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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Sorgerecht Rechte lediger Väter werden gestärkt

 ·  Das Bundeskabinett hat eine Reform des Sorgerechts für Kinder unverheirateter Eltern beschlossen. Danach sollen Väter ein gemeinsames Sorgerecht einfacher und notfalls auch gegen den Willen der Mutter durchsetzen können.

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Ledige Väter sollen künftig mehr Rechte bekommen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf. Demnach sollen unverheiratete Väter das Sorgerecht für ihre Kinder künftig auch gegen den Willen der Mütter erhalten können. In einem beschleunigten Verfahren soll ein gemeinsames Sorgerecht ermöglicht werden, wenn dies nicht dem Kindeswohl widerspricht.

Die Neuregelung sieht vor, dass mit der Geburt zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht hat. Väter können aber jederzeit vor ein Familiengericht ziehen, wenn die Mutter ein gemeinsames Sorgerecht ablehnt. Das Gericht soll den Vorgaben zufolge beiden Eltern die Sorge übertragen - allerdings nur dann, wenn dies nicht dem Kindeswohl zuwiderläuft.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2010 die bisherige Regelung gekippt, wonach Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten können. Zuvor hatte dies bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet.

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