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Schwarze Kassen Die Finanzaffäre holt Kanther doch noch ein

14.01.2004 ·  „Die Tat ist nicht verjährt“ - mit dieser Begründung des Oberlandesgerichts Frankfurt wird die hessische CDU-Finanzaffäre jetzt doch aufgerollt. Dem ehemaligen Bundesinnenminister droht ein langwieriger Prozeß.

Von Bernd Heptner
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Die hessische Justiz hat sich viel Zeit gelassen. Vier Jahre ist es nun her, daß der CDU-Politiker Manfred Kanther mit einem öffentlichen Geständnis die hessische CDU-Finanzaffäre lostrat. Nachdem Ende 1999 hohe Geldzuflüsse seines Landesverbandes immer unerklärlicher geworden waren und wilde Spekulationen nach sich gezogen hatten, offenbarte Kanther schließlich am 14. Januar 2000 erst dem Parteivorstand und dann der Öffentlichkeit ein Geheimnis, das angesichts seines untadeligen Rufes kaum jemand für möglich gehalten hatte.

Kanther gestand, daß er 1983 als hessischer CDU-Generalsekretär seine Zustimmung dazu gegeben habe, Millionen an Parteivermögen auf geheime Konten im Ausland zu deponieren, um das Geld dann heimlich und schrittweise wieder zurückzuführen.

Extrabeifall tut gut

Seit diesem spektakulären Geständnis mußten der ehemalige CDU-Landesvorsitzende, hessische Finanzminister und Bundesinnenminister Kanther, aber auch der langjährige CDU-Schatzmeister Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein und der ehemalige CDU-Finanzberater Horst Weyrauch mit einem Gerichtsverfahren rechnen. Das vier Jahre dauernde Hin und Her zwischen Staatsanwaltschaft und Gerichtsinstanzen brachte es mit sich, daß diese Aussicht mal wahrscheinlicher, mal weniger wahrscheinlich schien.

An Kanther, der kurz nach seinem Geständnis sein Bundestagsmandat niederlegte und in seinem Wohnort Wiesbaden wieder als Anwalt tätig wurde, ist die lange Ungewißheit nicht spurlos vorübergegangen. Auch wenn er sich äußerlich nichts anmerken läßt und den Menschen nach wie vor mit jener distanzierten Freundlichkeit begegnet, die ihm eigen ist, tut es ihm sichtlich gut, wenn er im Kreise von Parteifreunden mit Extrabeifall begrüßt wird; diese haben nicht vergessen, daß er einer der Väter des Aufstiegs der hessischen CDU von einer 26-Prozent-Partei zu einem geschlossenen Landesverband mit einer Wählerschaft von fast fünfzig Prozent war.

Der Gesellschaft etwas schuldig

Doch die lange Ungewißheit, ob er sich doch noch einem Gerichtsverfahren stellen müsse, nagte an ihm. Zumindest diese Ungewißheit ist nun vorbei. Das Oberlandesgericht eröffnete das Hauptverfahren gegen Kanther, Wittgenstein und Weyrauch.

Kanther hat seit seiner Offenlegung der "schwarzen Kassen" im Januar 2000 stets betont, daß sich seine Mitwirkung an der Finanztransaktion 1983 darauf beschränkt habe, als Generalsekretär sein Plazet zur Anlage von Auslandskonten gegeben zu haben. Dies sei ein "politischer Fehler", ein "gravierender Regelverstoß" gewesen, für den er "uneingeschränkt die Verantwortung" übernehme. Er wisse auch, so sagte er einmal gegenüber dieser Zeitung, daß er dafür der Gesellschaft etwas schuldig war: den Verzicht auf sein Bonner Mandat. Doch mit Entschiedenheit wies Kanther immer zurück, sich an "kriminellen Machenschaften" beteiligt zu haben. So etwas hätte er "niemals zugelassen".

Unsinnige Spendenaffäre

Der Verstoß gegen das damalige Parteiengesetz, der ihm vorzuwerfen sei, sei nicht strafbewehrt und kein krimineller Vorgang. Mit Kriminalität, darauf legte Kanther immer Wert, "hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun". Als Grund für den Millionentransfer von Parteivermögen auf Auslandskonten gab Kanther an, er habe die hessische CDU und ihre Förderer schützen und aus der damaligen Parteienfinanzdebatte heraushalten wollen.

