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Donnerstag, 20. Juni 2013
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Sicherungsverwahrung Schadensersatz für rückwirkend festgehaltene Straftäter

 ·  Vier rückwirkend in Sicherungsverwahrung festgehaltene Straftäter haben vor dem Landgericht Karlsruhe Schadensersatz für zu Unrecht im Gefängnis verbrachte Jahre erstritten. Das Gericht sprach ihnen rund 240.000 Euro Schadensersatz zu.

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© dapd In der Justizvollzugsanstalt Rosdorf in Niedersachsen wird ein neues Gebäude für die Sicherungsverwahrung gebaut

Vier frühere Sicherungsverwahrte bekommen Schadensersatz für zu Unrecht im Gefängnis verbrachte Jahre. Das Landgericht Karlsruhe sprach den zwischen 55 und 65 Jahre alten Klägern am Dienstag insgesamt 240.000 Euro Schadensersatz zu. Zahlen müsste zunächst das Land Baden-Württemberg, aber auch der Bund könnte für Entschädigung in die Pflicht genommen werden. Die vier Männer hatten insgesamt rund 400.000 Euro Schadensersatz gefordert.

In dem Verfahren war erstmals in Deutschland die Frage verhandelt worden, ob und wie viel Schmerzensgeld Straftätern zusteht, die nach ihrer verbüßten Haftstrafe zu lange in Sicherungsverwahrung waren. Die Kläger hatten wegen Gewalt- und Sexualstraftaten lange Freiheitsstrafen verbüßt und saßen danach eine zehnjährige Sicherungsverwahrung ab. Kurz bevor diese ablief, hatte ein Gesetz 1998 in Deutschland jedoch die unbefristete Sicherungsverwahrung ermöglicht. Die Männer blieben weitere acht bis zwölf Jahre zusätzlich in Haft.

Diese rückwirkende Sicherungsverwahrung hatten der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte (EGMR) im Dezember 2009 und wenig später auch das
Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt. Das nun ergangene Urteil des Landgerichts Karlsruhe könnte beispielhaft für Dutzende anderer Fälle sein.

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