29.11.2006 · Arbeitnehmer müssen künftig länger arbeiten, bevor sie Rente bekommen können. Von 2012 an steigt die gesetzliche Altersgrenze für den Rentenbeginn auf 67 Jahre. Gleichzeitig hat das Bundeskabinett Münteferings „Initiative 50plus“ beschlossen.
Arbeitnehmer müssen künftig länger arbeiten, bevor sie Rente bekommen können. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin das Gesetzesvorhaben der Koalition zur „Rente mit 67“. Danach steigt die gesetzliche Grenze für den Bezug einer Altersrente von 2012 an schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Die Koalition will mit der Verschiebung des Rentenbeginns dazu beitragen, daß die gesetzliche Rente auf Dauer finanzierbar bleibt. Wegen der steigenden Lebenserwartung ist auch die Dauer des Rentenbezugs in den vergangenen Jahrzehnten stetig gestiegen. Gleichzeitig sinkt auf längere Sicht wegen der niedrigen Geburtenrate die Zahl der Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Höhere Altersgrenzen
Im „Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ ist überdies vorgesehen, daß auch die Altersgrenzen für andere Rentenarten, beispielsweise für Schwerbehinderte oder Hinterbliebene, höher gesetzt werden. Wer Abschläge bei den Altersbezügen in Kauf nimmt, kann auch in Zukunft vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenzen in Ruhestand gehen.
Allerdings verschiebt sich durch die Rentenreform auch der Zeitpunkt des frühestmöglichen Renteneintritts. Langjährig Versicherten gesteht die Koalition großzügige Ausnahmen von der „Rente mit 67“ zu, obwohl der Einspareffekt der Rentenreform dadurch spürbar verringert wird. Wer 45 Beitragsjahre nachweisen kann, darf auch künftig mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Auch bei den Erwerbsminderungsrenten sind Sonderregeln geplant.
Einen besonderen Vertrauensschutz gewährt die Koalition Arbeitnehmern, die vor 1955 geboren sind und die Altersteilzeitverträge abgeschlossen haben. Sie sollen (mit Abschlägen) weiterhin mit 62 Jahren in den Ruhestand gehen können. Unklarheit herrschte bis zum Schluß über den Stichtagstermin für den Abschluß der Altersteilzeitverträge. Die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD, Kauder und Struck, einigten sich erst am Mittwoch darauf, den Stichtag auf den 31. Dezember festzulegen. Zuvor war der 29. November genannt worden. (Siehe auch: Altersteilzeit sorgt unter Personalchefs für Hektik
„Initiative 50plus“
Gleichzeitig mit dem Gesetz zur „Rente mit 67“ beschloß das Kabinett am Mittwoch auch die „Initiative 50plus“ von Bundessozialminister Müntefering (SPD) sowie den Rentenversicherungsbericht 2006, der Prognosen zur Entwicklung von Beitragssatz und Rentenniveau enthält. Müntefering sagte in Berlin, Deutschland müsse angesichts des drohenden Arbeitskräftemangels künftig die „stille Reserve“ nutzen, also die Jungen, die Frauen und die Älteren.
Die Initiative habe das Ziel, die Weiterbildungsmöglichkeiten zu verbessern. Außerdem sollen Kombilöhne für Ältere eingeführt werden. Arbeitgeber sollten Eingliederungszuschüsse für Ältere bekommen.
Tatsächliches Renteneintrittsalter: 63,2 Jahre
Die Beschäftigungsquote der Personen zwischen 55 und 64 Jahren ist zwar seit dem Jahr 2000 wieder von 37,5 auf 45,4 Prozent gestiegen. Sie wird indes durch die Einrechnung von Minijobs verzerrt. Derzeit liegt das tatsächliche Renteneintrittsalter bei 63,2 Jahren. Berücksichtigt man auch Personen, die wegen ihres Gesundheitszustandes nicht oder nicht viel arbeiten können und deshalb eine Erwerbsminderungsrente beziehen, sinkt das Durchschnittsalter auf rund 61 Jahre.
Müntefering verteidigte die Sonderreglung für Versicherte mit 45 Beitragsjahren als „Konzession an die, die früh angefangen haben“. Er gestand ein, daß die Regelung viele Personengruppen benachteilige wandte sich aber energisch gegen den Vorstoß der Gewerkschaften, auch etwa Zeiten der Arbeitslosigkeit auf die Frist anzurechnen.
Das Eintrittsalter steigt, die Rente sinkt
Jens Hornbruch (jhgeo)
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Grds Alternativlos; Aber es gibt Jobs, die man mit 67 nicht mehr machen kann
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Rente in Deutschland = Fahrkarte zur Armut
K.M. Kommikion (Kommikion)
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Markus Teuber (arathorn)
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