06.05.2009 · Die Renten sollen niemals sinken: Die Bundesregierung will die gut 20 Millionen Ruheständler schützen und – wenn nötig – ausgebliebene Kürzungen in besseren Zeiten ausgleichen. Das ist schlecht für die Beitragszahler und läuft allen Reformbemühungen zuwider.
Von Kerstin Schwenn, BerlinDie Renten sollen niemals sinken – nicht einmal dann, wenn die Arbeitnehmer Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Deshalb hat die Bundesregierung jetzt eine Schutzklausel für die gut 20 Millionen Rentner beschlossen. Ob die neue Garantieregelung 2010 schon wirken wird, ist noch völlig ungewiss.
Die entscheidende Variable ist die Entwicklung der Löhne, die in Zeiten der Wirtschaftskrise schwer vorherzusagen ist – das zeigt auch der aktuelle Streit zwischen der Bundesregierung und den führenden Wirtschaftsforschungsinstituten. Während die Institute 2009 bei den Löhnen wegen der starken Ausweitung der Kurzarbeit ein Minus von 2,3 Prozent befürchten, erwartet die Regierung ein kleines Plus. Nach der Rechnung der Forscher müssten die Renten nach altem Recht wie die Löhne sinken, nach Einschätzung der Regierung könnten sie dagegen steigen. Trotz ihrer optimistischen Einschätzung hat sich die Regierung im Wahljahr zur Rentengarantie entschlossen, „um das Vertrauen der Rentner zu schützen“.
Kredit aus der Rentenkasse
Das Gegengewicht zur neuen Schutzklausel bildet ein „Nachholfaktor“: In konjunkturell besseren Zeiten sollen unterlassene Rentenkürzungen nachgeholt werden. Auch dann werden die Rentner jedoch geschont: Die Rentenanpassungen, die sich immer zur Jahresmitte aus der gesetzlichen Rentenformel ergeben, sollen später allenfalls halbiert werden. Ergäbe sich also rechnerisch ein Rentenplus von 2 Prozent, bekämen die Rentner nur 1 Prozent mehr. Fällt das Wirtschafts- und Einkommenswachstum in den kommenden Jahren bescheiden aus, verschiebt sich das Nachholen der Kürzungen weiter in die Zukunft. Die Rentenkasse gibt den Rentnern Kredit.
In der Formel zur Rentenberechnung gibt es seit einigen Jahren Faktoren, die den Rentenanstieg dämpfen. Auf diese Weise soll die gesetzliche Altersvorsorge in einer alternden Gesellschaft langfristig finanzierbar bleiben. So mindert der sogenannte Riester-Faktor den Anstieg in dem Maß, in dem die Arbeitnehmer zusätzlich in eine private Altersvorsorge einzahlen.
Zum anderen dämpft der „Nachhaltigkeitsfaktor“ als demographischer Faktor die Rentenentwicklung, sobald die Zahl der Rentner im Vergleich zu der der Beitragszahler steigt. In diesem Zusammenhang existiert schon heute eine Schutzklausel: Solange die Löhne steigen, dürfen nicht allein die Dämpfungsfaktoren zu einer Minusrunde führen. Die neue Schutzklausel wirkt diametral entgegengesetzt zu den Dämpfungsfaktoren; Bemühungen um eine „demographiefeste“ Rente steht sie entgegen.
Es drohen viele Jahre Nullrunden
Sollten künftige Regierungen nicht neue Schonungen ersinnen, wird jedoch die Entwicklung der Altersbezüge wegen des Nachholfaktors künftig (frühestens von 2011 an) umso stärker von der Lohnentwicklung abgekoppelt – dann nicht zugunsten der Rentner wie heute, sondern zu ihren Lasten. Ihnen drohen auf viele Jahre Nullrunden. Das ist die Kehrseite der Rentengarantie. Denn nachgeholt werden müssten nicht nur womöglich unterlassene Rentenkürzungen im Jahr 2010. Ausgeglichen werden muss vielmehr von 2011 an zudem die überplanmäßige Rentenerhöhung in den Jahren 2008 und 2009, in denen die Regierung den Riester-Faktor ausgesetzt hat, um die Rentner stärker am Wirtschaftsaufschwung teilhaben zu lassen. 2008 und 2009 hätten die Anpassungen von 1,1 und 2,4 Prozent (im Osten sogar 3,38 Prozent) eigentlich um etwa 0,6 Prozentpunkte niedriger ausfallen müssen.
