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Religionsfreiheit Berlin will Rechtssicherheit für Beschneidungen

 ·  Die Bundesregierung hat angekündigt, die Unsicherheit über die Rechtmäßigkeit religiöser Beschneidungen zu beheben. „Wir wollen jüdisches und wir wollen muslimisches religiöses Leben in Deutschland“, sagte Regierungssprecher Seibert.

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Dounia Moon

Religion vor deutschem Recht

Ist es in der Bundesrepublik nicht so, dass grundsätzlich jeder Mensch das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat? Beschneidung von Jungen kann man ja aus religiösen Gründen gerne befürworten, aber doch nur dann, wenn der Junge dem zustimmen kann - vielleicht im christlichen Konfirmandenalter, wenn sich der Junge über die Tragweite des Handelns und dessen Irreversibilität bewusst sein kann.

Wie kann es sein, dass männliche Beschneidung aus religiösen Gründen rechtmäßig ist? Wäre es in der Konsequenz dann nicht auch rechtens in der Bundesrepublik ohne Bestrafung "Ehrenmorde" zu begehen oder den Mädchen aus religiösen Gründen die Schamlippen abzuschneiden und die Vagina zuzunähen?

Meines Erachtens ist die Argumentation der Bundesregierung eine Legitimation der Sharia. Herzlichen Glückwunsch.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 13.07.2012 19:12 Uhr
Andreas Donath
Andreas Donath (adoc) - 13.07.2012 19:12 Uhr

Leider muss ich Ihnen absolut beipflichten

"Meines Erachtens ist die Argumentation der Bundesregierung eine Legitimation der Sharia. Herzlichen Glückwunsch."

Genauso fasse ich das auch auf. Religionsfreiheit bzw. die Freiheit, sich religiös bis über die Schmerzgrenze auszuleben, wird hier zum "Überrecht" stilisiert - ein Kniefall der Allparteienkoalition vor religiösen Hardlinern und Scharia-Apologeten.

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Otto Meier

Kulturell bedingte Beschneidung an Kindern ist Körperverletzung und die ist strafbar. BASTA!

Ansonsten plädiere ich für die Einführung der Scharia. Recht muß Recht bleiben und darf sich nicht irgendwelchem kulturellen, traditionellen oder religiösen Unsinn beugen, der mit unserer Kultur nichts gemein hat.

Ab Vollendung des 14. Lebensjahres wird in Deutschland eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit erworben. Dann kann sich das Kind frei für eine Religion entscheiden und damit gegebenenfalls für oder gegen eine Beschneidung. Die erzwungene, medizinisch nicht erforderliche Beschneidung, egal wie sie auch immer gerechtfertigt wird, verstößt nicht nur gegen unser Recht, sondern auch gegen das Menschenrecht. Es ist erschreckend, daß unsere Volksvertreter immer mehr zu Rechtsverdrehern werden, daß sie die Grundlagen unseres Rechtsstaates ignorieren.

Es würde mich nicht wundern, wenn das Verhalten der im Beitrag genannten PolitikerInnen dazu führt, daß die Angst vor der Aufgabe deutscher Kultur in Zukunft nationalistische Strömungen weiter fördern wird.

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Gerhard Haßlocher

Befehlsempfänger von Zentralräten ?

Leider machen einige "deutsche" Politiker den Eindruck, nur feige Befehlsempfäger fanatischer und überheblicher Zentralräte zu sein...Aufgabe von Politikern wäre es , ohne Wenn und Aber das Grundgesetz und unsere Werte/Kultur gegen jede Form von Barbarei zu verteidigen. Abschneiden von Körperteilen ist pervers.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 13.07.2012 20:25 Uhr
Alif Kasar
Alif Kasar (Alif) - 13.07.2012 20:25 Uhr

Wieviele "gläubige Christen" gibt es denn, den diese "Insitutionen" repräsentieren.

Beide Volkskirchen verlieren von Jahr zu Jahr Mitglieder, und die meisten wo noch in den Kirchen sind, sind lediglich "Taufscheinchristen". Und wie viele von den wirklich praktizierenden Christen die Argumentation der Kirchenfunktionäre teilen, ist fraglich.

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Jamil Frieds
Jamil Frieds (Azaregh) - 13.07.2012 18:10 Uhr

Apropos dt. Werte- & Kultur-Landschaft

* Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD): Die Religionsfreiheit und das elterliche Erziehungsrecht seien "unzureichend gegen das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit abgewogen worden", sagte der Präsident des Kirchenamtes der EKD, Hans Ulrich Anke. Die Entscheidung bedürfe deshalb der Korrektur, um in Deutschland Rechtssicherheit zu schaffen.
* Deutsche Bischofskonferenz: Die Entscheidung sei "äußerst befremdlich, weil es der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit der Eltern und ihrem Erziehungsrecht in keiner Weise gerecht wird", sagte Heinrich Mussinghoff, Vorsitzender der Unterkommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum.

