Zwei Meter Akten hat die Anwältin von Sami A. in ihren Regalen stehen. Der Tunesier, der nach einer Zeugenaussage zur Leibgarde Usama bin Ladins gehört haben soll, ist seit 2006 ihr Mandant. Beinahe fortwährend hat er seit dieser Zeit Ärger: Die Regalmeter beim Generalbundesanwalt, beim nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz und mehreren Gerichten dürften kaum kürzer ausfallen. Auch bei der Stadt Bochum, in der der 1976 geborene Studienabbrecher wohnt und deren Ausländerbehörde seit 2006 vergeblich versucht, ihn auszuweisen, hat Sami A. bereits ungezählte Beamtenstunden beansprucht; ebenso bei der Bochumer Polizei, bei der er sich seit sechs Jahren täglich melden muss.
“Wir halten Sami A. für gefährlich“, sagt der Leiter der nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes, Burkhard Freier. „Er hat enge Kontakte in die salafistische Szene.“ Im Mai wurde bei der Stadt Bochum ein Antrag gestellt, ein bisheriges Nagelstudio in der Eugenstraße als „Versammlungsstätte für soziale und religiöse Zwecke“ - also als Moschee - zu nutzen. Das Bauordnungsamt prüft seither; zwischenzeitlich wurde die Stadt von den Sicherheitsbehörden darauf aufmerksam gemacht, dass die Gruppierung, die sich dort trifft, dem Salafismus nahesteht und dass auch Sami A. dort verkehrt.
Mit Baurecht Umwidmung verhindern
„Mein Mandant kennt den Ort und hat sich auch dort aufgehalten“, bestätigt seine Anwältin. In den vergangenen Wochen stellten Anwohner des Ladenlokals im Stadtteil Griesenbruch dort vermehrte Aktivität fest und verständigten die Polizei. Am Wochenende führte eine auf der Straße herumstehende herrenlose Tasche, gefüllt mit Kabeln und Lautsprechern, zu Aufregung; sie stellte sich aber als harmlos heraus.
Die Stadt Bochum versucht nun, die Nutzung des schmucklosen Flachbaus als Moschee mit den Mitteln des Baurechts zu verhindern. „Wir prüfen den Antrag sehr genau“, sagt der Sprecher der Stadt Bochum. Mit Auflagen zum Brandschutz, zu Fluchtwegen und Notausgängen soll nun offenbar die Entstehung eines möglichen Risikos für die innere Sicherheit verhindert werden. Diese Auflagen sind auch ein Vehikel, um salafistischen Aktivitäten zu begegnen, ohne in Konflikt mit der Religions- und Versammlungsfreiheit zu geraten.
Grundrechte potentieller Gefährder
Die Stadt Bochum hat im Fall Sami A. schon Erfahrungen damit, dass der Rechtsstaat auch die Grundrechte eines potentiellen Gefährders schützen muss. Im Jahr 2006 wollte die Ausländerbehörde ihn nach Tunesien abschieben. Zuvor hatte der Generalbundesanwalt gegen ihn ermittelt wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft bei Al Qaida. Das Verfahren wurde eingestellt. Ausgangspunkt war, dass Sami A. sich 1999/2000 in einem militärischen Ausbildungslager der Organisation aufgehalten habe - doch das ist erst seit 2002 strafbar.
Sami A. wehrte sich gegen die Ausweisung und beantragte Asyl. Der Asylantrag wurde zwar abgelehnt - doch seine Frau, eine gebürtige Tunesierin, hat mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft, seine drei kleinen Kinder ebenfalls. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied 2011, dass das Interesse der Familie, zusammen zu leben, höher zu gewichten sei als die Vermeidung der vom Kläger ausgehenden Gefahr. Der Verfassungsschutz sagt unumwunden, dass er sich eine andere Entscheidung gewünscht hätte. Er hat auch die Stadt Bochum darin unterstützt, bis vor das Oberverwaltungsgericht Münster zu ziehen. Es entscheidet demnächst, ob die Berufung zugelassen wird.
@ Fritz Teich „...dass die simpelsten Dinge nicht mehr
selbstverstaendlich sind.“
Jens Muche (Me-110)
- 22.08.2012, 18:31 Uhr
Auch Salafisten geniessen die Religionsfreiheit!
fritz Teich (fazfazfaz123)
- 22.08.2012, 15:08 Uhr
Das Land soll verschwinden
Frank Tron (HerrFrank)
- 22.08.2012, 15:04 Uhr
Deutschland schafft sich ab
Rainer Schweitzer (RSRS)
- 22.08.2012, 14:59 Uhr
Seltsame Justiz
Thomas Böhm (Thomasbaerboehm)
- 22.08.2012, 14:55 Uhr