01.09.2010 · Die Politik in Schleswig-Holstein kommt nach der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts nicht zur Ruhe - jetzt wird über den neuen Wahltermin gestritten. Die Regierungskoalition würde gern im September 2012 wählen. Steht dem Land ein Dauerwahlkampf bevor?
Von Frank Pergande, KielIm Land zwischen den Meeren stürmt es mal wieder kräftig. Das Landesverfassungsgericht hat am Montag das Wahlgesetz für ungültig erklärt und Neuwahlen verlangt, bis spätestens September 2012. Die Legislaturperiode wird damit um die Hälfte verkürzt. Das ist ein noch nie dagewesener Vorgang. Ein Verfassungsgericht gibt es in Schleswig-Holstein erst seit 2008. Sieben Richter wirken dort, für die speziell neue graue Roben angefertigt wurden. Schon in ihrem ersten Urteil - die Ämterordnung muss neu gefasst werden - bürdeten sie den Politikern viel Arbeit auf. Nun verordneten sie sogar vorzeitige Neuwahlen.
Damit sind alle Pläne bei den Parteien durcheinander. Die CDU hat eine erste Konsequenz bereits gezogen: Ministerpräsident Peter Harry Carstensen, 63 Jahre alt, wird beim CDU-Parteitag am 18. September nicht noch einmal als Landesvorsitzender kandidieren. Sein Nachfolger soll der 39 Jahre alte Christian von Boetticher werden. Freilich war auch ohne Gerichtsentscheidung keineswegs sicher, ob Carstensen noch einmal antritt, auch wenn er anderes sagte. Seit 2002 hat er den Parteivorsitz inne. Unter seiner Führung schaffte es die CDU wieder, Mehrheiten im Land zu bekommen und den Ministerpräsidenten zu stellen, erst in einer großen Koalition, jetzt in einer Koalition mit der FDP. Von Boetticher dürfte damit auch der nächste Spitzenkandidat der CDU sein. Eigentlich war der Rücktritt Carstensens zur Mitte der Legislaturperiode vorgesehen, um seinem Nachfolger genügend Zeit zu geben, bei den Wählern bekannt zu werden. Nun passiert wohl alles im Schnelldurchlauf. Entschieden werden soll über die Spitzenkandidatur im nächsten Jahr.
Die Grünen als Joker für die Mehrheitsbeschaffung
Wie das Urteil bei den anderen Parteien wirken wird, ist noch ungewiss. Tritt der SPD-Vorsitzende Ralf Stegner noch einmal als Spitzenkandidat an, obgleich er doch die Wahl im vergangenen Jahr dramatisch verloren hatte? Nach den ersten Äußerungen aus der SPD wird Stegner es wohl noch einmal versuchen. Bekommt die Linkspartei noch einmal eine Chance, in den Landtag einzuziehen? Verliert der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) wieder den Status einer Fraktion? Nur die Grünen, die ja auch gegen das Wahlgesetz geklagt hatten, können gelassen in die Zukunft schauen. Sie haben den Generationswechsel vollzogen. Der Fraktionsvorsitzende Robert Habeck kann sich auch die Zusammenarbeit mit der CDU vorstellen. Sehr gute Wahlergebnisse scheinen den Grünen - jedenfalls gegenwärtig - sicher. Carstensen hätte auch schon nach der Landtagswahl im vergangenen Jahr die Grünen gern einbezogen - als eine Art Joker für die Mehrheitsbeschaffung. Aber dann reichte es knapp - mit einer Stimme Mehrheit - doch für Schwarz-Gelb. Allerdings eben auf der Basis eines Wahlgesetzes, das der Verfassung nicht entspricht, wie man jetzt weiß.
Das Gesetz wurde 2003 von Rot-Grün beschlossen. Mit dem Gesetz ist also schon 2005 ein Landtag gewählt worden - ohne Beanstandungen. Die missverständliche Formulierung über die Überhang- und Ausgleichsmandate im Paragraph 3 Abschnitt 5 war nie aufgefallen, weil es bislang keine Überhangmandate gab. Im Land zwischen den Meeren gab es vielmehr fast immer eine Patt-Situation zwischen dem linken und dem bürgerlichen Lager. Und das Lagerdenken bestimmte auch die Politik, mitunter auf drastische Weise, wie es auch der Fall von Uwe Barschel beweist. Damals wurde mit harten Bandagen gekämpft, mit Intrigen und Unterstellungen. Barschel musste als Ministerpräsident zurücktreten und starb kurz darauf in einem Genfer Hotel.