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Peter Reisse
Peter Reisse (Buchfink) - 13.07.2012 17:52 Uhr

Wenn Verstümmelungen am unmündigem Kind und das Schächten von Tieren grundsätzliche ...

Bestandteile einer Religion sind, und dieses auf 2000 Jahre alten Praktiken beruht, dann wird es Zeit, das die Religionsgemeinschaften, die es betrifft, vielleicht sich mal hinterfragen, was ihnen
der Mensch und das Tier wert sind. Eine Sache, mehr nicht. So sieht es aus. Wenn aber unser gewachsenes und gut gelungenes Grundgesetz gebeugt werden soll, damit sich die Tierquäler und Menschenverstümmeler hier wohl fühlen, dann ist es Zeit zu fragen, ob diese nicht besser dorthin zurück kehren sollten, woher sie kamen.
Und, Deutschland hat aus seiner Geschichte gelernt. Das bedeutet aber nicht, das der Rat der Muslime wie der Zentralrat uns immer wieder mit den alten untauglichén Totschlagsargumenten kommen. Der Zentralrat und der Rat der Muslime zeigen uns in exemplarischer Weise, das sie eine andere Bundesrepublik wollen.
Verstümmelung von Menschen und das Schächten der Tiere sind und bleiben Verbrechen, die nicht geduldet werden dürfen. Dieses Land ist auch unser Land, ein Rechtsstaat!

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 15.07.2012 13:03 Uhr
Jens Muche
Jens Muche (Me-110) - 15.07.2012 13:03 Uhr

@ Milan Cemdir „...denen zwingende religiöse Vorschriften den Verzehr des Fleisches nicht

>geschächteter Tiere verbieten.“

Religiöse „Vorschriften“ sind nicht zwingend, das machen Religiöse daraus. Niemand, wirklich niemand verbietet es Ihnen, Schweinefleisch zu essen z.B. in Form einer Currywurst, selbst wenn Sie eine äßen, passierte - nichts. Religion findet im Kopf des einzelnen statt, nur dort.
Ich wünsche mir, daß jeder, der meint nur Fleisch von geschächteten Tieren essen zu „dürfen“, diesem die Würde der Kreatur verachtenden verreckenlassens beiwohnen zu müssen. Dann wäre diese Widerlichkeit sehr schnell beendet.

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Milan Cemdir
Milan Cemdir (mice) - 15.07.2012 00:02 Uhr

Ausnahmegenehmigungen

Zum Schächten gibt es eine Entscheidung des BVerfG: >Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Schächturteil) muss wegen der >nach Art. 4 GG verfassungsmäßig uneingeschränkt gewährten Religions- und Glaubensfreiheit >(sowie aufgrund der Berufsfreiheit eines islamischen Metzgers) auf Antrag eine >Ausnahmegenehmigung erteilt werden, sofern das Fleisch des getöteten Tieres von Personen >verzehrt wird, denen zwingende religiöse Vorschriften den Verzehr des Fleisches nicht >geschächteter Tiere verbieten. >Das Schächten muss jedoch von einer sachkundigen Person in einem zugelassenen und >registrierten Schlachtbetrieb erfolgen und vom zuständigen Veterinäramt überwacht werden. und äquivalent sollte meiner Meinung nach mit der Beschneidung verfahren werden.

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Lutz von Peter

Wo beginnt die illegale Verstümmelung?

Die freie Religionsausübung bedeutet noch lange nicht Akzeptieren aller von dieser Religionsgemeinschaft ausgeübten Bräuche.

Die Frage ist doch: wieweit darf eine Verstümmelung gehen, wenn sie religiös bedingt ist? Ein Stück vom Penis ist ok? Ein Stück von den inneren Labien nicht mehr? Wer bestimmt das? Die Religionsgemeinschaften, die jetzt gerade wieder einmal aufschreien und sich in Ihrer Religionsausübung beschnitten fühlen?
Dann fragen Sie doch einmal die Frauen aus Afrika, die auch beschnitten wurden, was sie von der freien Religionsausübung halten. Gegen diese Art von Beschneidung wird heftigst sturmgelaufen. Warum? Weil die Frauen ihre Sexualität nicht ausleben können?
Dass ein Beschnittener eine gefühlsärmere Eichel als ein normaler Mann hat ist unbestritten.

Wo ist also der Unterschied?

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Antworten (8) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 15.07.2012 23:40 Uhr
Gabi Heintz

der Vergleich von Äpfeln und Birnen ist nicht sinnvoll

Der Vorhaut, die bei der Beschneidung des Mannes reduziert oder entfernt wird, entspricht die Vorhaut der Klitoris.

Bei der Genitalverstümmelung der Frau (FGM) wird aber meist die Klitoris selbst ganz oder teilweise abgeschnitten, nicht nur die Vorhaut.

