Home
http://www.faz.net/-gpg-6zfgh
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Sicherungsverwahrung Weitere Klagen von Straftätern

 ·  Wegen eines zu langen, nachträglich verhängten Aufenthalts in der Sicherungsverwahrung drohen in anderen Bundesländern ähnliche Schadenersatzklagen wie in Baden-Württemberg. Bundesweit soll es 70 vergleichbare Fälle geben.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (7)

Richtlinien für Lesermeinungen

Die FAZ.NET-Redaktion bietet allen registrierten und eingeloggten Nutzern die Möglichkeit, sich mit den aktuellen Beiträgen auf FAZ.NET konstruktiv und kritisch auseinanderzusetzen und eigene Leser-Kommentare zu veröffentlichen. Für jede Meinungsäußerung stehen 1000 Zeichen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist, dass die Verfasser und Verfasserinnen ihren wirklichen Namen nennen, d.h. in ihrer FAZ.NET-Registrierung den korrekten Vor- und Nachnamen eingetragen haben. Im Falle der Veröffentlichung des Leser-Kommentars weisen wir am Beitrag sowohl den Klarnamen als auch den Nickname des Lesers aus. Unter Pseudonym oder anonym verfasste Texte können nicht berücksichtigt werden.

Veröffentlicht werden nur Beiträge, die auf den jeweiligen Artikel und sein Thema seriös und sachbezogen eingehen. Links- und rechtsradikale, pornographische, rassistische, beleidigende, verleumderische sowie ruf- und geschäftsschädigende Inhalte können nicht berücksichtigt werden, ebenso wenig sachlich falsche oder in angemessener Zeit nicht nachprüfbare Behauptungen. Links sind in den Leser-Kommentaren von FAZ.NET nicht gestattet. Die Redaktion behält sich vor Leser-Kommentare zu kürzen oder zu modifizieren. Jeder verfasste Beitrag wird von der Redaktion geprüft und schnellstmöglich veröffentlicht, sofern er diesen Richtlinien für FAZ.NET-Lesermeinungen nicht zuwiderläuft. Nutzern, die wiederholt versuchen, den Richtlinien nicht entsprechende Beiträge zu veröffentlichen, kann die Registrierung entzogen werden.

Für veröffentlichte Meinungsbeiträge gewähren Sie uns das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Aussagen ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen und darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Aussagen einzuräumen sowie die Aussagen in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.

Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der gesamte Auftritt von FAZ.NET von verschiedenen Suchmaschinen intensiv ausgewertet wird und die Inhalte dort auch gelistet werden. Das schließt die Leser-Kommentare automatisch ein, so dass diese auch über FAZ.NET hinaus im Internet jederzeit recherchierbar sind.

Schließen

Lesermeinungssuche (gesamt):
Sortieren nach
Helmut Ruppert

Wenn

die Täter zu Geld kommen sollten sie auch zur Wiedergutmachung verklagt werden -30 Jahre haben die Opfer Zeit

Empfehlen
Richard  Fladda
Richard Fladda (richy.f) - 26.04.2012 08:38 Uhr

Entschädigung für Opfer

Wenn es das schon so sein soll! Das wäre eine hervorragende Möglichkeit, die von den Verbrechern erstrittene Entschädigung deren Opfern zur Verfügung zu stellen. Ein Tropfen auf den heißen Stein, immerhin.

Empfehlen
Ulrich Hinderer

Rechtsstaat

Ein Rechtsstaat hat seine Regeln und Gesetze einzuhalten. Und zwar nicht nur gegenüber den Aufstrebenden, "Reichen und Schönen" - sondern auch gegenüber den Gefallenen, Armen und jenen, deren Taten hässlich sind.

Auch, wenn es manchmal schwer fällt.

Wo ein Rechtsstaat seine eigenen Regeln und Gesetze missachtet, haben die Menschen, die im Namen des Staates handelten, selbst Schuld auf sich geladen. Dann muss der Staat für die Fehler seiner Bediensteten Sühne leisten - auch gegenüber denen, die gegen die elementarsten Regeln verstießen und nach den Regeln der Gerichtsbarkeit ein Strafmaß zugemessen bekamen.

Töricht ist, wer dieses Handeln missbilligt. Denn wie soll ein Staat über Regeln wachen, die er selbst nicht einzuhalten gewillt ist - vielmehr: Wer könnte ihn dann noch Ernst nehmen in seiner Gerichtsbarkeit? Wer Wasser predigt und Wein säuft, macht sich unglaubwürdig.

Empfehlen
Ilsemarie Pungs
Ilsemarie Pungs (Javali) - 25.04.2012 22:21 Uhr

Nur wegen der Relationen:

Die 240.000 € sind für alle vier Kläger.

Empfehlen
Siegfried Kellner

Weitere Klagen von Straftätern die den Europawahnsinn ausnutzen.

Falls diese Sexualstraftäter wieder Verbrechen begehen, fragt ich mich ob die Richter dafür die Verantwortung übernehmen ?

Diese Justiz wird einem "NORMALEM" Bürger immer unheimlicher....

Empfehlen
Closed via SSO
Wolfgang Hebold (hebold) - 25.04.2012 20:19 Uhr

Täterstaat

Der Gutmenschenstaat in Aktion: 240.000 € für einen potentiell rückfälligen Gewalttäter, der sich an Kindern vergriffen hat. Das ganze unter dem Deckmantel der Menschenrechte. Ich bin sicher, die Väter der Idee der Menschenrechte - also vor allem die Verfasser der Deklaration der Menschenrechte, also die Gründerväter der USA -, hatten definitiv nicht das im Sinn, was hier abläuft und eine Pervertierung des Menschenrechtsgedankens ist. Hier wird der Rechtsstaat zum Täterstaat.

Empfehlen
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 26.04.2012 09:29 Uhr
Klaus-Dieter Berger

Sinn und Verstand

"Der Gutmenschenstaat in Aktion: 240.000 € für einen potentiell rückfälligen Gewalttäter, der sich an Kindern vergriffen hat."

Meines Wissens nach waren es 240000 € für 4 Personen. Und ja, auch Verbrecher sind Menschen, so schwer ihnen wohl diese Vorstellung fällt. Also genießen sie nach Verbüßen ihrer Strafe die gleichen Menschenrechte wie Sie.

Natürlich gefällt mir das auch nicht, daß Vergewaltiger vom Staat Geld bekommen. Aber wenn der Staat sie zu Unrecht einsperrt muss ich damit leben. Und im Gegensatz zu ihnen kann ich das, ich erwarte nämlich, daß auch andere zu Unrecht eingesperrte danach Schadensersatz bekommen.

Wenn ihnen die Strafen für Vergewaltiger zu gering erscheinen, setzen sie sich dafür ein, diese zu erhöhen, aber hören sie bitte auf zu jammern, wenn das System mal funktioniert. Auch wenn es Menschen trifft, denen sie es nicht gönnen.

Empfehlen
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel