18.01.2010 · In Augsburg hat der Prozess gegen Karl-Heinz Schreiber begonnen. Der will glauben machen, mit ihm sitze die halbe Republik auf der Anklagebank. Schreiber soll als Handlanger größerer Mächte erscheinen.
Von Friedrich Schmidt, AugsburgEin Hauch von nicht mehr ganz junger bayerischer Geschichte wehte am Montag durch den Schwurgerichtssaal des Augsburger Strafjustizzentrums. Noch einmal wurde die Liebe des einstigen Landesvaters und CSU-Vorsitzenden Franz Josef Strauß, der 1988 im Vollbesitz seiner Ämter starb, zu seinem Land beschworen: „Mit Leib und Seele“ habe sich Strauß in aller Welt für Arbeitsplätze in der Heimat eingesetzt; dank ihm, dem langjährigen Aufsichtsratsvorsitzenden des Airbus-Konzerns, könnten Europas Flugzeuge heute der amerikanischen Konkurrenz von Boeing die Stirn bieten. „Dass er die Abschlüsse nicht mehr erleben durfte, bedauere ich bis heute.“
Es waren die Worte Karlheinz Schreibers über die Verträge, die er einst für Airbus in Kanada und Thailand vermittelte. Der Angeklagte sprach sie nicht selbst; einer seiner drei Verteidiger verlas an diesem ersten Verhandlungstag im Prozess gegen Schreiber eine entsprechende Erklärung. Zuvor hatte einer der beiden Staatsanwälte in der Anklage das „System Schreiber“ beschrieben, jenes Geflecht aus Geschäften, Gefallen und Geld auf geheimen Konten, das die Augsburger Justiz – und nicht nur diese – seit eineinhalb Jahrzehnten beschäftigt. In dessen Zwielicht erschien auch das Strauß-Lob als vergiftet, erschien die Schlüsselfigur Schreiber als Handlanger größerer Mächte. „Alleine und ohne maßgebliche Unterstützung“ durch Politiker auf der ganzen Welt – „nicht irgendwelche Kommunalpolitiker“, sondern höchste „Würdenträger“ – „hätte ich das nie geschafft“, wird verlesen. Aber er wolle seine eigene Rolle auch „nicht herunterspielen“.
„Dort, wo mein Fall hingehört“
Alles andere hätte dann doch überrascht; sich selbst hat Karlheinz Schreiber nach allem, was man von ihm weiß, nie unterschätzt. Sogar seine jüngste Rolle, die als Angeklagter im Gerichtssaal, kostete er aus. Lächelnd, im dunklen Sakko mit goldenen Ärmelknöpfen, die wenigen ihm in der Mitte des Hauptes verbliebenen grauen Haare akkurat nach rechts gekämmt, war der kleine, untersetzte Mann am Morgen zu seinem Platz neben den beiden anwesenden Verteidigern, der dritte war nicht erschienen, geschritten. Dass Schreiber sich an diesem ersten Tag nicht selbst äußern werde, hatten die Verteidiger zuvor angekündigt. Aber ganz mochte ihr Mandant offenbar doch nicht auf die ihm zuteil werdende Aufmerksamkeit verzichten, wünschte Presse und Publikum ein gutes neues Jahr und wurde mit der Bemerkung vernommen, „heute sind wir dort, wo mein Fall hingehört“. Dann setzte er sich. Die Anmutung von Gelassenheit, guter Laune gar, blieb, begleitete ihn durch den Vormittag.
Jahrelang hatte Schreiber selbst und durch seine Anwälte alles dafür getan, damit sein Fall nicht dorthin kam, wo er hingehört: vor das Landgericht Augsburg. In den Jahren 1988 bis 1993 soll Schreiber dem Fiskus laut Anklage Einkommen- und Gewerbesteuern in Höhe von insgesamt exakt 24.141.631 Deutschen Mark, die für Provisionen aus Flugzeug-, Hubschrauber- und Panzergeschäften fällig geworden seien, vorenthalten haben, soll bestochen und Beihilfe zur Untreue und zum gemeinschaftlichen Betrug geleistet haben. Vom 9. März 2000 datiert dieser Anklageschriftsatz, den einer der Staatsanwälte nach der Feststellung der Personalien des Angeklagten – geboren 1934, verheiratet, deutscher und kanadischer Staatsangehöriger, Kaufmann – verlas. Damals weilte Schreiber schon ein Jahr in Kanada, erst Anfang August 2009, nach elf Eingaben beim Justizminister, fünf Rechtsmitteln beim Berufungsgericht, vier Versuchen vor Kanadas Obersten Gerichtshof und einem von Schreiber durch Korruptionsvorwürfe gegen den früheren Premierminister Brian Mulroney erwirkten Untersuchungsausschuss wurde er ausgeliefert.
