Home
http://www.faz.net/-gpg-u6z8
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Samstag, 18. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Scheidungsfall Richterin wegen Rechtfertigung von Gewalt durch Koran abberufen

21.03.2007 ·  Mit Hinweis auf das Züchtigungsrecht im Koran verweigerte eine Richterin in Frankfurt einer Frau marokkanischer Herkunft die vorzeitige Scheidung von deren gewalttätigem Ehemann. Das Amtsgericht hat die Juristin nun für befangen erklärt.

Artikel Lesermeinungen (40)

Eine Frankfurter Familienrichterin, die eheliche Gewalt mit Bezug auf den Koran gerechtfertigt hat, ist von einem Scheidungsverfahren abgezogen worden. Das Amtsgericht in Frankfurt am Main gab am Mittwoch einem Befangenheitsantrag einer Rechtsanwältin gegen die Richterin statt. Der Fall werde einem anderen Richter übergeben, hieß es.

Die Amtsrichterin hatte einer Deutschen marokkanischer Herkunft eine vorzeitige Scheidung von ihrem Ehemann mit Bezug auf das Züchtigungsrecht im Koran verweigert. Die Frau hatte angegeben, von ihrem Mann mehrfach schwer misshandelt und sogar mit dem Tod bedroht worden zu sein.

Die Frau hatte aus Angst vor ihrem Mann eine vorzeitige Scheidung beantragt. Diese war aber von der Frankfurter Amtsrichterin „unter Bezugnahme auf eine konkrete Koranstelle“, abgelehnt worden. Man müsse berücksichtigen, dass beide Ehepartner aus dem marokkanischen Kulturkreis stammten, hatte die Richterin argumentiert. Der Koran sehe ein „Züchtigungsrecht“ vor, deshalb liege keine unzumutbare Härte vor, die eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres rechtfertigen würde.

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen