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Sorgerecht Rechte lediger Väter werden gestärkt

 ·  Das Bundeskabinett hat eine Reform des Sorgerechts für Kinder unverheirateter Eltern beschlossen. Danach sollen Väter ein gemeinsames Sorgerecht einfacher und notfalls auch gegen den Willen der Mutter durchsetzen können.

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Gabi Heintz

@Hallo Herr Haus, natürlich täuschen Sie sich da!

Es geht mir doch gerade darum, "Besitzansprüche" zurückzuweisen. Daß es eine primäre Mutter-Kind-Beziehung gibt, die durch eine sekundäre Vater-Kind-Beziehung ergänzt werden kann und sollte, ist eben - ob uns das gefällt oder nicht (und solange wir nicht in die 'Schöne Neue Welt' des "Entkorkens" wollen) einfach biologisch so gegeben. Zusätzlich sind es rein statistisch in ca. 90%ger Mehrheit die Frauen, die ihre Karriere und ihre Rentenansprüchen "drangeben", um für ihr Kind da zu sein, damit es als "sicher gebundener" Mensch eine Chance hat, mal im Leben mit sich selbst und anderen zurechtzukommen.

Hier scheint das Kindeswohl automatisch besser aufgehoben zu sein als beim Vater, der es oft kaum kennt.

Bei einem Blick auf die Demographie zeigt sich, daß der Vater, von dem zu befürchten ist, daß er das Kind aus kulturellen Gründen durchaus als sein "Eigentum" empfindet (s. post von 10.50 h), gerade nicht der Einzelfall ist.

Frau = rachsüchtig und böse! - Ist das nicht einseitig?

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Kilian Haus
Kilian Haus (khhaus) - 06.07.2012 13:20 Uhr

Weiter einseitig

Hallo Frau Heintz,

nett, das Sie sich nochmal zurückmelden. Inhaltlich ist das allerdings etwas dürftig. Sie argumentieren weiterhin mit negativen Einzelfällen für eine Regelung, die allen Vätern zunächst unterstellt, zu diesen zu gehören, ohne dabei den Müttern mit gleichem Misstrauen zu begegnen.

Die Praxis liefert - zumindest heutzutage - für diese einseitig diskriminierende Sichtweise keine Basis mehr. Wenn man schon der Ansicht ist, dass ein Elternteil zur Vermeidung von Fehlentwicklungen für das Kind erst einmal seine charakterliche Befähigung zur Elternschaft nachweisen muss, dann muss das für beide Elternteile gelten - oder für keinen.

Ihre Worte zur Schwangerschaft lassen erahnen, dass es Ihnen möglicherweise in Wahrheit nicht um das Kindeswohl geht, sondern um ein imaginäres Recht auf das Kind, das sich die Mutter durch ertragenes Leid erkauft hat. Ich hoffe aber, ich täusche mich da.

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Michael  Balser

Im Vergleich

Gesetzliche Väter-Rechte haben ist in Deutschland eine §§Sache, die VäterRechte gerichtlich eingeräumt zu bekommen ist eine andere Sache der gerichtlichen Abschiebung der §§§Verantwortung auf die unendliche Einbahnstraßen-Gutachten-Schiene. Auf der die unehelichen Väter die Scheidungs-Väter vom GutachtenZug mit der "gestärkten" Lokomotive, die von Müttern angeheizt wird, überfahren werden bis sie sich nicht mehr rühren können.Man sollte die §§§Rechte der ehelichen Scheidungs-Väter mit den neuen §§§Rechten der unehelichen Väter vergleichen. Haben die unehelichen Väter jetzt etwa stärkere Rechte auf gemeinsames Sorgerecht ohne Zustimmung der Mutter als die Scheidungsväter ? Welch Letztere bei störrischer Haltung der Mütter weder gemeinsames noch alleiniges Sorgerecht in der femininisierten Familiengerichtspraxis zugesprochen erhalten. Vielmehr wird auch noch das Umgangsrecht streitig

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Closed via SSO

Es gibt Länder...

