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Richtlinienkompetenz Die Koordinationskanzlerin

11.10.2005 ·  Ein Koalitionspapier von Union und SPD regelt die Grundlagen einer Zusammenarbeit - von Richtlinienkompetenz ist nicht die Rede. Eine Kanzlerin Merkel, sagt ihr künftiger Minister Stoiber, werde künftig „kein klassisches Weisungsrecht“ haben, denn dies sei „nicht lebenswirklich“, fügt SPD-Chef Müntefering hinzu.

Von Günter Bannas, Berlin
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Die Bemerkungen des CSU-Vorsitzenden Stoiber und des SPD-Vorsitzenden Müntefering, die Richtlinienkompetenz eines Bundeskanzlers in einer großen Koalition sei eingeschränkt, werden ihre Bedeutung erst im Laufe der Zusammenarbeit von Union und SPD entfalten - im Regierungs- und Koalitionsalltag.

In einer Koalition mit zwei etwa gleich starken Partnern, sagte Stoiber jetzt, fielen die Entscheidungen im „Koalitionsausschuß“ der Partei- und Fraktionsvorsitzenden. Frau Merkel werde als Bundeskanzlerin kein klassisches Weisungsrecht haben - im Gegensatz zu einem Bündnis mit einem kleineren Partner. „Am Ende kann es sein, daß die Kanzlerin die Richtung vorgibt, aber in einer großen Koalition ist das nur in dosierter Form möglich.“ (Siehe auch: .)

„Nicht lebenswirklich“

Müntefering äußerte, die - im Grundgesetzartikel 65 niedergelegte - Richtlinienkompetenz sei in der künftigen Koalition „nicht lebenswirklich“. Würde sie angewandt, wäre die Koalition rasch beendet. Münteferings Äußerungen spiegeln das Verhältnis der SPD zu den Grünen, ihrem früherem Koalitionspartner, wider.

Da wurden häufig Entscheidungen im Zwiegespräch von Bundeskanzler Schröder und Müntefering vorbereitet und sodann den Grünen als Faktum präsentiert. Stoibers Äußerung mag ein Hinweis sein, wie er gerne mit der FDP umgegangen wäre. Schon früher zu Helmut Kohls Zeiten redeten die CSU-Spitzen so; der CDU-Kanzler verhielt sich freundlicher gegenüber der FDP.

Absprachen für Streitfälle

Das von Frau Merkel, Stoiber, Müntefering und Schröder verabredete Papier mit dem Titel „Grundlagen für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD“ enthält Absprachen, wie in Streitfällen zwischen den Partnern vorgegangen werden solle. Zusammengefaßt sind sie in dem zwei Seiten langen Abschnitt „Kooperation der Parteien“.

Er ist inhalts- und nahezu wortgleich mit den entsprechenden Passagen der Koalitionsverträge zwischen SPD und Grünen von 1998 und 2002 und enthält Regelungen zur Zusammenarbeit, die mindestens zum Teil so selbstverständlich sind, daß sie in den Regierungen davor als „ungeschriebene“ Regeln galten.

„Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen“

Dazu gehört vor allem der Satz: „Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“ Damit soll verhindert werden, daß eine Seite der Koalition im Bundestag gegen den Partner mit Hilfe der Oppositionsfraktionen eigene Forderungen durchsetzt. „Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind“, lautet die weitgehende Bindung beider Seiten aneinander.

Selbst die Ausnahme im Streitfalle muß danach verabredet werden. Grundsätzlich werde über die Arbeit im Parlament Einvernehmen zwischen den Koalitionsfraktionen hergestellt - wozu in den rot-grünen Regierungsjahren vor allem das Gespräch der Fraktionsvorsitzenden am Dienstage einer Sitzungswoche diente. „Anträge, Gesetzesinitiativen und Anfragen auf Fraktionsebene werden gemeinsam oder, im Ausnahmefall, im gegenseitigen Einvernehmen eingebracht.“ Näheres würden dann die Fraktionen noch verabreden.

SPD-Sorge: Bundesrat kann Gesetze „verschärfen“

Der Bundesrat und dessen derzeitige Mehrheit aus Union und FDP ließ sich auf diese Weise nicht einbinden. In der SPD gibt es die Sorge, diese Mehrheit könne im Bundestag beschlossene Gesetze verändern oder „verschärfen“. Die Sorge wird in der Führung der CDU/CSU-Fraktion verstanden. Doch lassen sich die Ministerpräsidenten der Länder - verfassungsrechtlich, politisch und auch nicht persönlich - nicht durch Verträge anderer vorab binden.

Vorsorglich hatten sich am Wochenende einige CDU/FDP-geführte Landesregierungen (Baden-Württemberg, Niedersachsen) vernehmen lassen, eine „Wohlverhaltensklausel“ für den Bundesrat werde nicht akzeptiert, und sie hatten die Berliner Verhandlungspartner vor Absprachen „zu Lasten Dritter“ gewarnt. Daß das nicht gehe, wissen die in Berlin wiederum selbst ganz gut - von Frau Merkel über Müntefering bis hin zum amtierenden Ministerpräsidenten Stoiber.

„Keine Seite wird überstimmt“

Auch die „Arbeit im Kabinett“ wurde in dem Text geregelt - und die „Richtlinienkompetenz“ des Bundeskanzlers auch dort eingeschränkt. „Im Kabinett wird in Fragen, die für einen Koalitionspartner von grundsätzlicher Bedeutung sind, keine Seite überstimmt.“ Es ergibt sich daraus auch, daß jede Seite selbst definieren kann, was für sie von „grundsätzlicher Bedeutung“ sei.

