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Sauerland-Prozess Wie einst in Stammheim

03.02.2010 ·  Im Sauerland-Prozess hat die Bundesanwaltschaft (BAW) mit den Plädoyers begonnen. Die Ausmaße des Verfahrens werden schon mit denen der RAF-Prozesse verglichen. Ihre Strafforderung gegen die vier Angeklagten will die BAW morgen bekanntgeben.

Von Reiner Burger, Düsseldorf
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Der Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist eine schwer bewachte Festung. Zwischen den Stadtteilen Hamm und Bilk am Rande von Gemüsefeldern gelegen, ist das 2003 fertig gestellte Gebäude die modernste Anlage ihre Art. Noch besser als Stammheim, wo einst die Führung der RAF vor Gericht stand, ist die Düsseldorfer Anlage gesichert. Auch Bundesanwalt Volker Brinkmann erinnerte am Mittwoch an die RAF-Zeit. Das Verfahren gegen die so genannte Sauerland-Gruppe sei seither der größte Terrorprozess. „Es ist ein in vielerlei ungewöhnliches Strafverfahren“, sagte Brinkmann in einer sehr persönlich gefärbten Vorbemerkung zum Plädoyer der Anklage in dem seit April laufenden Prozess gegen die zum Islam konvertierten Deutschen Fritz Gelowicz und Daniel Schneider sowie den Deutsch-Türken Atilla Selek und den Türken Adem Yilmaz.

Ungewöhnlich sei schon der Umfang der Ermittlungen gewesen. Was als „wenig konkretes Prüfverfahren“ begonnen habe, habe sich binnen weniger Wochen zu einem „hochbrisanten Tatgeschehen“ entwickelt. Tatsächlich sind mehr als 530 Ordner mit Akten und Asservaten zusammengekommen. Bis zu 400 Beamte des BKA und der Polizei aus mehreren Bundesländern waren in dem Fall aktiv. Nach monatelanger Dauerbeschattung waren drei Mitglieder der Terrorgruppe im Herbst 2007 in einem Ferienhaus im Sauerland festgenommen worden, als sie die letzten Vorbereitungen für Autobombenanschläge auf amerikanische Einrichtungen treffen wollten.

Ungewöhnlich umfangreiche Geständnisse

Für die Staatsanwaltschaft waren die Ermittlungen eine „Dauerbelastung mit der dauerhaften Besorgnis, womöglich etwas übersehen zu haben“, berichtete Brinkmann. Noch heute erfasse ihn ein Schaudern, wenn er an die Anschlagsvorbereitungen denke. Das ganze Ausmaß der geplanten Taten sei dann im Juni 2007 deutlich geworden, als Gelowicz drei Fässer Wasserstoffperoxid beschaffte. „Den Tag werde ich nicht vergessen“, sagte der erfahrene Terror-Ermittler. Die Sprengkraft der von der Gruppe geplanten Bomben hätte um ein Vielfaches über jener der Bomben gelegen, die Islamisten vor fünf Jahren in London zündeten. Aus religiöser Verblendung und Freude am Heiligen Krieg (Dschihad) habe die „Sauerland“-Gruppe auch die Tötung von Frauen und Kindern billigend in Kauf genommen. Der Bundesanwalt nutzte sein Plädoyer zur Warnung vor dem „Krebsgeschwür des islamistischen Terrorismus“. Geheimdienste seien unverzichtbar zur Aufklärung dschihadistischer Strukturen. Wer davor die Nase rümpfe, habe die Dimension der Gefahr nicht erkannt.

Im Sauerland-Prozess hat die Bundesanwaltschaft (BAW) mit den Plädoyers begonnen. Die Ausmaße des Verfahrens werden schon mit denen der RAF-Prozesse verglichen. Ihre Strafforderung gegen die vier Angeklagten will die BAW morgen bekanntgeben.

Ungewöhnlich ist das „Sauerland“-Verfahren auch wegen der umfangreichen Geständnisse, durch die das Verfahren nun voraussichtlich schon Anfang März und damit ein Jahr früher als vom Gericht erwartet, enden kann. Brinkmann würdigte die Kooperationsbereitschaft der vier Angeklagten, ihre Geständnisse seien beeindruckend und eine absolute Ausnahme. Doch echte Reue hätten die jungen Männer nicht gezeigt. Die Angeklagten hätten vielmehr einer für sie nervlich belastenden Situation entrinnen wollen, so mancher Vorhalt aus den Abhörprotokollen sei ihnen offensichtlich peinlich gewesen. Auch hätten sich Gelowicz und seine Freunde Strafmilderung erkaufen wollen. „Selbst der härteste Gotteskrieger wird nicht im Gefängnis sitzen und den Dschihad an sich vorbeiziehen lassen.“ Brinkmanns Plädoyer gipfelte in einem ungewöhnlichen Vorhalt. Die vier Männer hätten mit ihrem Handeln dem Islam geschadet. „Sie haben den Vorbehalten gegen die zweitgrößte Religionsgemeinschaft der Welt neue Nahrung gegeben.“ Ob dieser Vorwurf aus Sicht der Anklage strafverschärfend berücksichtigt werden soll, wird sich an diesem Donnerstag zeigen, wenn sich die Bundesanwaltschaft in einem zweiten Plädoyerteil zum Strafmaß äußern will.

Razzien gegen Konvertiten

Bei einer bundesweiten Razzia gegen die islamistische Szene sind am Mittwoch 43 Wohnungen in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen durchsucht worden. Sieben Personen wird zur Last gelegt, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, wie das baden-württembergische Landeskriminalamt in Stuttgart mitteilte. Die Verdächtigen sollen neu geworbene Glaubensbrüder und Konvertiten für islamistische Gruppierungen vermittelt haben. Es gab zunächst drei Festnahmen.

Die Durchsuchungen richteten sich gegen 39 Personen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wirft den Männern im Alter von 24 bis 59 Jahren vor, über 100 Personen aus dem Bundesgebiet ideologisiert und radikalisiert zu haben. Diese sollten anschließend an eine ägyptische Koran- und Sprachschule vermittelt werden, in deren Umfeld Werber für Ausbildungslager terroristischer Organisationen tätig seien.

Die Werber suchten demnach auch gezielt den Kontakt zu den Besuchern des Sprachinstituts und vertieften deren Ideologisierung und Radikalisierung. Ihr Ziel sei es, die Glaubensbrüder terroristischen Ausbildungslagern zuzuführen, um sie nachfolgend in den bewaffneten Kampf, den „Heiligen Krieg“ (Dschihad) zu schicken, teilte das Landeskriminalamt weiter mit. Nach der Beendigung der Ausbildung seien einige zurück nach Deutschland zurückgekehrt, andere im Ausland geblieben, unter anderem in Afghanistan und Pakistan.

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