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Schreiber-Prozess beginnt in Augsburg „Riesenzirkus“ oder viel Lärm um nichts?

17.01.2010 ·  An diesem Montag beginnt der Prozess gegen Karlheinz Schreiber. Viele aus der deutschen Politprominenz hatten mit dem früheren Waffenlobbyisten zu tun, der die Republik mit seinen Enthüllungen ins Wanken bringen will. Ob es wirklich zum „Riesenzirkus“ kommt, ist indes äußerst fraglich.

Von Friedrich Schmidt, Augsburg
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Auf diesen Tag haben viele lange hingearbeitet. Mit dem Prozess gegen Karlheinz Schreiber, der an diesem Montag beginnt, erscheint vor dem Landgericht Augsburg endlich die Schlüsselfigur jenes Geflechts aus Männerfreundschaften, Abhängigkeiten und zwielichtigen Machenschaften, das schon als „System Schreiber“ geführt wurde, während sein Mittelpunkt noch aus dem kanadischen Exil wüste Drohungen gegen einstige Weggefährten, wirkliche wie angebliche, ausstieß. Dabei ging es Schreiber, den ein sogenannter Aufstieg vom Teppichhändler zum Flugzeug- und Rüstungslobbyisten befördert hatte, stets um hochbrisante Enthüllungen und höchstpersönliche Vernichtungen. Das hat den kleinen Mann, der 1934 als Sohn eines Polsterers in Hohegeiß im Harz geboren wurde, erst recht zum Politikum gemacht.

Als Schreiber, zehn Jahre nach dem Auslieferungsgesuch Deutschlands an Kanada, Anfang August vergangenen Jahres endlich in Augsburg ankam, äußerte der Grüne Christian Ströbele, einst Obmann seiner Fraktion im Parteispendenuntersuchungsausschuss des Bundestags, die Hoffnung, dass der Lobbyist „nun wirklich auspackt“ - und brachte gleich einen weiteren Ausschuss ins Gespräch. Die Erwartungen an den Augsburger Prozess befeuerte nun auch die Zeitschrift „Der Spiegel“, die berichtete, Schreiber verfüge über Kontobelege von einem CSU-Fonds in Liechtenstein, der nach Absprache mit dem früheren CSU-Vorsitzenden Franz Josef Strauß und dessen Spendenverwalter Franz Josef Dannecker entstanden sei und der im November 1994 4,82 Millionen Mark enthalten habe. Derlei Berichten war die CSU stets entgegengetreten.

Späte Bescherung im Gerichtssaal - oder viel Lärm um nichts?

Schon im Untersuchungsausschuss hatte Schreiber Zuwendungen an die CSU angedeutet - ohne jedoch Beweise zu liefern. Und so war vor Prozessbeginn beileibe nicht sicher, ob man sich wirklich auf eine späte Bescherung im lichten Saal des Strafjustizzentrums freuen konnte - mit dem mittlerweile 75 Jahre alten Schreiber als einem Knecht Rupprecht, der Deutschlands Politprominenz statt mit einer Rute mit alten Kontoauszügen, Taschenkalendern und Gesprächsnotizen straft. In der im März 2000 erhobenen Anklage wird Schreiber vorgeworfen, Steuern in Millionenhöhe hinterzogen und Beihilfe zum Betrug geleistet zu haben. Schreiber soll zwischen 1988 und 1993 unter anderem von den Unternehmen Thyssen und Airbus mehr als 70 Millionen amerikanische Dollar an Provisionen erhalten und nicht versteuert haben; ein großer Teil davon soll sich auf Zahlungen beziehen, die Schreiber von Thyssen wegen des geglückten Verkaufs von 36 „Fuchs“-Spürpanzern an Saudi-Arabien zum Preis von 446 Millionen Mark im Frühjahr 1991 erhielt. Dabei ist fraglich, ob der Anklagepunkt der Beihilfe zum Betrug im Verfahren durchschlägt. Der Betrug soll darin gelegen haben, dass Thyssen den saudi-arabischen Geschäftspartnern mehr als 200 Millionen Mark für ein „Servicepaket“ in Rechnung gestellt habe, die tatsächlich als Schmiergelder bezahlt worden seien - jedoch floss wohl ein Teil der Provisionen an die Saudis zurück. Zudem ist fraglich, ob über den politisch brisanteren Teil der Anklage, den Vorwurf der Bestechung, überhaupt verhandelt wird.