... und die Türkei soll eines davon sein, da bleiben die Kinder bei einer Trennung automatisch beim Vater und werden in dessen Familie weiter betreut. Sollte der Vater sich neu verheiraten, ist die neue Frau automatisch für dieses Kind zuständig. Deshalb gibt es dort so gut wie keine Scheidungen, weil keine Frau ihr Kind freiwillig verlässt! Ich glaube, in Deutschland werden Ehen / Partnerschaften zu leichtfertig aufgegeben ohne Rücksicht auf Verluste. Das ist sehr zu bedauern, denn man kann auch daran arbeiten, dass es mit gewissen Kompromissen weiterhin Sinn macht, eine Familie zusammenzuhalten (außer wenn Gewalt im Spiel ist!). Aber viele trennen sich doch schon, weil sie eine neue Partnerschaft eingehen wollen. Kann man ohne Kinder gerne machen, aber wenn Nachwuchs vorhanden ist, sollte man sowas nicht leichtfertig tun. Neue Besen kehren zwar gut, aber die alten kennen schon die Ecken und sobald der neue Besen eine Ecke findet, ist ungewiss, was das für Folgen hat! (Z.meiner Oma)

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MARION Marmulla

Die Geburt...

...oder der Geburtsvorgang legitimiert anscheinend Mütter, das komplette Verfügungsrecht über ihr Kind zu haben.
Die Reform ist ein Witz. Hier wird biologische Diskriminierung auf hoher Ebene betrieben - unter dem Deckmantel des (angeblichen) Kindeswohls - und zwar gegen die Väter.
Beide Eltern sollen per se das Sorgerecht ab Geburt haben, das darf doch überhaupt keine Frage sein. Die Ausrede vieler Mütter, "es gäbe ja auch viele ´schlimme´ Männer, hat mit dem praktizierten Kindesentzug mindestens genauso vieler Mütter sachlich nichts zu tun.
Es fehlt sowohl hier als auch in anderen Bereichen eine klare Linie in der Familienpolitik.

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Christoph Mueller

Automatisches geteiltes Sorgerecht - ohne Wenn und Aber !!

Bezeichnend, dass sich der deutsche Gesetzgeber erst nach ausdrücklicher Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte endlich bequemt hat, gegen diese unerträgliche Diskriminierung unverheirateter Väter vorzugehen. Man kann sich vorstellen, wo wir jetzt stünden, wenn Strassburg nicht eingegriffen hätte, bzw. ein mutiger Mann die Willenskraft und Energie gehabt hätte, diesen Rechtsstreit vor den EGMR zu bringen. Die gesetzlich festgeschriebene Frauenprivilegierung hätte weiter Bestand und Männer wären dagegen wehrlos. Allerdings ist auch die jetzt intendierte Regelung noch viel zu halbherzig und letztlich ein Kotau vor den weiterhin existierenden und einflussreichen feministischen Strukturen in dieser Gesellschaft. Deshalb: ein automatisches Sorgerecht für unverheiratete Männer ab Geburt des Kindes - ohne Wenn und Aber !!

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Belmira Dizdarevic

Kinder sollen glücklich sein!!

Es ist tragisch, dass die Eltern sich nicht einigen können und das ist so weil beide seiten egoistisch sind,keiner denkt an die Kinder!Ein Kind braucht Mutter und Vater gleichmäßig!Am besten fragen wir die Kinder was sie möchten.

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ulrich  ruhenstroth-bauer

halbherzig

ein letztendlich untauglicher versuch,eine problematische situation zu reglementieren..die biologistische grundhaltung,daß die mutter primäre bezugsperson ist,wird nicht aufgegeben.väter und v.a. die kinder werden auch weiterhin die leidtragenden sein.die juristische realität für die betroffenen wird sich kaum ändern.in den meisten EU-ländern gibt es das gemeinsame sorgerecht von beginn an -warum soll das bei uns nicht gehen, wenn es dort funktioniert?

