Die Bewährungsstrafe für den früheren Bundesinnenminister Manfred Kanther wegen seiner Rolle in der „Schwarzgeldaffäre“ der hessischen CDU wird voraussichtlich aufgehoben. In dem vom Bundesgerichtshof (BGH) verfügten neuen Prozess vor dem Landgericht Wiesbaden schlug die Vorsitzende Richterin der Wirtschaftsstrafkammer Geldstrafen gegen Kanther und seinen Mitangeklagten, den früheren Finanzberater der Union, Horst Weyrauch, vor.
Verteidigung und Staatsanwaltschaft signalisierten Einverständnis mit dieser Einigung, die ein seit 2000 laufendes Verfahren wegen schwarzer Kassen in der hessischen CDU beenden würde. Womöglich schon an diesem Donnerstag, spätestens am Freitag will das Landgericht ein entsprechendes Urteil und die genaue Höhe der Geldstrafen verkünden.
„Ein Fehler“
In einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung bekräftigte der ehemalige hessische CDU-Generalsekretär und Landesvorsitzende Kanther abermals, er sei im strafrechtlichen Sinne unschuldig und sprach von einer „infamen Medienkampagne“ gegen ihn. Wie im ersten Prozess gestand Kanther nur ein, dass es ein „Fehler“ gewesen sei, das Vermögen der hessischen CDU heimlich ins Ausland geschafft zu haben. Um sich und seiner Familie aber eine nicht länger zumutbare Verlängerung des Prozesses zu ersparen, stimme er einem Verfahrensabschluss zu.
Kanther war in einem ersten Verfahren am 18. April 2005 vom Landgericht Wiesbaden wegen Untreue zu Lasten seiner Partei zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden. Weyrauch hatte wegen Beihilfe zur Untreue eine Geldstrafe von 61 200 Euro erhalten. Das Verfahren gegen den dritten Angeklagten, den früheren Schatzmeister der hessischen CDU, Casimir Prinz Wittgenstein, war wegen dessen schwerer Erkrankung eingestellt worden.
System schwarzer Kassen
Kanther hatte nach eigenem Eingeständnis zusammen mit Weyrauch und Wittgenstein Ende 1983 das Vermögen der hessischen CDU in Höhe von mehr als 22 Millionen Mark heimlich in die Schweiz und später in eine Stiftung in Lichtenstein transferiert. Das über die Jahre angelegte System von schwarzen Kassen der hessischen CDU war Anfang 2000 im Zuge der Spendenaffäre der Bundespartei aufgeflogen.
Der BGH hatte das erste Urteil des Landgerichts am 18. Oktober 2006 teilweise aufgehoben und das Verfahren nach Wiesbaden zurückverwiesen. Die Bundesrichter sahen es nicht als erwiesen an, dass die drei Angeklagten mit dem Abgeben falscher Rechenschaftsberichte der hessischen CDU den Tatbestand der Untreue durch Unterlassen erfüllt hätten. Nur das heimliche Anlegen schwarzer Kassen ohne Wissen der hessischen CDU erfülle den Tatbestand der Untreue. Stattdessen regte der BGH an, zu prüfen, ob der Tatbestand des Betrugs zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland mit dem Abgeben falscher Rechenschaftsberichte in Frage komme. Diese Überprüfung wollte das Landgericht auch mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft aber nicht vornehmen.
Chronologie der „Schwarzgeldaffäre“
9. November 1999: Die Zeitschrift „Der Spiegel“ berichtet über einen sprunghaften Anstieg der „sonstigen Einnahmen“ bei der Hessen-CDU. Deren Generalsekretär Herbert Müller erklärt dies mit zwei Vermächtnissen.
2. Dezember: Der Untersuchungsausschuss des Bundestages nimmt seine Arbeit auf.
16. Dezember: Ministerpräsident Roland Koch räumt ein, zwischen 1993 und 1998 Spenden eingenommen zu haben, die nicht im Rechenschaftsbericht vermerkt waren.
10. Januar 2000: Koch bestreitet, von Vorgängen außerhalb der offiziellen Buchführung der Partei zu wissen.
13. Januar: Der „Spiegel“ konfrontiert die Staatskanzlei mit Recherchen über schwarze Konten in der Schweiz. Am 14. Januar treten Koch sowie Kanther vor die Presse und geben geheime Auslandskonten der Landes-CDU seit 1983 zu. Koch verspricht „brutalstmögliche Aufklärung“.
17. Januar: Kanther legt sein Bundestagsmandat nieder. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden nimmt Ermittlungen gegen Wittgenstein und Weyrauch auf und lässt die Landesgeschäftsstelle der CDU, die Wohn- und Kanzleiräume von Weyrauch sowie das Haus von Wittgenstein durchsuchen.
26. Januar: Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden nimmt Ermittlungen gegen Kanther wegen des Verdachts der Untreue auf.
8. Februar: Koch gibt zu, die Öffentlichkeit am 10. Januar falsch informiert zu haben.
23. Februar 2001: Trotz der Schwarzgeldaffäre behält die Landtagswahl vom Frühjahr 1999 ihre Gültigkeit. Das hessische Wahlprüfungsgericht stellt die Überprüfung ein.
25. Mai: Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden erhebt Anklage wegen Untreue gegen Kanther und Wittgenstein sowie wegen Beihilfe zur Untreue gegen Weyrauch.
26. März 2002: Das Landgericht Wiesbaden lehnt die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Kanther, Weyrauch und Wittgenstein wegen Verjährung und mangelnden Schadens für die Hessen-CDU ab. Die Staatsanwaltschaft kündigt umgehend Beschwerde gegen den Beschluss an.
13. Januar 2004: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ordnet die Prozesseröffnung an.
17. August 2004: Prozessbeginn vor dem Wiesbadener Landgericht. Das Verfahren gegen Wittgenstein wird später aus Krankheitsgründen abgetrennt und eingestellt.
18. April 2005: Das Landgericht verurteilt Kanther zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren sowie 25.000 Euro Geldstrafe. Weyrauch erhält eine Geldstrafe von 61.200 Euro.
18. Oktober 2006: Der Bundesgerichtshof gibt der Revision von Kanther und Weyrauch teilweise statt und verweist die Sache an das Landgericht Wiesbaden zurück.
25. September 2007: Vor dem Wiesbadener Landgericht beginnt die Neuverhandlung des Prozesses.
Pension für Kanther ist gesichert
A. Malliki (a.malliki)
- 25.09.2007, 22:26 Uhr
Rente für Mauerschießer aber nicht für Kanter
Josef Bujtor (Mramorak)
- 26.09.2007, 07:30 Uhr
Was für ein immenser Aufwand und was für Kosten ...
K. Peter Luecke (microplan2002)
- 26.09.2007, 13:24 Uhr