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Schavans Dissertation Leitende Aufklärungsabsicht

 ·  Gibt es bald Klarheit? Der Fakultätsrat der Düsseldorfer Universität wird demnächst darüber entscheiden, ob er im Fall von Annette Schavan den Entzug des Doktorgrades einleitet. Einem Medienbericht zufolge wurden die Vorwürfe jedenfalls abgeschwächt.

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Seit acht Monaten überprüft die Universität Düsseldorf inzwischen die Dissertation von Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU). Nun hat die Universität Düsseldorf einem Medienbericht zufolge die Plagiatsvorwürfe gegen Schavan abgeschwächt. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstagausgabe) erhebt die zuständige Promotionskommission nicht mehr den Vorwurf, Schavan habe in ihrer Doktorarbeit absichtlich getäuscht. Demnach hat die CDU-Politikerin jedoch in Kauf genommen, dass sie mit ihrer Zitierweise gegen gängige Regeln wissenschaftlichen Arbeitens verstößt. Die Kommission spreche sich weiterhin dafür aus, ein Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels einzuleiten.

Kurz vor der Sitzung des Düsseldorfer Fakultätsrats am kommenden Dienstag hatte sich zuvor die Universität Düsseldorf vom Bonner Wissenschaftsrechtler Klaus F. Gärditz bestätigen lassen, ordnungsgemäß vorgegangen zu sein, und damit gegen weitere Angriffe rechtlich abgesichert. „Die Fakultät hat die nach geltendem Recht erforderlichen Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt. Auch die Verfahrensführung lässt keinen Grund zur Beanstandung erkennen“, heißt es in dem am Mittwoch von der Heinrich-Heine-Universität veröffentlichten Gutachten, das Rektor Hans Michael Piper in Auftrag gegeben hat. Piper will sich damit gegen heftige Kritik von Wissenschaftlern und Politikern wehren und den von der Philosophischen Fakultät beauftragten Gutachter, den Judaisten Stefan Rohrbacher, schützen, der Frau Schavan eine „leitende Täuschungsabsicht“ vorgeworfen hatte.

Auf Kritik war das Vorgehen der Düsseldorfer vor allem deshalb gestoßen, weil es vorzeitig an die Öffentlichkeit gelangte. Die Weitergabe von strikt vertraulichen Informationen an die Presse erfülle nicht nur objektiv einen Straftatbestand und sei zugleich ein Dienstvergehen, sondern sei auch ein Befangenheitsgrund, schreibt Gärditz. Für den Vorsitzenden des Promotionsausschusses, Rohrbacher, sei ein Fehlverhalten auszuschließen. Er habe vielmehr alle Vorsicht walten lassen und den Bericht auf seinem heimischen Rechner verfasst und den Mitgliedern des Promotionsausschusses persönlich übergeben oder ihn im Dekanat hinterlegt.

Keine externen Gutachten

Ein studentisches Gremienmitglied im Promotionsausschuss, das nur über ein Postfach erreichbar sei und über keine ladungsfähige Anschrift verfügte, stelle ein „strukturelles Risiko für die Vertraulichkeit der Beratungen“ dar, das sich aber laut Gärditz nicht beheben ließ, weil der Betroffene in den Promotionsausschuss gewählt war. Selbst wenn sich herausstellen sollte, dass ein Mitglied des Ausschusses Informationen in die Öffentlichkeit gegeben habe, wäre dies rechtlich unerheblich. Bis auf Rohrbacher und einen Hochschullehrer seien die übrigen Mitglieder des Ausschusses nicht im Fakultätsrat. Eine Befangenheit kann Gärditz daher nicht erkennen.