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Matthias Buser

Falsche Überschrift

Der Titel ist ja wohl die Höhe! Der müsste lauten: «Ledige Väter werden weiterhin benachteiligt!»! Nur gleiche Rechte sind akzeptabel. Mehr Rechte sind zu wenig.

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Emmanuel Declerq

Witz- und Wirkungslos

Welch ein Witz. Jene Frauen, die den ledigen Vätern bisher das Sorgerecht verweigert haben werden es weiterhin tun, statt unbegründet wird nun lediglich eine juristische Floskel zum Kindeswohl genügen. Der Effekt bleibt das gleiche. Das erinnert an die Sorgerechtstreitigkeiten bei Scheidungen von Ehepaaren. Zu 50% verwenden die Frauen den Missbrauch-Vorwurf skrupellos aus, um den Streit für sich zu entscheiden. Dass dies in 98% der Fälle als falsche Behauptung entpuppt ändert nichts an die Misere. Was wir brauchen sind Gesetze wie fast in allen EU-Länder Standard ist: das gemeinsame Sorgerecht ist ohne Wenn und aber gesetzt. Mütter die das sabotieren riskieren Gefängnisstrafe.

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Lilo Von Hanffstengel

Warum erst alleiniges Sorgerecht fuer die Mutter?

Offenbar konnte man sich vom ehemaligen Leitdogma "das Kind gehoert zur Mutter" nicht ganz trennen, weswegen das neue Sorgerecht immer noch einen feministischen Bias hat. Aber zumindest zeigt in diesem Bereich die jahrelange Arbeit von Maennerrechtlern endlich Blueten!

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Gabi Heintz

@Michael Baumann - In welcher Welt leben Sie...?

Sie rügen, es sei "erschreckend dass in einem Rechtsstaat die grundlegenden Rechte von Vätern am eigenen Kind so lange so massiv beschnitten werden durften. Ich frage mich nur warum das alleinige Sorgerecht der Mutter von Geburt an bestehen bleibt".

Vielleicht haben Sie schon mal von "Vätern" gehört, die die werdende Mutter noch während der Schwangerschaft verlassen, die "ihrem Kind" höchstens mal (es gibt auch solche, die nicht mal das "leisten") zu Geburtstag und Weihnachten eine Karte schicken. Geschweige denn, sie mal anrufen oder gar besuchen... Wie viele nicht mal Unterhalt zahlen und sich dann auf Web-Sites als "arme übervorteilte Väter" beschweren, daß "die Alte immer nur von Geld reden" würde... (googeln!)

Ihrer Empörung entnehme ich, daß Sie - zum großen Glück für Ihr(e) Kind(er)! - anders sind. Und bestimmt viele andere uneheliche Väter auch.

Aber die "Rabenväter" gibt es auch. Wer sich nicht kümmert, hat das Sorgerecht nicht verdient. Gebären ist anders als zeugen.

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Antworten (5) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 05.07.2012 23:21 Uhr
Gabi Heintz

Der liebende verantwortungsbewußte Vater, der eine vertrauensvolle Beziehung zu seinem Kind hat

Für einen solchen Vater gilt alles, was Sie sagen.

Aber - wie einige von Ihnen ja auch bestätigen -, es gibt auch ganz anders gelagerte Fälle. Kinder, die aus einem One-night-stand oder einer Kurz-Affäre entstanden sind, Kinder von Eltern verschiedener Kulturen, wo befürchtet werden muß, daß das Kind außer Landes geschafft wird.

Das automatisch geteilte Sorgerecht schafft hier nur Probleme.

"Nur durch das Gebären" ist ein bißchen unfair. Es geht nicht nur "um ein paar Stunden Schmerzen". Auch wenn heute nur noch wenige Frauen an einer Schwangerschaft oder bei der Geburt sterben, ist beides doch mit "Risiken und Nebenwirkungen" verbunden (s. z.B. HELLP-Syndrom). Schwangerschaft und Stillzeit knüpfen aber auch ein inniges Band, das Privileg und Verpflichtung zugleich ist.