Wenn der Wahlkampf dazwischenkommt
Bei der Landtagswahl 1987 kamen CDU und FDP auf 37 Mandate, die SPD auf 36, der SSW auf eines. An die Grünen war da noch nicht zu denken. Der SSW-Abgeordnete stellte sich auf Seite der SPD. Es kam zu Neuwahlen, die Björn Engholm an die Macht brachten. Sechs Jahre später holten Engholm seine Verwicklungen in die angebliche Barschel-Affäre ein, er musste zurücktreten. Aber auch seine Nachfolgerin Heide Simonis erlebte Politik als Intrige - diesmal bei den eigenen Leuten. Nach der Landtagswahl 2005, die der CDU einen klaren 40-Prozent-Sieg, aber keine Mehrheit brachte, schmiedete Frau Simonis eine rot-grüne Minderheitsregierung, geduldet vom SSW. Das Vorhaben scheiterte spektakulär, als bei der Wahl der Ministerpräsidentin ihr die entscheidende Stimme in vier Wahlgängen verweigert wurde. Diesmal kam es nicht zu einer Neuwahl. CDU und SPD einigten sich auf eine große Koalition. Die aber vergab die Chance, endlich die alten Grabenkämpfe im Norden aufzugeben. Ministerpräsident Carstensen und Stegner mögen sich nicht. Erst musste Stegner auf Drängen der CDU sein Ministeramt aufgeben. Dennoch ließ die CDU die Koalition platzen. Die Umfragewerte waren verführerisch, aus Berlin kam Rückenwind. Trotzdem erzielte die CDU mit 31 Prozent das schlechteste Ergebnis seit 1950, gewann aber gleichzeitig von den 40 Wahlkreisen im Land 34. Das Zweitstimmenergebnis spiegelte damit das Erststimmenergebnis nicht wider. So kam es zu den elf Überhangmandaten, dem entsprechenden Ausgleich und in der Folge zur Klage gegen das Wahlgesetz.
95 Mitglieder hat der Kieler Landtag gegenwärtig. Sie finden kaum Platz im Plenarsaal. Das soll nun nicht wieder vorkommen. Nach den ersten Äußerungen aus den Fraktionen sieht es nicht danach aus, als ob die Parteien rasch gemeinsam zu einem neuen Wahlgesetz kommen könnten. Und über den Wahltermin wird schon gewohnt heftig gestritten. Die Regierungskoalition würde gern im September 2012 wählen. Die Opposition will rasche Neuwahlen. Und geht der gegenwärtige Landtag nun in einen Dauerwahlkampf? Gerade beginnt das parlamentarische Verfahren für den Doppelhaushalt 2011/12. Die Regierungskoalition hat sich die Sanierung des Haushalts vorgenommen und dafür schon viel Kritik einstecken müssen. Das Vorhaben ist nun also auch gefährdet, wenn der Wahlkampf dazwischenkommt.
Wie in Eriwan, so auch in Kiel
Wenn in osteuropäischen Ländern die Wahlgesetze geändert werden, werden sie der „Venedig-Kommission“ des Europarates zur Begutachtung vorgelegt: Die aus Verfassungsrechtlern bestehende Kommission - 1990 als Beratungsorgan für die neuen Demokratien gegründet - prüft dann, ob die Regeln mit den Grundprinzipien demokratischer Wahlen vereinbar sind. Eine der Leitlinien der „Venedig-Kommission“ für solche Gesetzesänderungen lautet, dass zwischen ihnen und der nächsten Wahl mindestens ein Jahr liegen sollte. Damit soll verhindert werden, dass bei der Gesetzgebung kurzfristige Interessen (die beispielsweise aus Umfragen abgeleitet wurden) Oberhand gewinnen. Die Forderung etwa des SPD-Bundesvorsitzenden Gabriel, in Schleswig-Holstein schon Anfang kommenden Jahres zu wählen, ist damit nicht vereinbar. (Reinhard Veser)
Neuwahlen ...
kurt richard (kurtrichard)
- 01.09.2010, 18:19 Uhr
Frank Pergande Jahrgang 1958, politischer Korrespondent für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Schwerin.
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