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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Rentenversicherung Arbeit, Alter, Armut

 ·  Was ist besser: das Umlageverfahren oder die steuerfinanzierte Grundrente? Hinter dem alten Streit stecken zwei verschiedene Vorstellungen, wie unsere Gesellschaft aussehen sollte.

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© kum.

Ausgerechnet in dem Augenblick, in dem das Umlageverfahren der Rentenversicherung noch einmal zeigt, was es kann, wird so getan, als sei es gescheitert. Und ist es nicht tatsächlich längst gescheitert? Seit mehr als zwanzig Jahren werden fehlende Beitragseinnahmen durch staatliche Zuschüsse kompensiert; seit mehr als zehn Jahren soll private Vorsorge die Lücke schließen, die immer weniger Beitragszahler auf der einen und immer mehr Rentner mit immer höherer Lebenserwartung auf der anderen Seite hinterlassen.

Doch auch das zeigt die Debatte über Altersarmut im Augenblick der Beitragsüberschüsse: Die staatliche Beihilfe reicht nicht, die private Vorsorge ist nötiger denn je, aber gerade diejenigen, die vorsorgen müssten, um Altersarmut zu vermeiden, tun es nicht oder können es nicht in ausreichendem Maße. Ist also nicht nur das Umlageverfahren, sondern auch die private Vorsorge in Form der „Riester-Rente“ ein Holzweg, bleibt also nur der Ausweg steuerfinanzierte Grundrente?

An der Riester-Rente ist vieles auszusetzen. Allein die Tatsache, dass nur vierzig Prozent des in Frage kommenden Personenkreises das Instrument nutzen, um ihre Rente aufzubessern, zeigt, dass Anreize fehlen und die Angebote des Finanzmarkts nicht gerade Verkaufsschlager sind. Die drohende „Katastrophe“ der Altersarmut, wie sie den vielen Beitragszahlern mit niedrigem Einkommen prophezeit wird, mag solche Anreize schaffen.

Warum das Geld nicht gleich verprassen?

An den Mängeln der Riester-Rente ändert das nichts. Die Panik, die erzeugt wird, kann außerdem das Gegenteil dessen bewirken, was erwünscht ist. Denn zu den Verlierern des Rentensystems gehören auch diejenigen, die sich immer um Arbeit bemüht und brav ihre Riester-Verträge geschlossen haben. Warum aber sollte jemand privat vorsorgen, wenn es trotzdem nicht einmal zur staatlich garantierten Grundsicherung reichen wird? Warum das Geld dann nicht gleich verprassen?

Doch gerade wenn es zur steuerfinanzierten Grundrente käme, dem angeblichen „Sesam, öffne dich!“ der geburtenschwachen Solidargemeinschaft, wäre die private Vorsorge eine noch viel wichtigere Säule der Altersvorsorge als heute. Denn es wäre der unwiderrufliche Wechsel aus dem Generationenvertrag in ein System, in dem der Staat einheitlich das Nötigste sichert, ansonsten aber jeder sieht, wo er bleibt.

Es wäre nicht nur ein Systemwechsel in der Rentenversicherung, sondern auch ein neuer Gesellschaftsvertrag. Das zeigt, worum es in der Auseinandersetzung über die Altersarmut eigentlich geht. Ausgetragen wird ein politischer Konflikt darüber, wie unsere Gesellschaft eines Tages aussehen soll, wenn demographische Effekte ihre ganze Wucht entfaltet haben.

Die Solidargemeinschaft

Was auf dem Spiel steht, davon zeugen nicht allein Landschaften, die sich langsam entvölkern. Dass sich damit Gesellschaft verändert, zeigt sich schon im Kleinen, zwischen Rathaus, Kirche, Schule, Arzt und Feuerwehr in der jeweiligen Dorfgemeinschaft, in der jeder Verantwortung dafür entwickeln muss, wie diese Gemeinschaft bewahren oder wiederaufbauen kann, was sie seit Generationen aneinander bindet. Es zeigt sich auch im Großen, und auch dort stellt sich die Frage, ob sich jenseits staatlicher Fürsorge eine Verantwortung dafür entwickeln lässt, dass die schrumpfende Gesellschaft bewahren kann, was sie seit alters zusammenhält.

Wie weit die „Solidargemeinschaft“ mittlerweile von ihren Ursprüngen entfernt ist, zeigt ein Blick zurück auf Anfänge des Umlageverfahrens. Damals sollte nicht nur ein unausgesprochener Vertrag zwischen der erwerbstätigen Generation und den Alten, zwischen Arbeitsmarkt, Beitragszahlern und Ruheständlern geschlossen werden. Die Kinder sollten auch dazugehören.

Die Beiträge sollten eigentlich so verstanden werden, dass sie zurückgeben, was die Generation zuvor erarbeitet und in Erziehung und Ausbildung der Kinder investiert hatte. Die Rente, die diese Beitragszahler eines Tages beziehen würden, sollten sie sich durch die Arbeit für ihren Nachwuchs, also durch die Geburt, Erziehung und Bildung der nächsten Generation, „verdienen“. Diese „private Vorsorge“ des Generationenvertrags wurde zwar immer wieder eingeklagt, aber nie mit letzter Konsequenz ausformuliert, sie ist schöne Theorie geblieben. Genau das ist heute das Problem.

In der Bekämpfung der absehbaren Altersarmut hilft diese Erkenntnis erst einmal nicht weiter. Sie bietet aber Orientierung im Streit über die Legitimität der Rentenversicherung im Zeichen der demographischen Krise. Die staatlich garantierte, steuerfinanzierte Grundrente wäre eine Kapitulation vor der Kinderarmut. Denn dann gälte erst recht, was die Krise mitverursacht hat: Es ist im Alltag des Systems eigentlich unerheblich, ob sich eine Generation reproduziert oder nicht. Eine Grundrente setzte an die Stelle einer Solidargemeinschaft eine Gemeinschaft, in der es zwischen Staat und dem Eigeninteresse seiner Bürger nichts mehr gibt, was auf dessen gesellschaftliche Verantwortung zielt.

Das Umlageverfahren dagegen, so ergänzungsbedürftig es auch sein mag, trägt mit dem ständigen Appell an die Generationen den Keim der Gesellschaft jenseits des Staates in sich. Ihn vollends vertrocknen zu lassen wäre so, wie wenn eine Landschaft langsam verödet.

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Jahrgang 1962, verantwortlicher Redakteur für Innenpolitik.

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