Das würde dann dem von Ihnen erwähnten "Stück vom Penis" entsprechen. Oder eher: einem Stück von der Eichel (die Empfindlichkeit der Klitoris entspricht derjenigen der Eichel, nicht der des Penis).

Da die Ausläufer der Klitoris auch u.a. in die kleinen Schamlippen gehen, ist auch deren Abschneiden nicht nur extrem schmerzhaft und blutig, sondern auch lust-(zer-)störend.

Zusätzlich sind bei den radikaleren Formen der FGM später auch der Geschlechtsverkehr schmerzhaft sowie die Geburt des Kindes erschwert (Folge: höhere Mütter- und Säuglingssterblichkeit, höheres Auftreten von Scheiden-Rektum-Fisteln im afrikanischen "Beschneidungsgürtel", welche häufig zum Verstoßenwerden der Betroffenen führen).

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Hans-Peter Hammer

Seltsam nur,

daß Süd-Afrika die Beschneidung von unter 16-Jährigen 2005 verboten hat! In Norwegen, USA, den Niederlanden und nun auch D wird heftg darüber diskutiert!

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Alif Kasar
Alif Kasar (Alif) - 13.07.2012 20:30 Uhr

Was hat die Regierung damit zu tun?

Private, profitorientierte Krankenhäuserbetreiber in einem privaten völlig marktorientierten Gesundheitssystem haben diese Fließband-Beschneidung männlicher Säuglinge von den 1920ern an eingeführt.

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Alif Kasar
Alif Kasar (Alif) - 13.07.2012 20:27 Uhr

In Schweden wäre die nichtmedizinische Zirkumzision schon über eine Dekade verboten

wenn religiöse Lobbyisten nicht interveniert hätten.
Der ursprüngliche Gesetzesentwurf sah ein Verbot von Beschneidungen von unter 18 Jährigen vor, doch religiöse Lobbyverbände intervenierten –ähnlich wie heute– und am ende wurde eine aufgeweichte Version des Gesetzes verabschiedet, das die Beschneidung nur ein wenig reguliert.

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Ralf Vormbaum

Also dann sind die Amerikaner

mehrheitlich religiöse Fanatiker, die ihre Kinder verstümmeln lassen?

Sehr interessante Auffassung!

Auch Schweden erlaubt, wie ich Ihnen ja nachwies, die Zirkumzision, sogar im Babyalter. Sind auch dort skrupellose religiöse Fanatiker in der Regierung für die Verstümmlung der eigenen Landsleute verantwortlich?

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Kevin Behrendt

Begründung

Nur ist die Begründung dafür, warum das in den USA gemacht wurde die Masturbation. Also ie Deklrataion etwas natürlichem und gesundem als krank ist die Basis für das was seit Jahrzehnten stattfand. Die zahlen dort sind auch rückläufig.

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Hendrik Neisse

Koan Tietel

Die Praxis in den USA diente vor allem der Unterbindung/ Erschwerung der Masturbation. Ein Erbe der Puritanier. Heutzutage entscheiden sich auch dort immer mehr Menschen gegen die Beschneidung.

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Ralf Vormbaum

Herr von Peter

offenbar ist Ihnen nicht bekannt, das über 60% der Männer in den USA beschnitten sind, im Nordteil sogar noch mehr. Wollen Sie behaupten, dass die amerikanische Regierung über Jahrzehnte ihre männliche Bevölkerung verstümmeln ließ? Ist das nicht alles etwas überzogen?

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Salome Dietrich

Verstehe die Aufregung nicht?

In den USA sind 90% der Männer - aus hygienischen Gründen beschnitten. Einer meiner Söhne ist nach einer Phimoseerkrankung beschniten, der andere nicht. Beide sind glückliche Familienväter. Nie hörte ich von Problemen!
Doch über das wirkliche Verbrechen am weiblichen Körper, der vaginalern Verstümmelung bei Musliminnen - fällt kein Wort. Das ist so ungeheuerlich, und dient allein den Vorstellungen und Wünschen der muslim. Männer. Warum ist diese Unsitte nicht Gegenstand einer Debatte.
Befremdend - dass es auch nie auf der Agenda von Konferenzen und "Talkshows" stand.
Das würde eher für eine Debatte taugen.

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Antworten (10) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 13.07.2012 21:54 Uhr
Hans-Peter Hammer

Korrekt!

Obwohl verboten kostete die Beschneidung in Süd-Afrika in der zweiten "Beschneidungssaison" 2008 und der ersten 2009 77 Jungen das Leben! Die Fälle bleibender Schäden und Verstümmelungen nicht eingerechnet! Der auslösende Fall in D war einer mit Komplikationen, obwohl ärztlich fachgerecht durchgeführt! Der auslösende Fall in Norwegen ist der eines 2 Wochen alten Jungen, der nach einer - ebenfalls von einem Arzt sachgerecht durchgeführten - Beschneidung starb. Und dann ist da noch der berühmte Fall David Reimer! Penisamputation weil ärztlich fachgerecht durchgeführte Beschneidung mißlang!
Nur um ein paar Fakten zu nennen!

