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Schienenverkehr Gesetzentwurf stärkt die Bahn

11.01.2007 ·  Den Chef der Deutschen Bahn dürfte der erste Entwurf des Privatisierungsgesetzes freuen. Wird der Bahn demnach doch auch in Zukunft ein weit größerer Einfluss auf das Schienennetz zugestanden, als Mehdorn erwarten durfte. Aber der Streit beginnt nun von vorn.

Von Kerstin Schwenn
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In der Koalition steht eine Neuauflage des Streits über den Börsengang der Deutschen Bahn AG bevor. Anlass ist der erste Entwurf eines Bahn-Privatisierungsgesetzes, den das Bundesverkehrsministerium jetzt erarbeitet hat.

In diesem Entwurf wird der Bahn auch in Zukunft ein weit größerer Einfluss auf das Schienennetz und andere Infrastrukturanlagen zugestanden, als der Konzern nach dem Bahn-Kompromiss von Regierung und Parlament vom November erwarten durfte. Der Entwurf ist stark von den Vorstellungen von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) geprägt, der die Bahn im internationalen Wettbewerb nicht schwächen will.

„Sicherungstreugeber“

Nach der Vereinbarung muss die Bahn vor der geplanten Teilprivatisierung das Netzeigentum auf den Bund übertragen und darf es dann nur noch bewirtschaften. Die nun beabsichtigten weitgehenden Bewirtschaftungsrechte des Konzerns und eine überraschende Netz-Rückfallklausel zu seinen Gunsten nach dem Ende der Bewirtschaftungsphase dürfte aber den Politikern, die die Eigentumsrechte des Bundes am Netz möglichst wenig eingeschränkt sehen wollen, ein Dorn im Auge sein.

Nach dem Entwurf des Bundeseisenbahnstrukturgesetzes (BESG), der der F.A.Z. vorliegt, muss die Bahn zwar sämtliche Anteile der Tochtergesellschaften DB Netz AG, DB Station & Service AG (Bahnhöfe) und DB Energie auf den Bund übertragen. Sie soll aber auch künftig „Schienenverkehr und Eisenbahninfrastruktur in einer wirtschaftlichen Einheit betreiben und bilanzieren“ können.

Als „Sicherungstreugeber“ der Anteile soll sie das Netz zunächst für 15 Jahre weiter bewirtschaften dürfen. Vor Ablauf dieser Frist kann grundsätzlich der Bund darüber entscheiden, wie er weiter mit dem Netz verfährt. Nimmt er der Bahn dann die Betreiberrechte weg, steht dem Konzern eine Entschädigung zu, die sich nach dem Verkehrswert der Unternehmensanteile bemisst. Eine Rückfallklausel jedoch sieht vor, dass die Infrastruktur - falls der Bund keine Entscheidung trifft - ohne weiteres wieder auf die Deutsche Bahn übergeht.

Streit hatte sich schon abgezeichnet

Um der Deutschen Bahn den Einfluss auf die Infrastruktur zu sichern, gewährt der Bund ihr dem Entwurf zufolge ferner während der Bewirtschaftungsphase eine „Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte in den Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen der Infrastrukturunternehmen“. Nur für die Kapitalbeschaffung und andere grundlegende Entscheidungen wie den Abschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen oder die Auflösung eines Infrastrukturunternehmens muss die Bahn eine Genehmigung des Bundes einholen.

Dass es im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens abermals zu Streit kommen würde, hatte sich schon bei der Verabschiedung des Bahn-Kompromisses abgezeichnet. Die Arbeitsgruppen von Regierung und Parlament hatten sich Mitte November zwar darauf geeinigt, dass die Deutsche Bahn bis spätestens 2009 teilprivatisiert werden solle.

„Herr über das Netz“

Zu der Frage, wer künftig der „Herr über das Netz“ sein soll, enthält die damalige Verabredung widersprüchliche Aussagen. Dort heißt es einerseits, juristische Risiken für den Eigentümer Bund müssten ausgeschlossen sein. Dies sprach für das von der Union bevorzugte „Eigentumsmodell“, das im Gegensatz zu Tiefensees „Eigentumssicherungsmodell“ kein wirtschaftliches Eigentum bei der Bahn, sondern lediglich die vertragliche Netzbewirtschaftung vorsah.

Andererseits hieß es damals, die Bahn solle die Möglichkeit erhalten, Verkehr und Infrastruktur in einer wirtschaftlichen Einheit zu betreiben und zu bilanzieren. Eine Bilanzierung des Netzes im Konzern, die der Bahn den Verlust von Eigenkapital ersparen soll, ist aber nur möglich, wenn die Bahn eine eigentümerähnliche Verfügungsgewalt erhält. Dies aber würde die Stellung des Bundes gravierend schwächen.

Quelle: F.A.Z., 12.01.2007, Nr. 10 / Seite 11
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