13.05.2009 · Nach jahrelangem Streit hat der Bundestag eine Initiative gebilligt, die Spätabtreibungen gesetzlich schärfer regelt. Demnach haben Ärzte schärfere Auflagen zur Beratung bei einem Abbruch nach der zwölften Schwangerschaftswoche.
Von Stephan Löwenstein, BerlinDer Bundestag hat eine Neuregelung zu Spätabtreibungen beschlossen. Demnach haben Ärzte die Pflicht, nach einer Diagnose, die einen Abbruch nach der zwölften Schwangerschaftswoche ermöglichen würde, die werdende Mutter ausführlich zu beraten. Zwischen Diagnose und der schriftlichen Feststellung einer Indikation zu einer Abtreibung müssen mindestens drei Tage liegen.
Kommt der Arzt seiner Beratungspflicht nicht nach, muss er mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro rechnen. Für diesen Entwurf, der von den Abgeordneten Singhammer (CSU), Griese (SPD), Lenke (FDP) und Göring-Eckardt (Grüne) vorgelegt wurde, stimmten in namentlicher Abstimmung in dritter Lesung 326 Abgeordnete, 234 stimmten dagegen.
Damit ist ein weniger weit gehender Entwurf zurückgewiesen worden, den die Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) vorgestellt hatten. Er sah keine Beratungspflicht durch den diagnosestellenden Arzt vor, sondern einen Rechtsanspruch der Frau auf psychosoziale Beratung durch Beratungsstellen.
Ausführlichere Statistik abgelehnt
Eine Gruppe vorwiegend von Unionspolitikern um Singhammer wollte überdies ausführlichere statistische Angaben erheben lassen, die an die Statistikbehörden weitergegeben werden könnten. Um mit den anderen Gruppen um Frau Griese und Frau Lenke, die ursprünglich jeweils eigene Gesetzentwürfe eingebracht hatten, zu einem gemeinsamen Kompromisstext zu kommen, wurde dieser Statistikteil „ausgelagert“ und gesondert abgestimmt. Er unterlag mit 256 Ja-Stimmen gegen 302 Nein-Stimmen.
Abgeordnete beider fraktionsübergreifenden Gruppen äußerten Anerkennung für die Bemühungen aller Beteiligten, Eltern - die meisten Redner betonten vor allem: Müttern - in der schwierigen Situation mehr Information und Unterstützung zu sichern, wenn bei ihrem ungeborenen Kind eine Behinderung diagnostiziert wird.
„Lange und intensive Debatte“
Die Abgeordnete Falk (CDU), die den Singhammer-Entwurf unterstützte, sagte, alle eine das Ziel, „Hilfe bei einem kaum lösbaren Konflikt anzubieten“. Alle Beteiligten seien bereit gewesen, einen Teil ihrer Vorstellungen aufzugeben und Kompromisse zu erzielen. Frau Humme verwies gleichfalls auf die „lange und intensive Debatte“.
Frau Humme dankte „allen, die sich bemüht haben, eine Lösung für Frauen in Konfliktsituationen zu finden“. Ihre Gruppe setze jedoch auf Freiwilligkeit. Dies sei Voraussetzung dafür, dass eine Beratung auch wirklich angenommen werde. Die Abgeordnete Schewe-Gerigk (Grüne) begründete, warum trotz mancher Gemeinsamkeiten des von ihr unterstützten Humme-Antrages mit dem von Singhammer Differenzen geblieben seien, „die unüberbrückbar sind“: Sie selbst kenne keine Frau, die sich leichtfertig für einen Schwangerschaftsabbruch entscheide, sagte sie und fügte mit Blick auf den Singhammer-Entwurf hinzu: „Mir ist dieses Misstrauen gegen Frauen und Ärzte fremd.
Die Abgeordnete Tackmann (Die Linke) unterstellte den Frauen aus der SPD, die ursprünglich wie Die Linke gar keine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes gewollt hatten, dass sie sich „unter hohem Druck“ aus den eigenen Reihen „zu einem ebenso inakzeptablen Gesetzentwurf“ hätten umstimmen lassen.