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Hans-Peter Hammer

Weil angeblich

die weibliche Beschneidung grundsätzlich viiiiel schlimmer ist als das Entfernen des "bißchen Haut" beim Mann! Und immer wird die massivste weibliche Beschneidung (pharaonische B.), obwohl es auch bei Mädchen wesentlich "leichtere" Formen gibt (z.B. KlitorisVORHAUTentfernung (anatomisch am ehesten mit männlicher Vorhautbeschneidung vergleichbar) , mit der "leichtesten" Form beim Jungen verglichen. Z.B. die Dowayos [Kamerun] schälen die gesamte Penishaut bis zur Wurzel ab, die australischen Aboriginies schlitz(t)en die Penisunterseite - und damit die Harnröhre - auf, bei anderen wird ein Hoden zerquetscht ....!
Übrigens ist in D (und nicht nur da) nach heftigsten Diskussionen, jegliche weibliche Beschneidung an Minderjährigen verboten! Die explizite Verschärfung im StGB ist noch garnicht so lange her!

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Gerd Meier

Rechtsverletzung zu Lasten Unmündiger

Aber sicher ist es eine Rechtsverletzung zu Lasten Unmündiger, wenn in einen funktional gesunden Körper einer Person, die nicht in der Lage ist, dem Vohaben zuzustimmen oder dieses abzulehnen, aus nichtmedizinischen Gründen eingegriffen werden soll. Was soll es denn sonst sein?

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Matthias Lier

Kein Aufstand von den Frauen - selber Schuld?!

In der (u.a.) katholischen Kirche sind doch Frauen nur gerne gesehen, wenn sie ehrenamtliche Tätigkeiten annehmen, ansonsten haben doch die Frauen, kirchlich gesehen, den Status von "knapp vor dem Haustier". Und dennoch wird der Pontifax jedesmal besungen, wenn er hier auftaucht - die Mädels klatschen wie wild. Da habt ihr aber nun selber Schuld :-) (Gut ja, in Afrika taucht er nicht mehr ganz so oft auf, aus gegebenem Anlass ...)

Was die entsprechendende weibliche "Verstümmelung" angeht: Ich sage es schon immer: Religionen sind Männerphantasien - und wie man es halt her von Männern kennt: Nicht ganz jugendfrei: Der eine schnippelt gerne an den weiblichen Geschlechtsteilen herum, der andere bevorzugt Jungen. Ganz wie im wirklichen Leben.

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Kurt-Victor Selge

90 % beschnitten? nacher

Vor der Aufklärung kam niemand auf den Gedanken, die Beschneidung sei eine Rechtsverletzung, und auch danach kaum einer. Wohl aber gab es Religionskritik und Religionsumdeutung ins Geistige. Man sollte sich für Religionsfreiheit auch im Sinne der Religions- und Traditionskritik einsetzen, aber nicht gesetzlich gelten lassen, daß die korrekt ausgeführte Beschneidung eine unzulässige und gar schädliche Rechtsverletzung zu Lasten Unmündiger sei

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Gerd Meier

90% Männer in den USA beschnitten?

Hallo Fr. Dietrich,
die Zahl von 90% beschnittener Männer ist wohl etwas zu hoch gegriffen, oder? Vielleicht bezieht sich die Zahl auf Männer, die gemäß der jüdischen/muslimischen Religion erzogen wurden/werden bzw. in Familien hineingeboren werden, die diesen Glaubens sind. Aber auch bei Männern in/aus Familien mit christlichem/hinduistischen/... Hintergrund? Wohl kaum. Die Zahl der Beschneidungen geht in den USA wohl gegenwärtig zurück, vielleicht auch, weil der vermutete hygienische Effekt möglicherweise doch nicht so groß ist.
Die Beschneidung von Mädchen wird in den Kommentaren angesprochen. Und für die Begründung der Notwendigkeit dieser Beschneidung werden sich auch religiöse/traditionelle Gründe finden lassen. Nur werden diese religiösen Überzeugungen nicht als "Religion" im Sinne der monotheistischen Religionen anerkannt werden.
Die Beschneidung ist Körperverletzung. Es gibt auch Juden, die die Beschneidung ablehnen. Oder sind das keine Juden mehr?

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Kevin Behrendt

Doch, es gibt Probleme und mehr

Erfahrungen sind auch keine besonders gute Quelle zur Meinungsbildung. Fakten zählen hier und Fakt ist, dass es dabei zu Komplikationen kommen kann, dass es eine Entfernung eines wichtigen Körperteils ist und dementsprechend natürlich gesundheitlich einschränkt. Im übrigens sind 90 Prozent der Männer in den USA eben nicht beschnitten und der Grund in den USA ist auch nicht Hygiene, sondern Masturbation. Außerdem ist Phimose ein Argument aber nur bei denen die sie eben haben und bei denen nicht-operative Maßnahmen nicht funktionieren, was aber bei 50%-75% der Fall ist.

