14.08.2007 · So wie im Nazi-Reich eine von staatlichen Stellen ins Werk gesetzte Tötungsmaschinerie ohne Weisung von „ganz oben“ nicht vorstellbar war, so geschah auch am „antifaschistischen Schutzwall“ der DDR nichts ohne Befehl. FAZ.NET-Spezial mit Kommentar von Stefan Dietrich.
Von Stefan DietrichDie Beharrlichkeit, mit der einst führende Köpfe der DDR die Existenz eines Schießbefehls an der innerdeutschen Grenze leugnen, erinnert zuweilen an die makabre Diskussion darüber, ob Hitler eigentlich selbst den Befehl zur Vernichtung der Juden in Europa erteilt habe. Auch der wurde bekanntlich noch nicht gefunden.
Aber so wie im Nazi-Reich eine von staatlichen Stellen ins Werk gesetzte Tötungsmaschinerie ohne Weisung von „ganz oben“ schlechterdings nicht vorstellbar war, so geschah auch am „antifaschistischen Schutzwall“ der DDR nichts ohne Befehl. Und welcher Offizier sollte sich erlaubt haben, ihn eigenmächtig zu erteilen? Es mussten ja sogar, wie gerade wieder dokumentiert, heimlich rekrutierte Stasi-Kommandos dafür sorgen, dass ein angeblich nicht existierender Befehl rigoros durchgesetzt wurde.
Beweise gab es genug
Dieser Logik folgten seinerzeit auch die Gerichte, die über die Schuld der (noch greifbaren) Politbüromitglieder zu befinden hatten. Sie brauchten nicht den schriftlichen Beleg dafür, dass in der DDR alle Gewalt von oben ausging; das Regime hatte Beweise genug in anderer Form geliefert.
Zeugen waren nicht nur die rund siebenhundert Toten, die in der tiefgestaffelten Todeszone verblutet sind, hingestreckt durch Gewehrschüsse, Minen und Selbstschussanlagen. Es gibt noch genug Überlebende, deren Biographien dieses Regime zerstört hat.
Der Rechtsstaat ließ große Milde walten
Ihnen ins Gesicht zu sagen, wie das der frühere DDR-Verteidigungsminister Hoffmann in einem neuen Film über die Mauer getan hat, die DDR habe nur ihr Recht auf Schutz des eigenen Territoriums wahrgenommen, und das in die Worte zu kleiden: „Wer unsere Grenze nicht respektiert, der bekommt die Kugel zu spüren“ - dazu gehört in der Tat der Starrsinn von Holocaust-Leugnern.
Das nun von der Birthler-Behörde präsentierte Dokument ist nicht der erste schriftliche Beleg dafür, dass die Brutalität, mit der die Grenzschützer sogar gegen fliehende Frauen und Kinder vorgehen mussten, angeordnet war. Der Rechtsstaat hat bei der Ahndung der Verbrechen an der innerdeutschen Grenze große Milde walten lassen. Leute wie Hoffmann hat er damit nicht beeindrucken können. Die Geschichte wird über sie richten. Die Nachwelt vor allem braucht Dokumente, um sich ein Urteil bilden zu können - für sie muss die Aufarbeitung weitergehen.