalition. Die CDU/CSU mit dem Fraktionsvorsitzenden Kauder an der Spitze wählt diesen Weg, weil mit der SPD eine gemeinsame Initiative nicht zu bewerkstelligen sei. Die SPD kritisiert den Gruppenantrag als „Symbolpolitik“ und das Vorgehen der Union als schlechten Stil.
Der Antrag sieht, wenn bei einem ungeborenen Kind nach der 22. Schwangerschaftswoche eine Behinderung festgestellt wird, eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen vor, ehe eine Abtreibung erlaubt ist. Voraussetzung soll eine umfassende medizinische und psychosoziale Beratung sein. Verstößt ein Arzt gegen die Beratungspflicht, droht ihm demnach eine Ordnungsstrafe von 10.000 Euro.
„Endlich Lösung für einen unerträglichen Zustand“
Kauder sagte der F.A.Z.: „Gemeinsam mit den Kirchen und der Bundesärztekammer wollen wir endlich eine Lösung für den unerträglichen Zustand der Spätabtreibungen erreichen.“ Es gehe vor allem darum, den betroffenen Eltern durch eine bessere Beratung zu helfen. „Die SPD war trotz eines klaren Prüfauftrages in der Koalitionsvereinbarung auch nach langwierigen und ausführlichen Gesprächen am Ende nicht zu einer gemeinsamen Initiative bereit. Wir werden deshalb jetzt einen Gruppenantrag in den deutschen Bundestag einbringen und hoffen auf Zustimmung aus den Reihen der anderen Fraktionen.“ Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Humme entgegnete, das sei „nicht Usus und guter Stil in einer Koalition, in der man sich im Koalitionsvertrag auf ein anderes Vorgehen geeinigt hat.“ Dort stehe nur ein Prüfauftrag. „Wir halten alles, was dazu zu regeln ist, für geregelt: im Strafrecht, im Schwangerschaftskonfliktgesetz und im ärztlichen Standesrecht“, sagte sie dieser Zeitung. „Das ist reine Symbolpolitik.“
Die SPD-Politikerin sieht Verbesserungsbedarf bei der Beratung vor einer Pränataldiagnostik. Das werde aber im Gendiagnostikgesetz „hervorragend geregelt“. Dort würden Ärzte auch verpflichtet, zu einer psychosozialen Beratung bei Organisationen wie Donum Vitae oder Pro Familia zu überweisen.
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