Home
http://www.faz.net/-gpg-wzmx
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Mittwoch, 15. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Roger Kusch Ehemaliger Justizsenator gibt Sterbehilfe zu

29.06.2008 ·  Als er vor einigen Monaten seinen selbst entwickelten Sterbehilfeautomaten öffentlich vorstellte, schlug Roger Kusch allgemeine Empörung entgegen. Nun hat der frühere Hamburger Justizsenator zugegeben, mit dem Gerät Sterbehilfe geleistet zu haben. Er erwartet „juristische Konsequenzen“.

Artikel Bilder (1) Video Lesermeinungen (5)

Der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat nach eigenen Angaben am Wochenende in einem Fall Sterbehilfe geleistet. Der Sprecher des Vereins „Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V.“, Guy Seidel, sagte der Nachrichtenagentur AP am Sonntag, der Fall habe sich in Deutschland ereignet, aber nicht in Hamburg. Kusch rechne mit juristischen Konsequenzen: „Das wird natürlich ein Nachspiel haben“, sagte Seidel. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten.

Kusch hatte Ende März einen selbst entwickelten Selbsttötungsautomaten für Sterbehilfe vorgestellt und angekündigt, das Gerät bei den Patienten aufbauen und diese beim Sterben begleiten zu wollen. Bei Ärzten, Politikern und der Hospizbewegung stieß seine Erfindung auf Empörung und entschiedene Ablehnung.

Infusionsgerät mit zwei Spritzen

Der Rechtsanwalt lud für diesen Montag zu einer Pressekonferenz ein, wo er Einzelheiten zum Sterbehilfefall vom Samstag mitteilen will. In Presseberichten hieß es, Kusch sei dabei gewesen, als sich eine schwer kranke Frau, deren Identität geheim gehalten werde, zunächst mit der Todesmaschine ein Betäubungsmittel und danach eine tödliche Kaliumchlorid-Dosis injiziert habe. Seidel bestätigte, dass es sich um eine Frau gehandelt habe. Er sagte jedoch nicht, ob die sogenannte Tötungsmaschine zum Einsatz kam.

Der Sterbehilfeverein des früheren Hamburger Justizsenators Kusch will todkranken Menschen damit einen selbstbestimmten Freitod in Würde ermöglichen.

Kernstück des Selbstötungsautomaten ist ein handelsübliches Infusionsgerät, in das zwei Spritzen eingesetzt werden. Ein Arzt soll zunächst einen Zugang zum Blutkreislauf legen. Über ein Kabel ist das Gerät mit einem Knopf verbunden, den der Sterbewillige in die Hand bekommt und selbst drücken muss. Erst fließt ein Narkosemittel und dann das tödlich wirkende Kaliumchlorid. Sein Anliegen sei es, kranken Menschen eine Alternative zum Weg in die Schweiz aufzuzeigen und ihnen „zu ermöglichen, im eigenen Bett zu sterben“, hatte Kusch Ende März die Existenz seines Gerätes gerechtfertigt.

Nur 0,5 Prozent mit Sterbehilfe als Wahlkampfthema

Der frühere CDU-Politiker war von 2001 bis 2006 Justizsenator in Hamburg. Bei der Bürgerschaftswahl 2008 trat er mit der von ihm gegründeten Partei Rechte Mitte Heimat Hamburg an, dabei war die Sterbehilfe eines seiner zentralen Wahlkampf-Themen. Er erreichte aber nur 0,5 Prozent und zog sich aus der Politik zurück.

Quelle: FAZ.NET mit Material von AP
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Die Weh-Besoldung

Von Rainer Blasius

Das Karlsruher Urteil zum Gehalt junger Professoren in Hessen wird auch für andere Bundesländer Folgen haben - und auch andere Staatsdiener beflügeln, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Der Beamtenbund jubelt bereits. Mehr 11 10

Umfrage

Sollen Kinderlose einen "Solidarzuschlag" zahlen?

Alle Umfragen

Bitte aktivieren Sie ihre Cookies.