Auf Seiten der Union ist in diesem Zusammenhang beraten worden, was unter „Seite“ und unter „Koalitionspartner“ zu verstehen sei - die eigenständigen Parteien CDU, CSU und SPD oder die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Manche in der CDU sähen es lieber, die gemeinsame Unionsfraktion sei einer der beiden Koalitionpartner. Doch aus dem Text der Vereinbarung - und wohl auch im politischen Zusammenhang - ergibt sich anderes. Zu Beginn der Vereinbarung heißt es: „Die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD werden ihre Arbeit in Parlament und Regierung laufend und umfassend miteinander abstimmen und zu Verfahrens-, Sach- und Personalfragen Konsens herstellen.“

Kleinerer „Koalitionsausschuß“

Dazu soll ein „Koalitionsausschuß“ gebildet werden, der sich „mindestens“ einmal im Monat und stets auf Wunsch eines Koalitionspartners treffe. Ihm gehören der Bundeskanzler, der Vizekanzler, die Parteivorsitzenden, die Fraktionsvorsitzenden und - mit Rücksicht auf die CSU - auch der erste stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende an, der zugleich der CSU-Landesgruppenvorsitzende ist.

Das Gremium wird also deutlich kleiner als der Koalitionsausschuß der rot-grünen Koalition sein, dem je acht Mitglieder beider Seiten angehörten. Er könnte mithin tatsächlich zum Zentrum der großen Koalition werden; in der rot-grünen Regierung bestand das reale Entscheidungszentrum zuletzt aus Schröder, Vizekanzler Fischer und Müntefering.

Im Abschnitt „Zuschnitt des Kabinetts“ heißt es zwar, dem Bundeskanzler obliege die „Organisationsgewalt“. Das wird eingeschränkt mit dem Satz: „Größere Änderungen des Ressortzuschnitts innerhalb der Wahlperiode werden zwischen den Koalitionspartnern einvernehmlich geregelt.“

Kanzler und Vizekanzler nicht namentlich genannt

Es folgen die „Personellen Vereinbarungen“. Dort werden CDU und CSU als eine Einheit bewertet. „Die CDU/CSU stellt den Bundeskanzler“, heißt es - ohne Namensnennung, wie das 1998 und 2002 im Vertrag zwischen SPD und Grünen unter Nennung Schröders der Fall war. „Die SPD stellt den Vizekanzler.“ Vor dem Jahr 2002 hatte es an dieser Stelle geheißen: „Das Amt des Vizekanzlers wird durch Joschka Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) ausgeübt.“ Der Grund für das Offenlassen der Sache lag zum einen darin, daß die Koalitionsverhandlungen noch nicht einmal begonnen haben und daß die SPD-Führung noch keinen „Vizekanzler“ benennen mochte.

Im nächsten Abschnitt wird die Verteilung der Ministerien auf die beiden Seiten geregelt. „Die CDU/CSU stellt die Leitung folgender Ministerien: Wirtschaft und Technologie; Innen; Verteidigung; Familien, Senioren, Frauen und Jugend; Bildung und Forschung; Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft.“

MInisterien jeweils „einfarbig“ besetzt

Der Chef des Bundeskanzleramtes im Range eines Bundesministers werde von der CDU/CSU gestellt. „Die SPD stellt die Leitung folgender Ministerien: Auswärtiges Amt; Finanzen; Justiz; Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; Arbeit und soziale Sicherung; Gesundheit; Verkehr, Bau- und Wohnungswesen; Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.“ Ausdrücklich heißt es, das Vorschlagsrecht für die jeweiligen Ämter liege bei den „verantwortlichen Parteien“.

Neu am Zuschnitt der Ministerien ist die Aufteilung des bisherigen Wirtschafts- und Arbeitsministeriums in zwei Ministerien. Zum Ausgleich und wegen Stoibers Wunsch kommen zum Wirtschaftsministerium technologiepolitische Zuständigkeiten sowie Fragen der europäischen Industriepolitik. Die Kompetenz in europäischen Währungsfragen und die Mitgliedschaft im Ecofin bleibt im Finanzministerium. Daß das Auswärtige Amt eine europapolitischen Koordinierungsaufgaben behält, gehört zu den Absprachen, die nicht schriftlich geregelt worden sind.

CDU/ CSU und SPD sollen nach der Absprache „je eine gleiche Zahl parlamentarischer Staatssekretäre und Staatsminister“ stellen. Nicht schriftlich fixiert wurde der Grundsatz, das Kanzleramt und die Ministerien sollten parteipolitisch jeweils „einfarbig“ besetzt werden.

In der rot-grünen Koalition hatte das grundsätzlich auch gegolten - mit zwei Ausnahmen: dem Auswärtigen Amt (Fischer, Grüne) gehörte ein Staatsminister aus der SPD an und dem Entwicklungshilfeministerium (Heidemarie Wieczorek-Zeul, SPD) eine Staatsministerin von Seiten der Grünen an. Ebenfalls nicht schriftlich fixiert wurde die Absprache, die Aufgabe und das Amt des Kulturstaatsministers werde im Bundeskanzleramt bleiben. Er wird von der CDU/CSU benannt werden.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung
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Jahrgang 1952, Leiter der politischen Redaktion in Berlin.

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