Engagierte Väter können es ebenfalls knüpfen.

Wer es nicht tut, sollte keine "Besitzansprüche" stellen dürfen.

Es freut mich jedenfalls, daß hier so viele engagierte Väter unterwegs sind

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Michael Baumann
Michael Baumann (Senore) - 04.07.2012 17:09 Uhr

Sehr geehrte Frau Heintz

Meine Vorredner haben als Reaktion auf Ihren Beitrag ja schon sehr gute Argumente gebracht, dem ist nicht mehr so viel hinzuzufügen.

Aber auch noch mal von meiner Seite: ich habe doch schon vorbeugend gesagt dass es diese "Rabenväter" natürlich auch gibt. Wahrscheinlich sogar noch viel zu viele, leider. Ich habe aber auch gesagt dass es sehr wohl Mütter gibt die ein Kind als Druck- und Rachemittel benutzen, wie ich finde eine der schlimmsten Formen von Rache die man einem Menschen überhaupt antun kann. Das kann und darf nicht sein, denn es geht um das Recht des Kindes auf Vater UND Mutter. Nichts anderes möchte dieses Gesetz durchsetzen.

Und abschließend: die Mutter erhält das Sorgerecht doch auch automatisch. Soll sie sich das etwa nur durch das Gebären verdient haben? Es geht um Entscheidungen die u.U. den gesamten Lebensverlauf des Kindes beeinflussen, die müssen selbstverständlich beide Elternteile treffen dürfen. Das darüber überhaupt diskutiert werden muss ist schlimm...

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Kilian Haus
Kilian Haus (khhaus) - 04.07.2012 16:24 Uhr

Männer sind...

Hallo Frau Heinz,

Ihre Argumentation zielt darauf ab, den schädlichen Einfluss SCHLECHTER Väter zu bekämpfen, indem man grundsätzlich erst einmal ALLE Väter so behandelt, als seien sie schlechte Väter. Sie sollen allenfalls ihre "Unschuld" gerichtlich feststellen lassen dürfen.

Und da Sie eine Frau sind und von dieser Schuldvermutung nicht betroffen sein können, werden Sie wahrscheinlich auch argumentieren, dass das zum Wohl aller Kinder die richtige Vorsichtsmaßnahme gegen schlechte Väter sei. Tatsächlich gibt es aber auch schlechte Mütter, und ein Großteil ihrer Schlechtigkeit entlädt sich darin, dass sie das Verhältnis ihres Kindes zu seinem verhassten Vater sabotieren (und zwar so, dass kein Familiengericht der Welt etwas dagegen tun kann). Nach Ihrer Logik bräuchte es also auch von vornherein greifende Vorkehrungen gegen diese schlechten Mütter. Was kommt da in Frage, außer einer gesetzlichen Anordnung des gemeinsamen Sorgerechts mit Widerspruchslösung?

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Sebastian Schneider

Rabenväter gibt es unbestritten.

Sogar viel zu viele. Fälle wie die von Ihnen geschilderten habe ich im Bekanntenkreis auch schon gehabt. Ich hatte aber auch schon den umgekehrten Fall, da hat die Mutter das Kind als Druckmittel benutzt, um den (durchaus sehr engagierten) Kindsvater zurück in eine gescheiterte Beziehung zu zwingen.
Obwohl beide Extreme vorkommen, würde ich mich sehr hüten, die Geschlechter wegen ihrer missratenen Angehörigen per Gesetz zu bestrafen. Daher würde ich es sinnvoll finden, wenn bei der Geburt automatisch das Sorgerecht geteilt würde (wenn das dem Kindswohl nicht im Weg steht). Ich vermute stark, dass das den bürokratischen Aufwand in Form von Sorgerechtsvereinbarungen und bei den Familiengerichten auflaufenden Klagen verringern würde.