Übrigens i s t die weibliche Genitalverstümmelung Gegenstand einer Debatte.

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Dounia Moon

Sie verstehen die Diskussion nicht

und was in den USA diesbezüglich passiert, kann und sollte uns in Europa piepegal sein, wie uns so vieles an "Moden" aus den USA egal sein sollte. Bei dieser Diskussion geht es nicht um Beschneidung aus medizinischen, hygienischen noch modischen Gründen.

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Jamil Frieds
Jamil Frieds (Azaregh) - 13.07.2012 18:03 Uhr

Weil es nicht üblich ist, Frau Salome

Die Beschneidung nach abrahamitischem Brauch (Sunnah) der Buben ist Brauch, jedoch bei Mädchen eher die Ausnahme als die Regel. Mehr dazu können sie auf der dt. wikipedia nachlesen unter "Vorkommen im Islam". Es scheint seine Wurzel im antiken Ägypten gefunden zu haben und fußt auch heute auf nicht-islamischen, animistischen Riten Kontinentalafrikas.

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Edda Sörensen
Edda Sörensen (Edda2) - 13.07.2012 18:02 Uhr

Hygienische Gründe?

Alles was in Amerika zuhauf gemacht wird, muss deshalb noch lange nicht richtig sein:
Die Beschneidung von Mädchen aus religiösen Gründen ist in Deutschland schon lange per Gesetz verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Nur Jungen durften bisher noch verstümmelt werden.

Studien, die an der Medizinischen Fakultät der Universität von Colorado durchgeführt wurden, zeigten, dass die Beschneidung beim Neugeborenen zu einer langen, unruhigen Schlaf ohne REM (rapid eye Movement) führt. Als Folge der lang anhaltenden Reizung der Nervenbahnen, durch unerträglichen Schmerz, zogen sich die beschnittenen Babys in eine Art Halbkomma zurück, das Tage manchmal sogar Wochen andauert.
Verfechter dieser brutalen Prozedur , die sich auf hygienische Gründe berufen, hat die Wissenschaft längst widerlegt:

Die Vorhaut hat eine Schutzfunktion und ist einer der sensibelsten Bestandteile des Penis. Im Durchschnitt enthält sie über 73 m Nervenfasern und über 20000 Nervenenden.

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Gerhard Haßlocher

Falsche Überschrift

Was in der Überschrift verharmlosend und irreführend als "Rechtssicherheit" angepriesen wird, ist in Wirklichkeit die bedingungslose Kapitulation vor religiösen Fanatikern. Welcher Wahnsinn wird als nächster unter dem Vorwand "Religion" erlaubt ? Es gab ja schon viele Fälle, wo schlimmste Schandtaten mit der dreisten Ausrede begründet wurden "Gott hat mir das befohlen".

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Rolf Joachim Siegen

Stueck aus dem juristischen Tollhaus

Deutschland konterkariert seine eigene Rechtsprechung. 'Massnahmen' werden angekuendigt zur Rechtssicherheit. Doch im Jurastudium lernt man das Verbot von Einzelfallgesetzen.
Die Berliner Amtstraeger schicken sich an, sich vor religioesen Interessengruppen zu verbeugen. Trennung von Staat und Kirche? Respekt vor deutscher Jurisprudenz? Etc. Unglaublich!

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Klaus Wessel

Begründung unsäglich

Die Begründung ist am schlimmsten, da werden die Klerikalen gerne nachfassen. Es gibt ja noch so viele uralte religiöse Gebräuche und Taditionen, die unsere Parteien sicher gerne unter Staatsschutz stellen.

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Klaus Wessel

Säkularer Staat verliert

Da haben sich unsere Parteien ja einen Wettlauf geliefert, den Klerikalen zu Diensten zu sein. Die werden ungemütlich, wenn sie ihren freien Zugriff auf die Kinder bedroht sehen. Individuelle Menschenrechte sollen in unserem Staat also nachrangig werden gegenüber klerikalen Gruppeninteressen.

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Eduard Heindl

Grundgesetz Artikel 2

Grundgesetz Artikel 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Die ersten 16 Artikel sind nicht einfach änderbar, mehr muss man ja wohl nicht sagen!

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Antworten (4) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 14.07.2012 21:26 Uhr
Thomas Grässle

Internet-Foren für Beschneidungs-Opfer

Ja, das gibt es, vor allem in den USA! Man muss halt mal die richtigen Tasten im Internet drücken.
Wer sich vor dem 18. Lebensjahr selbst beschädigen will, sollte vorher mindestens von neutraler Stelle über das das Für und Wider orientiert werden. Auch beim Ohrläppchen-Stechen. Im Übrigen ist es bei Weitem nicht das selbe, nicht entscheidungsfähigen Individuen ein Loch ins Ohrläppchen zu stechen, das wieder zuwachsen kann, als sie ihrer Vorhaut zu berauben, die aus meiner Sicht ein eigenes, und zwar eines der wichtigsten Geschlechtteile des Mannes darstellt als Schutz und Lustspender der männlichen Eichel. Also Finger weg davon! Schnippelt von mir aus an euren eigenen Dingern rum, wenn ihr erwachsen seid, aber nicht an denjenigen von unschuldigen Kindern!

