13.02.2009 · Auch die FDP, die zustimmen muss, weil sie in fünf großen Ländern mitregiert, will für eine Schuldenbremse im Grundgesetz stimmen. Die Liberalen fordern aber, nur wenige Ausnahmefälle zuzulassen. In den Landesparlamenten regt sich jedoch Widerstand.
Von Manfred Schäfers, BerlinDie Mehrheit für eine neue Schuldenbremse im Grundgesetz scheint gesichert. Auch die in fünf großen westlichen Ländern mitregierende FDP, deren Zustimmung im Bundesrat erforderlich sein wird, will den Kompromiss mittragen, auch wenn sie dafür noch Bedingungen nennt.
„Das Gesamtergebnis stimmt nicht euphorisch, ist aber besser als die jetzigen Regelungen“, sagte der Abgeordnete Wissing, der für die FDP in der Föderalismuskommission II sitzt, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Das Ziel. die Möglichkeiten der Verschuldung für Bund und Länder einzugrenzen, sei erreichbar. In der Begründung zum Verfassungstext müsse aber klargestellt werden, „dass sich der Begriff der Notsituationen nur auf eng begrenzte Ausnahmefälle beziehen darf“. Eine Chance für mehr Generationengerechtigkeit bietet nach Ansicht Wissings auch der verfassungsrechtlich vorgeschriebene Tilgungsplan.
Weitere Beratungen „handwerklicher Natur“
Die Vorsitzenden der Kommission, Baden-Württembergs Ministerpräsident Oettinger (CDU) und der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Struck, hatten sich am Donnerstagabend zufrieden über die erreichten Fortschritte geäußert. Die Regelungen hätten eine breite Mehrheit erzielt, sagte Oettinger. Gleichwohl kündigte er an, für allerletzte Beratungen „handwerklicher Natur“ treffe sich die Kommission noch einmal am 5. März.
Trotz erheblicher Bedenken in einigen Bundesländern rechnen die Vorsitzenden der Föderalismus-Reformkommission II, Peter Struck und Günther Oettinger, mit einer endgültigen Einigung auf eine neue staatliche Schuldenbremse. „Wir gehen davon aus, dass wir heute einen Durchbruch in den Verhandlungen erzielen werden“, sagte SPD-Fraktionschef Struck am Donnerstag vor der letzten Sitzung der Bund-Länder-Kommission. Baden-Württembergs Regierungschef Oettinger ergänzte, angestrebt werde eine neue Schuldenbremse für Bund und Länder. „Das Paket ist in Umrissen sichtbar“, zeigte er sich optimistisch.
Struck reagierte am Freitag scharf auf Kritik von linken Parteifreunden an der vereinbarten Schuldenbremse. „Böhning hat keine Ahnung“, sagte er im ZDF. Der Sprecher des linken SPD-Flügels lehnt die Schuldenbremse ab, weil dadurch die Handlungsfähigkeit des Staates übermäßig eingeschränkt werde. Auch aus den Ländern Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wurde Kritik geäußert, teils verbunden mit der Forderung nach einer Verfassungsklage.
Unterstützung für ärmere Länder
Die neue Schuldenregel sieht vor, dass die sechzehn Bundesländer vom Jahr 2020 an keine neuen Schulden mehr machen. Der Bund will vom Jahr 2016 an seine Nettokreditaufnahme auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts begrenzen. In der Sitzung am Donnerstagabend hatte Oettinger die ärmeren Länder unterstützt, die höhere Hilfen verlangten. Bundesfinanzminister Steinbrück (SPD) und Struck sperrten sich jedoch.
Es blieb schließlich bei dem eine Woche zuvor gefundenen Kompromiss, wonach Bremen, das Saarland, Schleswig-Holstein, Berlin und Sachsen-Anhalt in der Zeit von 2011 bis 2019 mit 800 Millionen Euro im Jahr unterstützt werden, um sie in die Lage zu versetzen, die neuen Schuldengrenzen aus eigener Kraft einzuhalten.
In einem Punkt haben Oettinger und Struck noch keine Einigung herbeiführen können. Sie regten an, dem Bund in bestimmten Fällen zu erlauben, den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden zu gewähren. Dann könnte er etwa Investitionen in Schulen mitfinanzieren, die im Zuge des zweiten Konjunkturpakets geplant sind. Eine Arbeitsgruppe soll diese Frage bis Anfang März klären.
Kiel prüft Verfassungsklage
Unterdessen sehen SPD und Grüne in Baden-Württemberg durch den Kompromiss die Eigenständigkeit der Länder in Gefahr und wollen notfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die Beschlüsse der Föderalismuskommission II schränkten die finanziellen Handlungsmöglichkeiten der Länder massiv ein, teilten die Landtagsfraktionen beider Oppositionsparteien in Stuttgart mit.
Auch der schleswig-holsteinische Landtagspräsident Kayenburg (CDU), der Mitglied in der Föderalismuskommission ist, kritisierte die Schuldenbremse. Damit werde versucht, die Haushaltsautonomie der Landesparlamente in unzulässiger Weise einzuschränken, sagte er am Freitag der Deutschen Presseagentur. „Wir werden prüfen, auf welche Weise wir eine Verfassungsklage gegen diese Regelung anstreben können.“
Bremen hingegen will seine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auf Sanierungshilfen zurückziehen - wenn die entsprechenden Gesetze beschlossen und die Staatsverträge über die Sanierungsschritte ausgehandelt sind.