25.04.2012 · Wegen eines zu langen, nachträglich verhängten Aufenthalts in der Sicherungsverwahrung drohen in anderen Bundesländern ähnliche Schadenersatzklagen wie in Baden-Württemberg. Bundesweit soll es 70 vergleichbare Fälle geben.
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die Täter zu Geld kommen sollten sie auch zur Wiedergutmachung verklagt werden -30 Jahre haben die Opfer Zeit
Wenn es das schon so sein soll! Das wäre eine hervorragende Möglichkeit, die von den Verbrechern erstrittene Entschädigung deren Opfern zur Verfügung zu stellen. Ein Tropfen auf den heißen Stein, immerhin.
Ein Rechtsstaat hat seine Regeln und Gesetze einzuhalten. Und zwar nicht
nur gegenüber den Aufstrebenden, "Reichen und
Schönen" - sondern auch gegenüber den Gefallenen, Armen
und jenen, deren Taten hässlich sind.
Auch, wenn es manchmal schwer fällt.
Wo ein Rechtsstaat seine eigenen Regeln und Gesetze missachtet, haben
die Menschen, die im Namen des Staates handelten, selbst Schuld auf sich
geladen. Dann muss der Staat für die Fehler seiner Bediensteten
Sühne leisten - auch gegenüber denen, die gegen die
elementarsten Regeln verstießen und nach den Regeln der
Gerichtsbarkeit ein Strafmaß zugemessen bekamen.
Töricht ist, wer dieses Handeln missbilligt. Denn wie soll ein
Staat über Regeln wachen, die er selbst nicht einzuhalten gewillt
ist - vielmehr: Wer könnte ihn dann noch Ernst nehmen in seiner
Gerichtsbarkeit? Wer Wasser predigt und Wein säuft, macht sich unglaubwürdig.
Die 240.000 € sind für alle vier Kläger.
Weitere Klagen von Straftätern die den Europawahnsinn ausnutzen.
Falls diese Sexualstraftäter wieder Verbrechen begehen, fragt ich
mich ob die Richter dafür die Verantwortung übernehmen ?
Diese Justiz wird einem "NORMALEM" Bürger immer unheimlicher....
Der Gutmenschenstaat in Aktion: 240.000 € für einen potentiell rückfälligen Gewalttäter, der sich an Kindern vergriffen hat. Das ganze unter dem Deckmantel der Menschenrechte. Ich bin sicher, die Väter der Idee der Menschenrechte - also vor allem die Verfasser der Deklaration der Menschenrechte, also die Gründerväter der USA -, hatten definitiv nicht das im Sinn, was hier abläuft und eine Pervertierung des Menschenrechtsgedankens ist. Hier wird der Rechtsstaat zum Täterstaat.
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 26.04.2012 09:29 UhrSinn und Verstand
"Der Gutmenschenstaat in Aktion: 240.000 € für einen
potentiell rückfälligen Gewalttäter, der sich an Kindern
vergriffen hat."
Meines Wissens nach waren es 240000 € für 4 Personen. Und ja,
auch Verbrecher sind Menschen, so schwer ihnen wohl diese Vorstellung
fällt. Also genießen sie nach Verbüßen ihrer
Strafe die gleichen Menschenrechte wie Sie.
Natürlich gefällt mir das auch nicht, daß Vergewaltiger
vom Staat Geld bekommen. Aber wenn der Staat sie zu Unrecht einsperrt
muss ich damit leben. Und im Gegensatz zu ihnen kann ich das, ich
erwarte nämlich, daß auch andere zu Unrecht eingesperrte
danach Schadensersatz bekommen.
Wenn ihnen die Strafen für Vergewaltiger zu gering erscheinen,
setzen sie sich dafür ein, diese zu erhöhen, aber hören
sie bitte auf zu jammern, wenn das System mal funktioniert. Auch wenn es
Menschen trifft, denen sie es nicht gönnen.