Wenn er 1984 im Sinne des neuen Parteiengesetzes bekanntgemacht hätte, daß die hessische CDU über ein Millionenvermögen verfügte, dann wäre nach Kanthers Worten über die Landespartei eine unsinnige Spendenaffäre hereingebrochen und hätte alle Bemühungen zunichte gemacht, in den damaligen instabilen rot-grünen Zeiten nach Jahrzehnten der Opposition endlich die Macht in Hessen zu erringen. Das geheime Parteivermögen von mehr als 20 Millionen Mark im Jahre 1983 erklärte Kanther als Ansammlung von Spendengeldern und Wahlkampferstattungen.

"Juristische Bocksprünge"

Doch das nahmen ihm weder die Oppositionsparteien SPD und Grüne noch manche der eigenen Parteifreunde ab. Sie hatten den Verdacht, daß das Geld zu einem großen Teil aus dem Nachlaß einer sogenannten Staatsbürgerlichen Vereinigung stammte, wo Parteispenden "gewaschen" worden seien. Erhärten konnte diesen Verdacht allerdings selbst ein Wiesbadener Untersuchungsausschuß nicht.

Als die Staatsanwaltschaft Wiesbaden 2001 Anklage erhob, sprach Kanther von "unzulässiger Vermischung politischer und strafrechtlicher Wertungen". Er warf der Staatsanwaltschaft vor, "juristische Bocksprünge" gemacht und eine "erstmalige juristische Kunstfigur von Untreue" geschaffen zu haben, obwohl niemand einen Schaden erlitten und niemals eine Schädigungsabsicht bestanden habe. Niemand habe sich persönlich bereichert, "nicht ein einziger Pfennig" sei veruntreut worden. Das CDU-Vermögen sei "durch getreue Verwaltung mindestens verdoppelt, nicht aber geschädigt" worden.

Angebliche jüdische Vermächtnisse

Bei der Begründung der Anklage der Staatsanwaltschaft wurde dagegen darauf verwiesen, daß durch die Anlage der geheimen Auslandskonten Parteivermögen dem späteren Zugriff der zuständigen Gremien entzogen worden sei. Denn nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte zum Beispiel der seit 1998 amtierende Parteivorsitzende Roland Koch von den "schwarzen Auslandskassen" nichts gewußt. Ein Ermittlungsverfahren gegen Ministerpräsident Koch wurde von der Anklagebehörde daher recht schnell abgelehnt.

Die Staatsanwaltschaft warf Kanther und Wittgenstein vor, die Entscheidung über Zeitpunkt und Höhe der Geldrückführung "ausschließlich nach eigenem Gutdünken" getroffen zu haben. Die Staatsanwaltschaft sprach von einem "konspirativen Umgang" mit dem Auslandsvermögen. Gemeint war damit die Rückführung von Vermögensteilen unter anderem in Form angeblicher jüdischer Vermächtnisse - der sicher geschmackloseste Teil der CDU-Finanzaffäre. Kanther spricht diesbezüglich von einer "unsäglichen Geschichte", obwohl er mit einiger Sicherheit selbst nicht der Urheber ist. Diese ominösen Vermächtnisse hatten Ende 1999 in der Öffentlichkeit Verwunderung und Diskussionen hervorgerufen, die amtierende CDU-Führung elektrisiert und nach langem, zu langem Zögern schließlich zu Kanthers Offenbarungen geführt.

Verjährung noch nicht eingetreten

Im März 2002 konnten Kanther, Wittgenstein und Weyrauch noch einmal hoffen, die Affäre ohne einen öffentlichen Strafprozeß hinter sich zu bringen. Das Landgericht Wiesbaden lehnte ein Verfahren mit der Begründung ab, die Angelegenheit sei verjährt, und in der nichtverjährten Zeit sei der CDU kein Vermögensschaden entstanden, da von den "schwarzen Kassen" laufend Geld in den Finanzkreislauf der Partei eingespeist worden sei. Gegen diese Entscheidung des Landgerichts legte die Staatsanwaltschaft Wiesbaden Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt ein.

Anträge auf Fristverlängerung, zusätzliche und nachträgliche Stellungnahmen und zuletzt auch noch die Pensionierung des Senatsvorsitzenden brachten es mit sich, daß der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts erst jetzt die Entscheidung treffen konnte: Die Angeklagten Kanther und Wittgenstein seien "hinreichend" der Untreue zum Nachteil der Hessen-CDU verdächtig, der Angeklagte Weyrauch der Beihilfe hierzu. Nach Auffassung des Senats ist von einer "einheitlichen Tat im Rechtssinne" auszugehen, eine Verjährung somit noch nicht eingetreten. Mit den Vorgaben des Oberlandesgerichts wird das Landgericht nun einen Prozeß zu führen haben, den es zuvor abgelehnt hatte.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.01.2004 / Nr. 11
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