Ledige Väter sollen künftig mehr Rechte bekommen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf. Demnach sollen unverheiratete Väter das Sorgerecht für ihre Kinder künftig auch gegen den Willen der Mütter erhalten können. In einem beschleunigten Verfahren soll ein gemeinsames Sorgerecht ermöglicht werden, wenn dies nicht dem Kindeswohl widerspricht.
Die Neuregelung sieht vor, dass mit der Geburt zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht hat. Väter können aber jederzeit vor ein Familiengericht ziehen, wenn die Mutter ein gemeinsames Sorgerecht ablehnt. Das Gericht soll den Vorgaben zufolge beiden Eltern die Sorge übertragen - allerdings nur dann, wenn dies nicht dem Kindeswohl zuwiderläuft.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2010 die bisherige Regelung gekippt, wonach Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten können. Zuvor hatte dies bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet.
@Hallo Herr Haus, natürlich täuschen Sie sich da!
Gabi Heintz (Kolma_Puschi)
- 07.07.2012, 11:48 Uhr
Weiter einseitig
Kilian Haus (khhaus)
- 06.07.2012, 13:20 Uhr
Im Vergleich
Michael Balser (MichaelBalser)
- 05.07.2012, 18:18 Uhr
Es gibt Länder...
Closed via SSO (KarlMariaNapp)
- 05.07.2012, 10:50 Uhr
Die Geburt...
MARION Marmulla (MMarion)
- 04.07.2012, 20:39 Uhr