Es geht um 3,8 Millionen Deutsche Mark, die der ehemalige Verteidigungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls von Schreiber erhalten hat. Dahinter steht die Frage, ob die Regierung Helmut Kohls, die 1991 schließlich die Ausfuhr der „Füchse“ genehmigte, „politisch korrupt“ war, wie eine rot-grüne Mehrheit im Untersuchungsausschuss 2002 befand. Ausgerechnet diesen Anklagepunkt erachtet das Landgericht - im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft - offenbar für bereits verjährt. Das hat ein neuer Haftbefehl gegen Schreiber vom Oktober 2009 gezeigt. Denkbar erschien deshalb vor Prozessbeginn, dass das Landgericht Beweisanträge der Staatsanwaltschaft zu diesem Punkt ablehnen könnte - ob mit Recht, müsste dann womöglich der Bundesgerichtshof nach dem Ende des Verfahrens gegen Schreiber entscheiden. Auch wurde vor Prozessbeginn gemutmaßt, dass Schreiber über seine drei Verteidiger einen „Deal“ mit der Staatsanwaltschaft aushandeln könnte. Für Montag hatten die Anwälte angekündigt, eine Erklärung ihres Mandanten verlesen zu wollen - und jeden weiteren Kommentar abgelehnt. Zwar hatte Schreiber in einem Brief an das Landgericht noch einmal alle Vorwürfe zurückgewiesen; auch der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz sagte, ihm sei über Verhandlungen hinter den Kulissen nichts bekannt. Im August, nach der Überstellung Schreibers an die deutschen Behörden, hatte sich Nemetz indes offen für eine (strafmildernde) Absprache gezeigt, sollte Schreiber den Anklagevorwurf anerkennen. Schreiber soll noch immer vermögend sein; er wäre wohl in der Lage, seine Steuerschuld zu begleichen sowie eine Geldstrafe zu bezahlen. Dann könnte der einstweilen bis Mai terminierte Prozess ein rascheres Ende finden - und, gemessen an den hergebrachten Maßstäben der Causa Schreiber, ein vergleichsweise undramatisches.

Schreiber selbst führte die Ermittler auf seine Spur

Karlheinz Schreibers Weg vom kleinen Unternehmer zum Vermittler internationaler Millionengeschäfte im politisch sensiblen Bereich - er vermittelte nicht nur die „Fuchs“-Spürpanzer nach Saudi-Arabien, sondern auch Hubschrauber an die kanadische Küstenwache und Airbus-Flugzeuge nach Kanada und Thailand - wäre undenkbar ohne die Bekanntschaft zu dem ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Vorsitzenden Franz Josef Strauß, zu dem Schreiber als Mitglied des CSU-Wirtschaftsbeirats Kontakte knüpfte. In einem der Augsburger Prozesse sagte ein Wirtschaftsprüfer aus, erst Strauß, der auch Vorsitzender des Aufsichtsrats von Airbus war, habe Schreiber „die Türen in der ganzen Welt aufgemacht“. Hof hielt Schreiber in seinem Haus in Kaufering nahe Augsburg - daraus folgt die Zuständigkeit des Landgerichts.

Die Ermittlungen gegen ihn leitete Schreiber im Februar 1995 unfreiwillig selbst ein. Weil er einen Mitarbeiter entlassen hatte und fürchtete, der werde ihn beim Fiskus anschwärzen, übergab Schreiber dem Augsburger Finanzamt vorsorglich Akten, die ihn entlasten sollten. Damit aber brachte er die überraschten Steuerfahnder erst auf seine Spur. In einem bei Schreiber beschlagnahmten Taschenkalender stießen die Ermittler auf Tarnnamen mutmaßlicher Schmiergeldempfänger; nach der Durchsuchung seines Hauses setzte sich Schreiber in die Schweiz ab. 1997 erging ein erster Haftbefehl gegen ihn wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Lange kamen die Fahnder kaum voran. Doch 1999 gestand der ehemalige CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep den Augsburger Ermittlern, dass er mit dem Steuerberater Horst Weyrauch im August 1991 auf dem Parkplatz eines Einkaufzentrums im schweizerischen Sankt Margarethen Schreiber getroffen habe, der ihnen in einem Koffer eine Million Mark in bar übergeben habe. Bis heute ist offen, ob es den 2002 von der rot-grünen Mehrheit im Untersuchungsausschuss angenommenen Zusammenhang zwischen der Millionenspende und der - ein halbes Jahr zuvor erteilten - Ausfuhrgenehmigung für die „Fuchs“-Panzer wirklich gab. Kohl wie Pfahls haben dies stets bestritten.