Spekulationen über ein rasches Ende des Prozesses, über einen „Deal“ mit einem Teilgeständnis und im Gegenzug einer milderen Strafe, fanden ein Ende, als Schreiber in seiner Erklärung „vollumfänglich“ die Anklagevorwürfe bestritt. „Formal schienen die Millionenbeträge“ – auf Schweizer Konten der Gesellschaften IAL mit Sitz in Liechtenstein und ATG mit Sitz in Panama, deren „wirtschaftlicher Berechtigter“ sowie Verfügungsberechtigter“ laut Anklage Schreiber war – „mir zu gehören“. Doch es habe gerade im System gelegen, „für Dritte zu agieren und deren Identität nicht zu offenbaren“; wer diese Dritten waren, sagte er nicht. Ihm selbst zustehende Provisionen, habe er über sein Unternehmen in Kaufering versteuert (einer seiner Anwälte sprach von insgesamt 18 Millionen Mark). An wen er die sonstigen Summen verteilt habe, wisse er nicht mehr.
Dann verlor sich Schreiber in der großen Politik: Die Staatsanwaltschaft kenne eben „die Zusammenhänge“ nicht. Man nehme etwa „die Vermittlungstätigkeit des Angeklagten Schreiber“ im Interesse von Thyssen vor der Lieferung von 36 Spürpanzern vom Typ „Fuchs“ an Saudi-Arabien 1991 für gut 446 Millionen Mark: Die Lieferung sei von dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl, von dem damaligen amerikanischen Außenminister James Baker gewünscht gewesen; das war indes schon lange bekannt.
Vergiftetes Lob
Dann folgte das „Lob“ für Franz Josef Strauß. In der Tat wäre der Weg des vormaligen Teppichhändlers und späteren Inhabers eines Unternehmens für Fahrbahnmarkierungen zum Vermittler internationaler Millionengeschäfte im politisch sensiblen Bereich undenkbar gewesen ohne die Bekanntschaft zu Strauß, zu dem der umtriebige Schreiber als Mitglied des CSU-Wirtschaftsbeirats Kontakte knüpfte. Erst Strauß habe Schreiber „die Türen in der ganzen Welt aufgemacht“, sagte ein Wirtschaftsprüfer in einem der vorangegangenen Augsburger Prozesse aus. Am Montag fielen sie wieder, die Namen jener damals Angeklagten: Die beiden Thyssen-Manager Winfried Haastert und Jürgen Maßmann, die an dem Geschäft mit den „Fuchs“-Panzern beteiligt waren, der ehemalige Staatssekretär im Verteidigungsministerium Ludwig-Holger Pfahls, und Max Josef Strauß, ein Sohn des einstigen bayerischen Ministerpräsidenten. Nicht nur ihnen hat die Bekanntschaft mit Schreiber kein Glück gebracht.
Die Ermittlungen hatte Schreiber im Februar 1995 unfreiwillig selbst eingeleitet. Weil er einen Mitarbeiter entlassen hatte und fürchtete, dieser werde ihn beim Fiskus anschwärzen, übergab Schreiber den Finanzbehörden vorsorglich Akten, die ihn entlasten sollten. Damit aber brachte er die Steuerfahnder erst auf seine Spur. In einem bei Schreiber beschlagnahmten Taschenkalender stießen die Ermittler auf Tarnnamen mutmaßlicher Schmiergeldempfänger, die Schreiber über Konten beim Schweizer Bankverein in Zürich mit Geld versorgte – „Jürglund“ für Maßmann, „Winter“ für Haastert, „Holgart“ für Pfahls. Diese drei wurden in Augsburg verurteilt, Pfahls erst 2005, nach jahrelanger Flucht.
Das Konto mit dem Tarnnamen „Maxwell“, auf dem zeitweise 5,2 Millionen Mark ruhten, rechneten die Ermittler Max Strauß zu, den das Landgericht Augsburg 2004 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilte; für unerheblich hielt das Landgericht damals dabei die Frage, ob Strauß das Geld tatsächlich auch zugeflossen sei. Das angebliche Treuhandverhältnis beanstandete 2005 der Bundesgerichtshof als „pure Fiktion“, und 2007 wurde Strauß nach einem zweiten Prozess in Augsburg freigesprochen – in weiten Teilen der Urteilsbegründung schien damals weniger von dem Strauß-Sohn als vielmehr von den Machenschaften Schreibers die Rede zu sein.
Doch dieser hatte sich schon nach der Durchsuchung seines Hauses in Kaufering in die Schweiz abgesetzt. 1997 erging ein erster Haftbefehl gegen ihn wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. 1999, dem Jahr, als Schreiber nach Kanada floh, gestand der ehemalige CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep den Augsburger Ermittlern, dass er mit dem Steuerberater Horst Weyrauch im August 1991 auf dem Parkplatz eines Einkaufzentrums im schweizerischen Sankt Margarethen Schreiber getroffen habe, der ihnen in einem Koffer eine Million Mark in bar übergeben habe. Zweifelhaft ist, ob es den 2002 von der rot-grünen Mehrheit im Untersuchungsausschuss des Bundestags angenommenen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Millionenspende und der – ein halbes Jahr zuvor erteilten – Ausfuhrgenehmigung für die „Fuchs“-Panzer wirklich gab; Kohl wie Pfahls haben dies stets bestritten.
„Kohls Mädchen“ wird an die Spitze der Partei gespült
Pfahls hatte in Augsburg eingestanden, von Schreiber 3,8 Millionen Mark erhalten zu haben, und war dafür zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Am Montag sagte einer der Staatsanwälte, „es wäre interessant“ von Schreiber zu erfahren, für was Pfahls das Geld eigentlich bekommen habe und ob es einen Zusammenhang dieser Zahlung mit der Ausfuhrgenehmigung für die „Fuchs“-Panzer gab. Doch ist fraglich, ob über diesen politisch brisanteren Teil der Anklage, den Vorwurf der Bestechung, überhaupt verhandelt wird; denn diesen Anklagepunkt erachtet das Landgericht – im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft – für verjährt.
Mit Kieps Beichte 1999 nahm die CDU-Parteispendenaffäre ihren Anfang, in deren Verlauf im Februar 2000 der damalige Partei- und Fraktionsvorsitzende Wolfgang Schäuble von beiden Ämtern zurücktrat – er hatte eingestehen müssen, dass er 1994 von Schreiber eine Spende von 100.000 Mark erhalten hatte. Bis heute ist offen, ob diese Spende, die ohne namentliche Nennung Schreibers verbucht wurde, wirklich von Schreiber für Thyssen forcierte Pläne voranbringen sollte, Panzer in Kanada zu bauen; Schäuble hat das stets bestritten. Auch der ehemalige Bundeskanzler und CDU-Vorsitzende Kohl musste im Zuge der Aufklärung des Spendensumpfes – von dem längst klar geworden war, dass er sich weit jenseits der Person Schreibers erstreckte – eingestehen, dass er von 1993 bis 1998 bis zu zwei Millionen Mark von Spendern entgegengenommen hatte, denen er sein „Ehrenwort“ gegeben habe, ihre Namen nicht zu nennen. Er trat eher als Ehrenvorsitzender der Partei zurück, als sein Versprechen zu brechen.
Der damaligen CDU-Generalsekretärin, der einst als „Kohls Mädchen“ unterschätzten Angela Merkel ermöglichte die Affäre die Emanzipation vom Übervater der Partei, spülte sie an deren Spitze. Für den Augsburger Prozess ist die CDU-Spendenaffäre gleichwohl nicht von Bedeutung. Dennoch gelang es Schreiber, an sie zu erinnern – schließlich darf man ihn als ihren Auslöser verbuchen. Er könne nicht für jede Zahlung einen Beleg präsentieren, ließ er seinen Anwalt sagen – Kiep und Schäuble hätten für seine Spenden auch keine Quittung ausgestellt.
Einer der Verteidiger kündigte an, eine besondere Aufgabe der Hauptverhandlung werde sein, „welches Gedankengut und welche Gepflogenheiten tatsächlich herrschten“, als Schreiber „seine Möglichkeiten und Kontakte“ nutzte, und verwies darauf, dass es bis Ende der neunziger Jahre rechtmäßig war, „nützliche Aufwendungen“, vulgo Schmiergelder, zu bezahlen und zu erhalten. Dem Vorsitzenden Richter waren diese Ausführungen, wie auch die Erklärung Schreibers selbst, zu „pauschal“. Am Ende dieses ersten Verhandlungstages sagte der Richter an Schreiber gewandt, „der allgemeine Hinweis, ich habe alles verteilt und an wen weiß ich nicht, läuft Gefahr, zu allgemein gehalten zu sein“. Wer, wenn nicht Schreiber, sei denn wirtschaftlicher Berechtigter der IAL- und ATG-Konten gewesen? Am Mittwoch, dem nächsten Sitzungstermin, soll die Verteidigung eine Antwort geben. Und so musste vorerst offen bleiben, ob im Verlauf des bis 12. Mai terminierten Verfahrens Karlheinz Schreiber doch noch mehr bieten wird – und kann – als bloße Andeutungen.