05.04.2010 · Wenn es um die Kernenergie geht, kann schon ein Prüfauftrag die Deutschen in Wallung versetzen. Dabei gibt es zu den Restlaufzeiten der Kraftwerke noch keinen Beschluss. Und noch nie lief ein Meiler tatsächlich sechzig Jahre lang.
Von Stefan DietrichBeschlossen ist noch gar nichts. Aber wenn es um die Kernenergie geht, kann schon ein Prüfauftrag die Medien in Wallung versetzen. So war es Ende März, als bekannt wurde, Bundesumweltminister Röttgen (CDU) fasse eine Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke von bis zu 28 Jahren ins Auge. Aus der geltenden Laufzeitbegrenzung von 32 Jahren würde dann eine Gesamtbetriebszeit von sechzig Jahren. Mit dieser Lebensdauer rechnen mittlerweile die meisten kernenergiebetreibenden Länder, sofern sie die Betriebsgenehmigungen überhaupt befristet haben. Angelehnt ist dieser Richtwert an die Lebensdauer konventioneller Großkraftwerke. Allerdings gibt es weltweit noch keinen einzigen Atommeiler, der so lange am Netz war.
Durchrechnen lässt Röttgen übrigens auch, wie sich Laufzeitverlängerungen um vier, zwölf und zwanzig Jahre auf die Strompreise, die Versorgungssicherheit, den CO2-Ausstoß und die Erzeugungsstrukturen auswirken würden. Auf der Grundlage solcher Szenarien soll dann ein „energiepolitisches Gesamtkonzept“ entwickelt werden, das Röttgen im Oktober vorstellen will.
„Kernkraftwerke sind auf vierzig Jahre ausgelegt“
Koalitionsvertraglich beschlossen und verkündet ist bisher lediglich die grundsätzliche Bereitschaft der Bundesregierung, „die Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke unter Einhaltung der strengen deutschen und internationalen Sicherheitsstandards zu verlängern“. Als Röttgen diese Absicht Anfang Februar in der „Süddeutschen Zeitung“ erstmals konkretisierte, nannte er die „Hausnummer“ acht Jahre und sagte zur Begründung: „Kernkraftwerke sind auf vierzig Jahre ausgelegt“. Unter dem Druck der Unionsfraktion im Bundestag und der besonders von der Kernenergie abhängigen süddeutschen Länder musste er schließlich zugestehen, dass eine Anpassung an den international üblichen Standard – sechzig Jahre – zumindest geprüft wird.
Das neue „energiepolitische Gesamtkonzept“ wird sich an den Klimaschutzzielen auszurichten haben, die von der großen Koalition aufgestellt wurden. Danach sollen im Jahr 2020 dreißig Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen stammen und zehn Jahre später schon fünfzig Prozent. Gegenwärtig liegt dieser Anteil bei 16 Prozent.
Röttgen rechnete nun vor, dass die Kernenergie überflüssig werde, wenn ihr Anteil an der Stromerzeugung von gegenwärtig 23 Prozent durch erneuerbare Energien gedeckt werden könne, also schon etwa 2025. Er übersah dabei allerdings, dass eine stetig und mit hoher Zuverlässigkeit zur Verfügung stehende Energiequelle nicht eins zu eins durch unregelmäßig ins Netz einspeisende Wind- und Solarkraftwerke zu ersetzen ist. Auch deshalb musste Röttgen noch einmal eine deutlich längere Perspektive für die Kernenergie ins Kalkül ziehen.
In der Debatte über die Laufzeiten haben sich die Argumentationslinien in den vergangenen Jahren mehrfach verschoben. Warben die Energiekonzerne im Zeichen des Klimaschutzes mit dem CO2-armen Atomstrom, konterte die Anti-Atom-Front zunächst mit der Gefährlichkeit dieser Technik und der ungelösten Entsorgungsfrage. Nach gut vierzigjähriger Erfahrung mit Atomkraftwerken in Deutschland verliert das Sicherheitsargument aber allmählich an Schlagkraft.
„Über 400 Störfälle in 30 Jahren“
„Jede der alten Atomanlagen wie Neckarwestheim und Biblis A hat über 400 Störfälle in 30 Jahren zu verzeichnen“, sagte kürzlich der Grünen-Politiker Trittin, der als ehemaliger Umweltminister weiß, dass die Zahl sich nicht auf Störfälle bezieht, sondern auf Abweichungen vom Normalbetrieb, sogenannte meldepflichtige Ereignisse. Damit widerlegte er selbst die alte These, Atomkraft sei unverantwortlich, weil sie keine Fehler verzeihe. Nicht einmal beim bisher schwersten Unfall in einem kommerziellen Kernkraftwerk westlicher Bauart – der partiellen Kernschmelze im amerikanischen Kraftwerk „Three Mile Island“ vor 31 Jahren – waren Todesopfer zu beklagen.