Der Promotionsausschuss hatte in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten entschieden, dem Fakultätsrat die Einleitung eines Verfahrens zum Entzug des Doktorgrades zu empfehlen. Externe Gutachten wurden nicht eingeholt, die Entscheidungsgrundlage bildete das durch eine Indiskretion an die Öffentlichkeit gelangte Gutachten des Judaisten Stefan Rohrbacher, des Vorsitzenden des Promotionsausschusses. Der Fakultätsrat hat jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder er folgt der Empfehlung des Promotionsausschusses, oder er fordert mindestens ein weiteres externes Gutachten an. Selbst im Falle zu Guttenbergs, der von Anbeginn wesentlich klarer war, verließ sich die Universität Bayreuth nicht allein auf die Beurteilung des Promotionsausschusses. Sie forderte zwei externe Gutachten an, eines verfasste der Bonner Jurist und Wissenschaftsrechtler, heute Ombudsman für die Wissenschaft, Wolfgang Löwer, das zweite der Konstanzer Wissenschaftstheoretiker Jürgen Mittelstraß. Verpflichtet ist die Fakultät dazu allerdings nicht. Der Fakultätsrat entscheidet, ob ihm der vorliegende Bericht ausreicht.

Keine wissenschaftlichen Standards um 1980

Darauf verweist auch Gärditz. Es gebe keinen Grundsatz, wonach mehrere Berichterstatter zu bestellen seien. Ein Verwaltungsverfahren sei vielmehr „einfach und zweckmäßig durchzuführen“, weshalb weitere Berichterstatter nur dann einzusetzen seien, wenn dies auf Grund der Besonderheiten des Verfahrensgegenstandes erforderlich sei. Auch der Forderung nach erziehungswissenschaftlicher Expertise widerspricht Gärditz entschieden: Für die Überprüfung von Plagiatsvorwürfen sei jeder Wissenschaftler, der mit der Analyse von Texten vertraut sei, hinreichend kompetent, auch wenn er einer anderen Disziplin angehöre. Die Feststellung wörtlicher oder teilweise wörtlicher Textübernahmen setze keine vertieften Kenntnisse der jeweiligen Disziplin und keine tiefschürfenden Analysen über die Figur der Paraphrase voraus, schreibt Gärditz. Auch schlechte Wissenschaft kann in seinen Augen eine „annahmefähige Promotionsleistung sein“, so dass eine wissenschaftlich angreifbare Schlechtleistung nicht automatisch die Rechtswidrigkeit der Promotion bedeute.

Gärditz erinnert daran, dass die Fakultät zunächst die Erziehungswissenschaftlerin Christine Schwarzer mit der Untersuchung beauftragen wollte, diese jedoch aus wichtigen persönlichen Gründen ablehnte. Widerspruch äußert Gärditz auch zu der von historischen Erziehungswissenschaftlern formulierten These, dass die Erziehungswissenschaften um 1980 keineswegs heutigen wissenschaftlichen Standards entsprochen hätten. Wie hoch auch immer die Qualitätsstandards in der Disziplin Erziehungswissenschaften anzusiedeln seien, der Nachweis bereits veröffentlichter Erkenntnisse anderer Wissenschaftler aus jeder Wissenschaft sei eine Mindestanforderung, deren Missachtung wissenschaftliches Fehlverhalten begründe und die Diskussion über die Eigenarten der Erziehungswissenschaften erübrige, so Gärditz. Für befangen hält er all diejenigen Erziehungswissenschaftler, die sich in Zeitungsartikeln zu Wort gemeldet oder aus eigenem Antrieb Gutachten eingesandt haben, sie schieden als Berichterstatter aus.

Erziehungswissenschaftler sind im Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät nicht zu finden. Nur ein Stellvertreterposten ist an den Bildungsempiriker Heiner Barz vergeben. Unter dem Vorsitz des Althistorikers Bruno Bleckmann und des stellvertretenden Vorsitzenden Stefan Rohrbacher werden Literatur- und Sprachwissenschaftler, Politikwissenschaftler, Kunsthistoriker, Historiker, Anglisten und ein Klassischer Philologe über die Empfehlung des Promotionsausschusses in Düsseldorf entscheiden. Hinzu kommen wissenschaftliche Mitarbeiter, die Gleichstellungsbeauftragte, drei Studenten und Vertreter der nichtakademischen Mitarbeiter. Gärditz’ Rechtfertigungsgutachten wurde allen Fakultätsratsmitgliedern zugeleitet, und es ist unwahrscheinlich, dass sie weitere Expertisen anfordern. Drei Tage später steht die Nominierung Schavans als Bundestagskandidatin des baden-württembergischen Landesverbandes an.

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Jahrgang 1962, politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.