Kohl, Schäuble, Strauß: Namen in Schreibers Kalender

Doch nun nahm die CDU-Parteispendenaffäre ihren Anfang, in deren Verlauf im Februar 2000 der damalige Partei- und Fraktionsvorsitzende Wolfgang Schäuble von beiden Ämtern zurücktrat - er hatte eingestehen müssen, dass er 1994 von Schreiber eine Spende von 100.000 Mark erhalten hatte. Bis heute ist offen, ob diese Spende, die ohne namentliche Nennung Schreibers verbucht wurde, wirklich von Schreiber für Thyssen forcierte Pläne voranbringen sollte, Panzer in Kanada zu produzieren; Schäuble hat das stets bestritten. Auch der ehemalige Bundeskanzler und CDU-Vorsitzende Kohl musste im Zuge der Aufklärung des Spendensumpfes - von dem längst klar geworden war, dass er sich weit jenseits der Person Schreibers erstreckte - eingestehen, dass er von 1993 bis 1998 bis zu zwei Millionen Mark von Spendern entgegengenommen hatte, denen er sein „Ehrenwort“ gegeben habe, ihre Namen nicht zu nennen. Er trat eher als Ehrenvorsitzender der Partei zurück, als sein Versprechen zu brechen, und hält sich bis heute daran.

Der damaligen CDU-Generalsekretärin, der einst als „Kohls Mädchen“ (von einigen gar als „Zonenwachtel“) unterschätzten Angela Merkel, ermöglichte die Affäre die Emanzipation vom Übervater der Partei und spülte sie gar an deren Spitze. Karlheinz Schreiber, der seine eigene Person und Rolle nie unterschätzt hat, sagte damals: „Eine irre Bilanz.“ Er selbst setzte sich im März 1999 nach Kanada ab. Sein geschäftliches Engagement dort hatte ihm einen kanadischen Pass eingetragen. Als er im August 1999 in Toronto gefasst wurde, beantragte die deutsche Justiz seine Auslieferung; doch gegen Kaution kam er auf freien Fuß. In einem Haftbefehl von 1999 wurden Schreiber noch Bestechung, Beihilfe zur Untreue, Steuerhinterziehung und Beihilfe zum Betrug vorgeworfen; auch in der für das aktuelle Verfahren maßgeblichen, im März 2000 erhobenen Anklage finden sich diese Vorwürfe.

Strauß: „Er hat mir Furcht eingejagt“

In dem Haftbefehl dagegen, der Schreiber im Oktober 2009 eröffnet wurde, war nicht nur der Vorwurf der Bestechung nicht mehr enthalten - es fehlte auch der Vorwurf der Beihilfe zur Untreue, den die Kanadier in der Auslieferungsentscheidung nicht zugelassen hatten. Dieser bezog sich auf die - in Augsburg schließlich zu Bewährungsstrafen verurteilten - ehemaligen Thyssen-Manager Jürgen Maßmann und Winfried Haastert, an die Schreiber über Briefkastenfirmen in Liechtenstein und Panama Millionensummen auf Konten beim Schweizer Bankverein in Zürich weitergeleitet hat. Sie wurden enttarnt, weil Schreiber sie in zwei Tischkalendern aus den Jahren 1991 und 1994 mit leicht zu entschlüsselnden Tarnnamen vermerkt hatte - „Winter“ war Haastert, „Jürglund“ war Maßmann. Dort fand sich auch der Tarnname „Maxwell“. Dahinter verbarg sich nach Ansicht der Ermittler Max Josef Strauß, ein Sohn des einstigen CSU-Vorsitzenden. 5,2 Millionen Mark habe Schreiber für Max Strauß in der Schweiz treuhänderisch verwaltet - die jener nicht versteuert habe, lautete der Vorwurf. Strauß wurde 2004 in Augsburg zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt; für unerheblich hielt das Landgericht Augsburg dabei die Frage, ob Strauß das Geld tatsächlich auch zugeflossen sei. Das angebliche Treuhandverhältnis beanstandete 2005 der Bundesgerichtshof als „pure Fiktion“, und 2007 wurde Max Strauß nach einem zweiten Prozess in Augsburg freigesprochen - nach zwölf Jahren, in denen er sich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung wehren musste, nach Depressionen und suizidalen Krisen. „Das war wie ein schwerer Schatten über meinem Leben“, sagte Strauß am Tage seines Freispruchs, vor den Türen desselben Saales, in dem am Montag nun Schreibers Prozess beginnt.