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Hans-Peter Hammer

Nein; denn derzeit

liegt die Beschneidungsquote in den USA inzwischen weit unter 50% (!),

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Kevin Behrendt

Körperverletzung ist nicht verboten

Möp, das Ohrläppchen stechen ist Körperverletzung, auch juristisch gesehen. Sie ist nur erlaubt, solange man selbst seine Zusage dazu erteilt. Ein Baby kann dooferweise nur keine Zusagen erteilen, genausowenig ein Kind.

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Ralf Vormbaum

Herr Heindel, das ist doch nun wirklich arg überzogen

Bei einer derartigen Auslegung des Artikel 2 GG müssten Sie auch für ein Verbot eintreten, sich vor Vollendung des 18 Lebensjahres das Ohrläppchen stechen lassen zu können. Weitere Beispiele wären sicher noch zu finden. In den USA wurden in der Vergangenheit männliche Säuglinge prophylaktisch beschnitten, noch heute liegt die Beschneidungsrate bei ca. 63%. Glauben Sie tatsächlich, dass amerikanische Ärzte ihre Landsleute "verstümmeln"? Ich kann mich nicht erinnern, je von amnesty international diesbezüglich etwas gehört zu haben.

Wie muss denn angesichts solcher Realitäten ein Verbot auf jüdische Gemeinden in Deutschland wirken?

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Björn Schumacher

Wer wahre Freiheit will, kommt an einer begrenzenden Auslegung von "Religionsfreiheit" nicht vorbei

Es ist höchste Zeit für klare Definitionen. Im säkularen demokratischen Rechtsstaat kann Religionsfreiheit im Kern nur den Glauben/Nichtglauben an eine Gottheit, dessen Verkündigung an andere Personen sowie gemeinsame Veranstaltungen zum Gebet sowie zur Diskussion theologischer Thesen usw. umfassen (einschließlich des Baus der dazu erforderlichen Häuser und Räume). Auch die Kindstaufe würde ich im christlich geprägten Abendland noch akzeptieren. Mehr geht aber nicht. "Religiöse Traditionen" im Sinne von Körperverletzungen an Minderjährigen bedürfen des klaren Verbots. Es gilt die Maxime: Religionsfreiheit ja, Voodoo-Zauber nein!

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 13.07.2012 19:26 Uhr
Andreas Donath
Andreas Donath (adoc) - 13.07.2012 19:26 Uhr

Sehr richtig, das trifft den Kern!

Ich habe den Eindruck, dass unsere Politiker - auch unter dem Eindruck immer vehementer auf den Tisch hauender Religionslobbyisten aus Zuwandererkreisen - immer stärker einknicken und sich zu einer allumfassenden Definition der Religionsfreiheit versteigen, die ihr nicht zukommt. Vielleicht um des lieben Friedens willen, aber dennoch grundfalsch. Mehr als das, was Sie beschreiben, darf sie eigentlich nicht beinhalten, da sonst größte Gefahr besteht, dass andere Grundrechte verletzt werden.

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Udo Maier
Udo Maier (Yolanta) - 13.07.2012 17:32 Uhr

Weibliche Beschneidung

Weibliche Beschneidung ist in der EU strafbar, männliche Beschneidung soll ein Menschenrecht sein? Haben die in Berlin noch alle Tas.en im Schrank? Was hat das mit Religion zu tun? Dann muss auch akzeptiert werden, dass bei 140 Millionen beschnittenen Frauen (lt. wikipedia) diese Praxis auch "rechtens" ist. Auch hier in wiki: "Die Beschneidung wird in vielen praktizierenden Kulturen als ein feierlicher Initiationsritus begangen, mit dem ein Mädchen im Mittelpunkt steht und offiziell als erwachsene Frau anerkannt wird." Wieso das zweierlei Maß in der EU?

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Alexander Schmidt

Religionsfreiheit???

Ich verstehe nicht wad das mit Freiheit zu tun haben soll. Dürfen die mir dann auch meine Vorhaut aus Gründen der Religiosfreiheit entfernen? Ich hoffe nicht. Von mir aus kann sich jeder, aus welchem Grund auch immer, sämtliche Gliedmaßen entfernen. Aber doch nicht jemandem Dritten. Streng genommen ist doch es genau das Gegenteil von Freiheit, denn man nimmt den Kindern die Freiheit selbst zu entscheiden, wenn sie reif dafür sind.

