01.07.2009 · Der sächsische Ministerpräsident Tillich hat abermals einen Versuch unternommen, die Diskussion über seine Tätigkeit in der DDR zu beenden: „Ich stehe zu meiner Biographie und habe nicht für die Stasi gearbeitet.“
Von Peter Schilder, DresdenDer sächsische Ministerpräsident Tillich hat am Mittwoch einen Versuch unternommen, die Diskussion über seine Tätigkeit in der DDR zu beenden. In einem Pressegespräche stellte er abermals klar: „Ich stehe zu meiner Biographie und habe nicht für die Stasi gearbeitet.“
Deshalb habe er auch 1999 auf die vierte Frage in dem Erklärungsbogen, den jeder Bewerber für den öffentlichen Dienst ausfüllen musste, mit „Nein“ geantwortet. Dort heißt es: „Haben Sie dienstlich, aufgrund gesellschaftlicher Funktionen oder sonst wie Kontakt zu den in Nummer 1 genannten Stellen gehabt?“
Lediglich zweimal habe er Besuch von der Staatssicherheit gehabt, einmal sei es um ein aufgebrochenes Siegel an einem Computer-Raum gegangen und ein anderes Mal um die Lebensmittelversorgung, sagte Tillich. Diese Gespräche, die seit langem bekannt sind, nennt Tillich nicht „Kontakte“ und schon gar nicht „Zusammenarbeit“. Also habe er die Frage „völlig korrekt“ beantwortet.
„Kontrollfragen mit indizieller Bedeutung“
Seit Wochen schon wird in Dresden ein Rechtsstreit über die Beantwortung dieser Fragen ausgetragen. Einige Medien wollten Veröffentlichung der Antworten in dem Fragebogen erzwingen, vor allem die Fragen und Antworten im Zusammenhang mit der Staatssicherheit.
Jetzt ist Tillich einer gerichtlichen Entscheidung zuvorgekommen. In der ersten Frage heißt es: „Haben Sie jemals offiziell oder inoffiziell, hauptamtlich oder sonst wie für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit oder für die Abteilung Aufklärung des Ministeriums für Nationale Verteidigung der DDR gearbeitet oder deren Tätigkeit in irgendeiner Form unterstützt?“ Wer diese Frage mit Ja beantwortete, so stellte der damalige Leiter der Dresdner Staatskanzlei, Arnold Vaatz, in einem Schreiben von 1990 klar, kam für den öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik nicht mehr in Frage. Die Fragen zwei bis vier seien „Kontrollfragen mit indizieller Bedeutung“ gewesen, heißt es.
Vaatz schrieb damals aber auch, dass nicht diejenigen mit der Stasi zusammengearbeitet hätten, „zu deren beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeit als Mitarbeiter oder Leiter in Staatsorganen oder gesellschaftlichen Organisationen Kontakte zum Ministerium für Staatssicherheit gehörten oder die von Beauftragten des MfS befragt wurden“. Diese Rechtsauffassung vertrat die Staatskanzlei durch ihre rechtlichen Vertreter vor den Gerichten und hat damit zweimal rechtbekommen.
Politisch steht nicht weniger als die Glaubwürdigkeit des Ministerpräsidenten auf dem Spiel. Würde ihm nachgewiesen, dass er bewusst falsche Auskünfte über seine Vergangenheit gegeben hat, verlöre er das Vertrauen der Bevölkerung, das sie ihm derzeit in besonderem Maße entgegenbringt. Gegenwärtig jedenfalls hat Tillich bei der Beurteilung des Lebens in der DDR die meisten Sachsen auf seiner Seite.