Strauß, als dessen „Mentor“ Schreiber einst fungierte, war nicht der einzige, der die Bekanntschaft zu dem Rüstungslobbyisten später bereute. Ludwig-Holger Pfahls - Tarnname „Holgart“ -, der einst persönlicher Referent von Franz Josef Strauß in der Staatskanzlei in München war, hatte Schreiber auf einer Geburtstagsfeier für Max Strauß kennengelernt und alsbald öfters in dessen Haus verkehrt. Er sagte später aus: „Ich spürte deutlich, er war gefährlich. Er hat mir Furcht eingejagt.“ Das Geld, das er von Schreiber erhalten hatte, habe er ihm später zurückgeben wollen - doch da habe Schreiber ihn angezischt: „Du bist hier drin und du kommst nicht mehr raus.“ Pfahls tauchte jahrelang unter, erst 2004 stellten ihn Zielfahnder auf einem Pariser Boulevard. Im Jahr darauf wurde er vom Landgericht Augsburg zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Auch im zweiten Augsburger Prozess gegen Max Strauß sagte Pfahls aus; dort beschrieb er Schreiber als einen „Landknechtstypen“; trinkfest, leutselig, aber auch „rattenhaft“ und „bereit, Menschen zu vernichten auch um den Preis der eigenen Vernichtung“.

Ein, zwei Mal Kaffeetrinken mit dem kanadischen Premier

In Kanada wandte sich Schreiber über die Jahre insgesamt elf Mal an den Justizminister, legte fünf Mal Rechtsmittel gegen seine Auslieferung beim Berufungsgericht ein und zog vier Mal vor Kanadas Obersten Gerichtshof. Dass es mit seiner Auslieferung schließlich gut zehn Jahre dauerte, lag auch daran, dass es Schreiber gelang, auch in Kanada einen Untersuchungsausschuss zu beschäftigen. Er warf dem früheren Premierminister Brian Mulroney vor, im Zusammenhang mit einem Airbus-Geschäft und dem Panzerprojekt Schmiergeld von ihm, Schreiber, verlangt zu haben. Mulroney hatte gesagt, er habe mit Schreiber höchstens „ein, zwei Kaffee“ getrunken, aber nie Geschäfte gemacht. Im Ausschuss musste Mulroney schließlich eingestehen, dass er 225.000 kanadische Dollar von Schreiber angenommen habe, die er überdies sechs Jahre lang nicht versteuert habe (auch wenn kein Zusammenhang mit dem Airbus-Geschäft nachgewiesen wurde). Und dass er Schreiber schon 1998, als dieser noch in der Schweiz war, getroffen habe. Strafrechtlich kam Mulroney zwar davon, doch sein Ruf war ruiniert. Wie seine deutschen Leidensgenossen, zog Mulroney schließlich ein bitteres Resümee seiner Bekanntschaft mit Schreiber: „Mein mit Abstand größter Fehler im Leben war es, dass ich mich jemals einverstanden erklärt habe, Karlheinz Schreiber vorgestellt zu werden.“

Vor dem kanadischen Untersuchungsausschuss sagte Schreiber unter anderem unter Eid aus, er habe der SPD 1988 über einen kanadischen Mittelsmann 500.000 kanadische Dollar zukommen lassen. Es sei um das Projekt „Bearhead“ gegangen - die geplante Panzerfabrik, die trotz der Lobbyarbeit Schreibers ab Mitte der achtziger Jahre letztlich nicht gebaut wurde. Die Zeitschrift „Der Spiegel“ zitierte aus Kalendern Schreibers der Jahre 1992 und 1993 sowie Auszügen aus Terminplanern der Jahre 1988 bis 1990 und 1995 bis 1997, darin sei etliche Male der Name „Kohl“ vermerkt. Auch der Name Jörg Schönbohms tauche 1993 darin auf - der heutige brandenburgische Innenminister war damals Verteidigungsstaatssekretär. Und der Name Otto Wiesheus, der von November 1991 bis Mitte 1993 Schatzmeister der CSU war.

Ob all diese Details noch einmal relevant werden, wird sich nun vor dem Landgericht Augsburg weisen - wenn es Schreiber weniger auf eine milde Strafe ankommt als vielmehr darauf, den Zuschauern und sich selbst den „Riesenzirkus“ zu bieten, den er einmal in Aussicht gestellt hat. Allerdings mag die Triftigkeit einer Äußerung Schreibers kurz vor seiner Auslieferung an Deutschland ein Indiz für die Qualität eventueller Offenbarungen sein: Mit seiner Hilfe habe die SPD schon drei Wahlen gewonnen, sagte Schreiber damals in Toronto, und fügte hinzu: „In Deutschland sind im September Wahlen.“ Es kam dann, wie es kam.

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Jahrgang 1980, Redakteur in der Politik.

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