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Schuldenbremse Eine Brücke für die SPD-Linke

26.05.2009 ·  Mit einer kleinen Volte hat die SPD-Führung der Parteilinken die Zustimmung zur Schuldenbremse erleichtert. Nun steht die Zweidrittelmehrheit für die Grundgesetzänderung. Änderungswünsche sollen lediglich auf Wunsch der Länder akzeptiert werden.

Von Günter Bannas, Berlin
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Nach einer heftigen Debatte, in der sich etwa 30 Abgeordnete zu Wort meldeten, hat die SPD-Bundestagsfraktion dem Vorschlag der Partei- und Fraktionsführung zugestimmt, am kommenden Freitag im Bundestag der Einführung einer verfassungsrechtlichen Schuldenbremse zuzustimmen. Lediglich etwa 20 Abgeordnete lehnten das Vorhaben ab. Änderungswünsche, etwa das Schuldenverbot für die Bundesländer aufzuweichen, sollen lediglich auf Wunsch der Länder akzeptiert werden.

Die Gesetzesvorhaben sollen vor der Bundestagsentscheidung nicht mehr verändert werden. Mit der Entscheidung der SPD-Fraktion ist die große Koalition im Bundestag zum Erreichen der Zweidrittelmehrheit nun nicht auf die FDP-Fraktion angewiesen. Diese beschloss am Dienstag, der Reform ihre Zustimmung zu entziehen und sich bei der Verabschiedung der Verfassungsänderungen zu enthalten. Das wurde mit der Befürchtung begründet, die Schuldenbremse werde im Bundesrat auf Drängen der SPD aufgeweicht.

Vollständiges Schuldenverbot für die Länder

Vor allem der SPD-Fraktionsvorsitzende Struck, Kanzlerkandidat Steinmeier und der SPD-Vorsitzende Müntefering warben für die Verfassungsänderungen. Sie warnten vor den politischen Folgen, falls das Gesetz scheitere. Widerspruch kam von der Fraktionslinken. Struck kündigte schon vor Beginn der Beratungen der Fraktion an, das Gesetz solle am Freitag - trotz Änderungswünschen aus einigen Bundesländern - unverändert vom Bundestag beschlossen werden. Wenn sich dafür im Bundesrat eine Mehrheit finde, werde sich die SPD-Fraktion auch dafür aussprechen.

Struck unterstützte in seinem Bericht an die Fraktion den Vorschlag des brandenburgischen Ministerpräsidenten Platzeck (SPD), die Bundesländer nicht einem vollständigen Schuldenverbot (von 2020 an) zu unterwerfen, wie das auch auf Drängen der Länder in der Föderalismuskommission beschlossen worden war. Struck schrieb: „Ich halte diesen Vorschlag, der von den Ländern in die Verhandlungen eingebracht und durchgesetzt wurde, nicht für richtig. Deshalb appelliere ich an die Länder, ihre Position zu überdenken und unseren ursprünglichen Vorschlag einer Neuverschuldung von 0,15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufzugreifen. Eine solche Änderung durch den Bundesrat würden wir unterstützen.“

Fraktionszwang bleibt

Struck äußerte am Montagabend in der Sitzung der engeren und weiteren Fraktionsführung, bei den geplanten Verfassungsänderungen handele es sich „nicht um eine Gewissensfrage“. Die Abstimmung im Bundestag werde daher für die SPD-Abgeordneten nicht freigegeben. Das wurde von den Gegnern weitgehend akzeptiert. Es bleibe bei dem Verfahren, dass sich die Minderheit in der Bundestagsfraktion bei der Abstimmung im Bundestag dem Willen der Mehrheit zu beugen habe. Vor der Abstimmung in der SPD-Fraktion gab es in deren Führung erhebliche Sorgen, dass ein großer Teil der Fraktion das Gesetzespaket ablehnen werde. Die Sprecher der Fraktionslinken, Rossmann und Runde, hätten „beinhart“ auf ihrem Nein bestanden. Sie hätten argumentativ „nicht abgerüstet“. Berliner Bundestagsabgeordnete hätten darauf verwiesen, auf ihrem Landesparteitag sei das Schuldenverbot abgelehnt worden.

Der vom SPD-Präsidium und auch von Struck und Finanzminister Steinbrück unterstützte Vorstoß des brandenburgischen Ministerpräsidenten Platzeck, das Schuldenverbot für die Länder könne - wenn diese sich im Bundesrat darauf verständigten - aufgeweicht werden, wurde in der Führung der SPD-Fraktion als eine politische „Brücke“ für die Gegner der Schuldenbremse verstanden. Es wurde darauf verwiesen, Struck, Platzeck und Steinbrück seien in Wirklichkeit Anhänger des Schuldenverbotes für die Länder.

Keine öffentliche Zustimmung der Länder

Mit dem Präsidiumsbeschluss wollten sie aber bei den Gegnern um Zustimmung werben, indem sie ihnen bedeuteten, die Länder könnten ja für sich eine andere Regelung beschließen. Diese könne in einem kurzen Vermittlungsverfahrens von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Um ihrem Beschluss den Anschein bloß taktischen Vorgehens zu nehmen, nahmen das SPD-Präsidium und Struck die Kritik der Unions- und der FDP-Führung in Kauf. Andererseits wurde der Fraktionslinken mit der ablehnenden Haltung von CDU, CSU und FDP sowie der Mehrheit der Länder deutlich gemacht, ihre Haltung zur Schuldenbremse finde dort keinen zustimmenden Widerhall.

Unter den Landesregierungen zeichnete sich jedenfalls keine Mehrheit dafür ab, den Vorstoß des SPD-Präsidiums zu unterstützen. Es widersprachen die Ministerpräsidenten Baden-Württembergs (Oettinger, CDU) und Bayerns (Seehofer, CSU). Kritik kam auch von führenden Regierungspolitikern aus Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Öffentliche Zustimmung aus den Bundesländern gab es nicht. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vermied es am Dienstag, weiteren Streit zu schüren. „Da ist jetzt wieder eine Diskussion aufgeflammt, die ich mit einer gewissen Skepsis sehe“, sagte sie auf einem kommunalpolitischen Kongress.

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Jahrgang 1952, Leiter der politischen Redaktion in Berlin.

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