Die Manipulation an der Rentenformel kostet die Rentenkasse Milliarden – selbst wenn die Kürzungen später langsam nachgeholt werden. Denn dadurch steigen die Aufwendungen der Rentenversicherer für die Altersbezüge und die Krankenversicherung der Rentner. Die Rentenstabilität müsste durch einen Rückgriff auf das Finanzpolster der Rentenversicherung (derzeit knapp eine Monatsausgabe von etwa 16 Milliarden Euro) finanziert werden. In der Folge müsste der Beitragssatz entweder kurzfristig steigen – oder weniger stark sinken als geplant.
Schlecht für die Beitragszahler
Nach den bisherigen Kalkulationen der Bundesregierung soll der Rentenbeitragssatz – unter Berücksichtigung des vorübergehenden Verzichts auf den Riester-Faktor – erst im Jahr 2014 auf 19,7 Prozent und 2015 auf 19,3 Prozent zurückgehen. Ursprünglich sollte er schon 2011 von 19,9 auf 19,3 Prozent und ein Jahr später auf 19,1 Prozent sinken. Infolge der Wirtschaftskrise und auch infolge der Sonderregelungen zugunsten der Rentner sind die Aussichten auf sinkende Beiträge inzwischen drastisch gesunken. Diese Tendenz würde sich durch einen möglicherweise 2010 bevorstehenden Aufschub von Rentenkürzungen verstärken.
Das ist schlecht für die beitragszahlenden Arbeitnehmer und Arbeitgeber und damit schlecht für den Arbeitsmarkt. Und es bleibt auch nicht ohne Folgen für den Bundeshaushalt. Denn Beitragssenkungen führen auch zu einer Verringerung des Bundeszuschusses, was den Etat entlastet. Nach einer Faustformel fällt der Zuschuss, den der Finanzminister an die Rentenkasse zu überweisen hat, um 250 Millionen Euro höher aus, wenn der Beitragssatz um 0,1 Prozentpunkte steigt. Ebenso wird er belastet, wenn der Beitrag nicht wie geplant sinkt.
Wie sich die neue Schutzklausel – sollte sie 2010 doch zum Einsatz kommen – auf die Rentenfinanzen auswirken wird, hat die Deutsche Rentenversicherung unter Hinweis auf die optimistische Lohnschätzung der Regierung noch nicht ausgerechnet. Unter den Annahmen der Bundesregierung wäre aus heutiger Sicht mit einer „Nullanpassung“ zu rechnen, heißt es in einer aktuellen Analyse der Rentenversicherung.
Klare Angaben über die Anpassung Mitte 2010 könnten aber erst im März des kommenden Jahres gemacht werden. Auf Basis der Regierungsprognose erwartet die Rentenversicherung, ihre Rücklagen bis Jahresende auf fast eine ganze Monatsausgabe auffüllen zu können. Dann könnte der Beitragssatz stabil bei 19,9 Prozent bleiben. Erklärtes politisches Ziel ist es, ihn bis 2020 unter 20 Prozent und bis 2030 unter 22 Prozent des Bruttoeinkommens zu halten. Hinzu kommen für die Arbeitnehmer ohnehin die Ausgaben von bis zu 4 Prozent des Einkommens für die private Altersvorsorge. Dem Ziel der Beitragsstabilität dient auch die schrittweise Heraufsetzung der Rentenaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre.
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@E.Arnold: Erst mal informieren und dann nicht so einen Stuss schreiben
Hans Mast (hans781)
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