Deshalb verlegen sich Atomkraftgegner zunehmend auf die Behauptung, die Kernenergie stehe dem Ausbau der Erneuerbaren im Wege, weil sich „schwerfällige“ Großkraftwerke nicht mit den großen Schwankungen unterliegenden alternativen Energien vertrügen. Auf Kohlekraftwerke trifft dieses Argument sicherlich zu; auf die leichter und mit weniger Effizienzverlust regelbaren Atomkraftwerke gerade nicht. Nicht unbegründet ist die Befürchtung, dass die kapitalkräftigen Energiekonzerne ihre marktbeherrschende Stellung auch auf dem Gebiet der Erneuerbaren festigen könnten. Diese Sorge kam kürzlich in einem von Stadtwerken in Auftrag gegebenen Gutachten zum Ausdruck. Rechtlich dürfte es allerdings schwierig sein, die „großen Vier“ von den gesetzlich verbürgten Verdienstmöglichkeiten auszuschließen, die allen Betreibern von Wind- und Photovoltaik-Anlagen zustehen. Und die Milliardensummen, die für Offshore-Windparks erforderlich sind, können ohnehin nur Konzerne aufbringen.
Sicherheitsrabatt für einen „guten Zweck“?
Die Kraftwerksbetreiber haben signalisiert, dass sie bereit seien, von den Zusatzgewinnen die ihnen eine Laufzeitverlängerung bescheren würde, einen beträchtlichen Milliardenbetrag für Erneuerbare Energien abzugeben. Zu Recht steht Röttgen einem solchen „Deal“ skeptisch gegenüber. Allzu leicht geriete die Politik dabei in den Verdacht, Sicherheitsrabatt für einen „guten Zweck“ zu gewähren.
Entscheidend für den Ausgang der Debatte wird letztlich sein, was politisch durchsetzbar ist. Obwohl im vergangenen Jahr wieder sechs deutsche unter den zehn zuverlässigsten Kernkraftwerken weltweit waren, steht die Mehrheit der Bevölkerung dieser Technik nach wie vor skeptisch bis ablehnend gegenüber. In keinem anderen Land hat sie seit ihren Anfängen durchgehend eine so „schlechte Presse“ wie in Deutschland. Das erklärt manches, aber nicht alles. In Schweden, dem Pionierland des „Atomausstiegs“, ist es der Energiewirtschaft gelungen, durch Eingehen auf die Ängste der Bevölkerung sowie durch Bündnisse mit Gewerkschaften und Parteien die Öffentlichkeit für sich einzunehmen.
Die Rosskur blieb in Deutschland aus
Schweden hatte 1980 unter dem frischen Eindruck des Reaktorunfalls von „Three Mile Island“ beschlossen, bis 2010 alle bestehenden und noch im Bau befindlichen Kernkraftwerke abzuschalten. Mitte der neunziger Jahre kam eine Parlamentskommission zu dem Ergebnis, dass diese Frist „aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen“ nicht einzuhalten sei. Drastisch wurde der volkswirtschaftliche Schaden herausgestellt, den das Land durch eine vorzeitige Verschrottung funktionstüchtiger Kraftwerke erleiden würde. Zudem wollten die umweltbewussten Schweden auch nicht ihre letzten noch unreguliert fließenden Flüsse für Wasserkraftwerke opfern, um Kernkraftwerke abschalten zu können. Geopfert wurden schließlich die beiden Kraftwerksblöcke von Barsebäck. Der schwedische Staat zahlte den Eigentümern dafür eine Entschädigung von 1,2 Milliarden Euro. Danach waren vier Fünftel der Schweden dafür, die verbliebenen zehn Meiler weiterlaufen zu lassen.
Vier Fünftel der Deutschen wollen dagegen lieber heute als morgen die Energieversorgung ihres Industrielandes ganz auf Sonne und Wind umstellen. Es hat allerdings auch noch keine Parlamentskommission gegeben, die ihnen die wirtschaftlichen und ökologischen Folgen einer solchen Rosskur so deutlich vor Augen geführt hätte wie das in Schweden der Fall war. Röttgens Aufgabe wäre es, das schleunigst nachzuholen. Schwarz-grüne Träume könnte er dann allerdings begraben.