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lu fauk
lu fauk (Fauck) - 13.07.2012 17:28 Uhr

Ich dachte es zählen Menschenrechte, nicht Traditionen

Wie und mit welchem Erfolg und welchem Ziel sollte man wohl auch gegen seine Beschneidung als Kind vorgehen. Mir fällt da nichts ein. Organisationen, die sich gegen die Beschneidung einsetzen gibt es doch. Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass aufgrund irgendeiner Tradition Kinder verletzt werden dürfen, Hunde aber nicht (Verbot des Kupierens)! Sorry, mir fehlen die Worte.

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Steffen Sorg

Pimmelschnippeln für Gott

Tja wenn das schon tausende von Jahren gemacht wird, weils da mal jemanden gab, der sich einbildete ,das das sein Gott verlangt, muß es ja gut und erlaubt sein.
Aber wo hörts auf? Bei Khakhua Kumu?
Was bin ich froh das wenigstens die Richter des Kölner Gerichtes so vernünftig waren und die Unversehrtheit eines Kindes zu garantieren, anstatt sich hinter den lamentierenden religiösen Nutzniesern zu verstecken wie Teile unsrer Vorzeigepolitprominenz.
Wenn es zu einer best. Religion dazu gehört, sich beschneiden zu lassen, sollte das ein jeder selber für sich verantworten...nicht für seine Kinder. Das sich die Regierung für die religiöse Bechneidung ausspricht, ist lächerlich, völlig inkonsequent und heuchlerisch.

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Susanne Luber
Susanne Luber (Dr.Rock) - 13.07.2012 17:20 Uhr

fassungslos über diese Regierung und Opposition

wegen so einer Ungeheuerlichkeit archaischer Art sind sich plötzlich alle einig, ich fasse es nicht. Ich bin wirklich entsetzt. Wenn ich an den Fernsehauftritt (Anne Will) dieser unsäglichen Unbelehrbaren denke (und ich mich schon im Irrenhaus wähnte) und diese nun deutsche Legislative beeinflussen, na herzlichen Glückwunsch. Gibt es denn in diesen Religionen keine Reformer, die sich auch einmal zu Wort melden?

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 14.07.2012 20:01 Uhr
Salome Dietrich

Über den Konservatismus zum Konversativismus Frau Luber.

Ja gegen den Zeitgeist gibt es kaum ein Mittel, und der geht in Richtung Fundamentalismus. Da gibt es kein Entrinnen. Und wie Kleist schon sagte: "Was man dem Volk 3 Mal sagt - glaubt das Volk. Abgesehen von den relig. Strömungen, denen man sich im Westen - noch - entziehen kann, denke ich oft an Alexis de Toqueville, der schon vor 170 Jahren die Tyrannei in Russland (Autokratie) und die demokrat. freiheitliche Entwicklung der USA voraussagte.
Bis heute behielt er Recht. Heutige Propheten? Fehlanzeige!

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Edda Sörensen
Edda Sörensen (Edda2) - 13.07.2012 17:16 Uhr

Nicht zu fassen...

SPD und Grüne sprechen sich für die Verstümmelung männlicher Genitalien, bei der neugeborenen Babys nicht nur ein fürchterlicher Schmerz zugefügt wird, sondern sie obendrein eines Grossteils ihrer Sensibilität beraubt werden! Erschreckend, obwohl, wenn man es recht bedenkt, kann es einen gar nicht überraschen: Es waren ja auch diese beiden Parteien, die Deutschland zum ersten Mal seit 1945 wieder in den Krieg geschickt haben... und nun befürworten sie, dass die Religion höher steht als unser Grundgesetz und die Menschenrechte.

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Frauke Klien
Frauke Klien (endivie) - 13.07.2012 17:15 Uhr

Kulturrelativismus, Rechtsrelativismus ... wozu überhaupt noch Gesetze?!

Haben wir ein Grundgesetz oder nicht?
Haben Kinder ein Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, oder nicht?

Die Beschneidung geschieht auf der Druck der Familie, wird öffentlich vollzogen und ist absichtlich schmerzvoll.

Das ist eine schwere Verletzung des Rechtes auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit.

Was gibt es da zu diskutieren?!

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Ali Ikinci
Ali Ikinci (riker2k) - 13.07.2012 17:14 Uhr

Beschneidung ist ein Grundrecht für jeden jungen Moslem/Juden

In beiden Religionen ist die Bescheidung ein wichtiges Initiationsritual und muss unter Schutz gestellt werden. Sicher können sich unreligiöse Juden/Moslems und Angehörige anderer Religionen oder unreligiöse Menschen sich das nicht so einfach vorstellen aber auch als Kind hat man Rechte die man auf jeden Fall nicht verwehrt sehen möchte. Rechtlich gilt nur Volljährigkeit zur Vollmündigkeit aber menschlich gilt meiner Meinung nach auch das Recht eines Jungen sich seiner Religion hinwenden zu dürfen und damit seine Zugehörigkeit unter Beweis stellen zu dürfen. Auch wenn der Junge noch nicht in der Lage ist das alles ganz zu begreifen wie das im Falle des vierjährigen Jungens geschehen ist der diesen Richterspruch hervorgebracht hat. Als ich mit neun Jahren (zu spät!) beschnitten worden bin hatte ich natürlich Angst davor und habe auch geschrien aber als der Arzt aufhören wollte habe ich darauf bestanden. Ich hätte es meinen Eltern mit Sicherheit nie verziehen wenn sie es versäumt hätten.

