06.05.2009 · CDU/CSU und SPD wollen die verfassungsrechtliche Schuldenbremse ohne weitere Veränderungen im Bundestag durchsetzen. Der frühere Verfassungsrichter Klein warnt in der F.A.Z. vor einer „Verunstaltung des Grundgesetzes“.
Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD wollen das Gesetzesvorhaben zur Einführung einer verfassungsrechtlichen Schuldenbremse ohne weitere Veränderungen im Bundestag durchsetzen. An diesem Willen hat sich auch nach der Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages und im Finanzausschuss des Bundesrates nichts geändert. Anregungen von Bundestagspräsident Lammert (CDU), den Gesetzentwurf sprachlich zu überarbeiten und inhaltlich zu entschlacken wurden weder in der CDU/CSU-Fraktion noch in der SPD-Fraktion gutgeheißen.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Oppermann sagte am Mittwoch: „Präzision geht vor Schönheit.“ Das werde am Ende auch der Bundestagspräsident akzeptieren. Oppermann sagte über das Ziel der Schuldenbremse und den Gesetzentwurf: „Wir wollen Klarheit in der Frage. Und der Text garantiert Klarheit.“ Schon jetzt gebe es in den hinteren Teilen des Grundgesetzes Verfassungsartikel, die nicht bloß Grundrechte normierten, sondern auch Einzelheiten von Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Oppermann sagte: „Ich glaube nicht, dass der Text noch verändert wird.“ Auch er finde nicht jede Formulierung schön. Doch müsse der eingeleitete „Paradigmenwechsel“ auch im Detail im Grundgesetz geregelt werden.
„Drohende Verunstaltung des Grundgesetzes“
Auch in der CDU/CSU-Fraktion hieß es, die getroffenen Absprachen müssten jetzt ohne Änderung durchgesetzt werden. Die Formulierungen, die in der Föderalismus-II-Kommission ausgearbeitet worden waren, seien gut und richtig, trug die zuständige CDU-Abgeordnete Antje Tillmann bei internen Besprechungen vor. Mögliche sprachliche Bedenken müssten zurückgestellt werden. Frau Tillmann begründete dies auch mit dem Hinweis, es dürfe der SPD nicht die Gelegenheit gegeben werden, das Gesetzespaket auch inhaltlich zu verändern oder gar scheitern zu lassen. Vor allem bei der SPD-Linken gab es Widerspruch gegen das Vorhaben der Schuldenbremse, weil dadurch zukünftige Politiker-Generationen in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt würden. Der CSU-Vorsitzende Seehofer hatte schon vor der Expertenanhörung versichert, das Gesetzespaket müsse ohne Änderungen verabschiedet werden.
Der frühere Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein kritisierte in der F.A.Z. die Form der geplanten Schuldenbremse scharf. „Die drohende Verunstaltung des Grundgesetzes, ausgerechnet im 60. Jahr seines Bestehens, ist ein erbärmliches Zeugnis der heruntergekommenen Gesetzgebungskunst unserer Zeit“ schreibt Klein in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Ausgabe vom Donnerstag). Eine Verfassung müsse „lesbar“ und im Grundsatz „allgemein verständlich“ sein. Werde eine Verfassung zum Instrument der Verfolgung aktueller politischer Zwecke, so verliere sie ihren Charakter als fundamentale Ordnung. „Sie wird zum Übungsfeld eines dem Augenblick verpflichteten politischen Aktionismus.“ Klein rügt in der F.A.Z. vor allem die detailreichen Regelungen. Je konkreter sie ausfielen, „desto eher werden sie erneut zur Disposition stehen, also geändert werden müssen“.
Das Gesetzespaket soll noch im Mai im Bundestag verabschiedet werden. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit ist gewährleistet, zumal auch die FDP zustimmen wird. Der Bundesrat wird dann im Juni seine Zustimmung erteilen.
Wer das Grundgesetz von Art 1 Richtung Art 100 ff liest
Christoph Anschütz (Anschuetz)
- 06.05.2009, 19:06 Uhr
"Die drohende Verunstaltung des Grundgesetzes, ausgerechnet im 60. Jahr .....
Peter Herbeck M.A. (peterherbeck)
- 06.05.2009, 19:11 Uhr