20.01.2010 · Die islamistische „Sauerland-Gruppe“ ist nach übereinstimmender Ansicht des Oberlandesgerichtes und der Bundesanwaltschaft nicht als eigenständige terroristische Vereinigung einzustufen. Dieser Vorwurf werde gegen die vier angeklagten Männer nicht weiter verfolgt.
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat das Terrorverfahren gegen die islamistische Sauerland-Gruppe teilweise eingestellt. Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer inländischen Terrorvereinigung werde nicht weiter verfolgt, beschloss das Gericht unter Vorsitz von Richter Ottmar Breidling am Mittwoch. Die Bundesanwaltschaft hatte dem zugestimmt. Dies werde am Strafmaß aber kaum etwas ändern, sagte Bundesanwalt Volker Brinkmann.
Die Teil-Einstellung sei auch ein Entgegenkommen für die Geständnisse der vier Angeklagten, sagte der Ankläger. Nach neun Monaten steht das Verfahren gegen vier Islamisten vor dem Abschluss. Am 3. Februar soll die Bundesanwaltschaft mit den Plädoyers beginnen. Das Urteil wird für 4. März erwartet.
Die Verteidiger zeigten sich über die Teileinstellung erfreut. „Damit ist für meinen Mandanten auch der Vorwurf der Rädelsführerschaft vom Tisch“, sagte der Anwalt von Fritz Gelowicz, Dirk Uden, der Deutschen Presse-Agentur dpa. Mit der Teil-Einstellung sei das Gericht auf Hinweise des Bundesgerichtshofes eingegangen. Der BGH habe in Haftprüfungsterminen Zweifel daran geäußert, dass die Sauerland-Gruppe eine eigenständige Terrorvereinigung gewesen sei.
Den vier Angeklagten wird neben der Vorbereitung von schweren Bombenanschlägen in Deutschland weiterhin die Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung vorgeworfen. Sie handelten im Auftrag der Islamischen Dschihad Union (IJU) und waren in deren Lager im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet ausgebildet worden.
Tötungsversuch bei der Festnahme?
Bundesanwalt Brinkmann appellierte an den Angeklagten Daniel Schneider, auch den Vorwurf der versuchten Tötung eines Polizisten zu gestehen. Dieser Anklagevorwurf habe sich in der Hauptverhandlung erhärtet. Bei der Festnahme hatte Schneider einem Polizisten die Dienstwaffe aus dem Holster gerissen, dann fiel ein Schuss, der ins Leere ging.
Aus Sicht der Bundesanwaltschaft hat Schneider versucht, den Beamten zu erschießen. Er ist deshalb als einziger auch wegen versuchten Mordes angeklagt. Seine Verteidiger argumentierten, dass ein Reflex den Schuss ausgelöst haben könnte. Dazu will das Gericht nun den psychiatrischen Sachverständigen erneut hören. Die Gruppe war nach monatelanger Beobachtung durch die Polizei im Herbst 2007 im sauerländischen Oberschledorn festgenommen worden. Bei ihnen entdeckten die Ermittler mehr als 700 Liter Wasserstoff-Peroxid, die zum Bau von Bomben mit einer Sprengkraft von mehr als 400 Kilogramm TNT vorgesehen waren.
Geständnis im Frankfurter Terrorprozess
Mit einem Geständnis des Angeklagten hat unterdessen am Mittwoch vor dem Frankfurter Oberlandesgericht der Prozess gegen einen mutmaßlichen Terrorhelfer der Sauerland-Gruppe begonnen. Der Deutsch-Türke aus Langen bei Frankfurt gab zu, im Sommer 2007 über das Internet-Auktionshaus eBay eine Mini-Digitalkamera und ein Nachtsichtgerät für die Islamische Dschihad-Union (IJU) beschafft zu haben. Die Sauerland-Gruppe gilt als deutsche Zelle der IJU.
Den Ermittlungen zufolge wurden die Gegenstände über den in Düsseldorf im Sauerland-Prozess angeklagten Adem Yilmaz in ein Terror-Ausbildungslager ins afghanisch-pakistanische Grenzgebiet geschmuggelt. Yilmaz soll der Auftraggeber des 24-Jährigen gewesen sein. Der Einzelhandelskaufmann wurde Ende August vergangenen Jahres festgenommen. Mitte Dezember durfte er unter Auflagen die Untersuchungshaft verlassen. Nach seiner eigenen Aussage am ersten Prozesstag distanziert er sich seit seiner Untersuchungshaft vom Islamismus.
Absprache mit Gericht und Staatsanwaltschaft
Nach Absprache mit der Bundesanwaltschaft und seiner Verteidigerin stellten ihm die Richter am ersten Verhandlungstag eine Bewährungsstrafe in Aussicht, wenn er wie bereits geschehen ein Geständnis ablegt. Das Urteil wird am Donnerstag kommender Woche erwartet.
Bereits im Herbst hatte der selbe Strafsenat des Oberlandesgerichtes zwei Terrorhelfer zu Gefängnisstrafen verurteilt. Auch sie gaben zu, die IJU unterstützt zu haben. Die Terrororganisation gilt als besonders gefährlich.