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Closed via SSO

Liebe Frau Heintz

sicher ist gebären anders als zeugen. Dennoch: Ein Kind hat ein Recht auf Vater UND Mutter. Das mal als Ausgangsbasis. Wenn sich ein Vater aus dem Staub gemacht hat, dann sollte es ein leichtes sein, ihm sein durch Zeugung entstandenes Sorgerecht entziehen zu lassen. Auch, wenn er seine Kinder nicht gut behandelt (da soll es auch so einige Exemplare geben!). ABER es sollte nicht so sein, dass sich ein Vater sein Sorgerecht erst erstreiten muss. Es gibt heutzutage immer mehr ledige Väter und es kann nicht sein, dass ein solcher, der von der Mutter seines Kindes getrennt lebt, nicht mal ein Mitspracherecht bei der Wahl des Kindergartens, der Schule etc. hat und auch nicht in Kenntnis gesetzt wird, wenn das Kind zum Arzt muss oder gar ins Krankenhaus. Das GEHT NICHT!
Und es gibt leider auch viele "Alte", wie Sie das so schön schreiben, die die Kinder nicht zum Vater lassen, wenn dieser Unterhalt schuldig bleibt. Das gehört getrennt und nicht Voraussetzung für Kontakt!

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Ernst Roberts

Es ist völlig wurscht, was für Gesetze wir haben.

Entscheiden tut die Frau Familienrichter vor Ort.

Und da kann ich aus eigener Erfahrung nur Horrorgeschichten erzählen.

Mir selbst wurde vor einem deutschen Gericht (Bonn) die Pistole vor die Brust gesetzt: Geld oder Kind.

Noch Fragen?

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Josef Bujtor
Josef Bujtor (Mramorak) - 04.07.2012 12:37 Uhr

So, so

und wer nimmt die Pflichten? das ist doch wieder die Aufgabe der Steuerzahler. Warum muessen die Eltern, die fuer ihre eigene Kinder sorgen, auch noch fuer unwillige Eltern sorgen???

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Hans-Peter Hammer

Viele schöne Worte, doch

de facto ändert sich nichts!
Und es als besonderen Erfolg darzustellen, daß unverheirateten Vätern jetzt ausdrücklich der Rechtsweg eröffnet wird, ist doch wohl ein schlechter Scherz!
Das sollte in einem Rechtsstaat eigentlich selbstverständlich sein!
Nach GG Artikel 6 (2) haben die Eltern das Recht und die Pflicht der Pflege und Erziehung der Kinder und damit können doch wohl nur beide gemeint sein, Vater und Mutter, oder!? Und GG Artikel 6 (5) "Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen
Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung
in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern."
Das scheint mir mit diesem Gesetz nicht verwirklicht!

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Michael Baumann
Michael Baumann (Senore) - 04.07.2012 12:15 Uhr

Die Richtung ist gut und richtig!

Eigentlich erschreckend dass in einem Rechtsstaat die grundlegenden Rechte von Vätern am eigenen Kind so lange so massiv beschnitten werden durften. Ich frage mich nur warum das alleinige Sorgerecht der Mutter von Geburt an bestehen bleibt. Das gemeinsame sollte wie in anderen Ländern Standard sein, und aberkannt werden sollte ein Elternteil seinen Pflichten nicht nachkommen. Nun ja, die Richtung stimmt aber.

Und bevor hier wieder Lagerkämpfe ausbrechen: ja, natürlich gibt es Väter die sich aus dem Staub gemacht haben und sich nicht um ihr Kind kümmern wollen. Es gibt aber eben auch (leider!) sehr viele Mütter die ihr Kind als Eigentum betrachten und den Vater lediglich als zahlenden Samenspender betrachten. Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden. Mann und Frau sollten nachdenken bevor sie ein Kind zeugen. Wer nicht bereit ist Pflichten nachzukommen, aber vor allem auch Rechte zu teilen, der sollte auf bewährte Verhütungsmethoden zurückgreifen. Das steht beiden Geschlechtern frei.

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