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Antworten (12) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 14.07.2012 19:22 Uhr
Till Heinz
Till Heinz (tillheinz) - 14.07.2012 19:22 Uhr

Gott schuf die Vorhaut, damit wir sie als Zeichen unserer Liebe opfern?

Herr Ikinci,

was Sie da schreiben, kann nur verkehrt sein. Wenn Gott die Opferung der Vorhaut als Zeichen der Unterwerfung des Beschnittenen verlangte, müßte er Wert darauf legen, daß dieser weiß, was er tut, die Beschneidung von Kindern würde sich von selbst verbieten. Wenn Gott aber die Vorhaut eines acht Tage alten Säuglings oder eines Achtjährigen verlangt, kann es sich nur um ein Opfer der Eltern handeln.

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Horst Delmen

Beschneidung keine Verstümmelung weil medizinische Praxis?

Soll das jetzt ein Argument sein? Die Amputation von Gliedmaßen ist auch medizinische Praxis, es gibt sogar Erwachsene, die das ohne medizinische Indikation durchführen lassen, weil sie es toll finden. Diese Leute finden es eben toll, sich verstümmeln zu lassen. Nichts anderes ist Beschneidung: Eine rituelle Verstümmelung der männlichen Nachkommen.

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Anton Seehecht
Anton Seehecht (AntonSe) - 14.07.2012 13:19 Uhr

@Klaus Keller

Eine nicht vollzogene Beschneidung am 8. Tag nach der Geburt für einen jüdischen Jungen ist eine Entscheidung GEGEN das Judentum, keine neutrale Entscheidung. Es ist auch kein Aufschieben zulässig. Daher haben die jüdischen Eltern die Pflicht die Beschneidung durchzuführen, unabhängig davon, ob sie nun mal von der Mehrheitsgesellschaft gut geheißen wird oder nicht. Und daran wird sich auch zum Glück nichts ändern.

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Ali Ikinci
Ali Ikinci (riker2k) - 13.07.2012 22:22 Uhr

Menschen die nicht an eine Religion "glauben" können einige Sachverhalte nie verstehen

Eine Religion ist ein Konstrukt mit einer eigenen Logik und Weltanschauung. Diese kann man aber nur ganz verstehen wenn man Teil einer solchen ist. Sonst muss ich zustimmen sieht es aus wie Humbug, ist es aber nicht. Das nennt man dan Freiheit. Genauso wie es für religiöse Menschen Humbug ist dass es keine/n Gott/Götter geben soll. Was sagen Sie dazu?

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Ali Ikinci
Ali Ikinci (riker2k) - 13.07.2012 22:19 Uhr

Beschneidung der Vorhaut beim ist keine Verstümmelung sonst wäre das keine gängige MedizinischePraxi

Warum werden jedes Jahr zigtausend Menschen aus medizinischen Gründen beschnitten falls das eine Verstümmelung ist. Die Anhänger der Verstümmelungsansicht sollten mal im Wörterbuch nachschauen.

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Ali Ikinci
Ali Ikinci (riker2k) - 13.07.2012 22:16 Uhr

Humbug nur weil sie die Situation nicht verstehen

Im allgemeinen ist es so dass Menschen die eine gewisse Einstellung zu bestimmten Dingen haben andere Menschen mit einer ganz anderen Einstellung nicht per se verstehen weil Empathie schwierig ist. Die freiheitliche demokratische Gesellschaft in der wir hier in Deutschland leben ist auch für mich als Deutscher mit Migrationshintergrund sehr wichtig. Ich bin hier geboren und aufgewachsen habe hier die Schule und die Universität besucht. Ich bin kein Fremdkörper und "zurückkehren" heisst bei mir ich muss wieder nach Deutschland (bin gerade im Ausland). Die Einstellung dass man Menschen mit einer anderen Ideologie und Weltanschauung nicht toleriert und wegschicken möchte die hatten wir doch schonmal und ich denke das will keiner.
Ich denke es gibt zwei Themen die man hier besprechen muss
1. Welche Rechte und Pflichten haben Eltern ihren Kindern gegenüber
2. Welche Rechte haben Kinder und ab wann dürfen sie über ihren Körper in diesem Aspekt entscheiden. Konstruktiv bitte. Nicht hochnäsig

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klaus keller
klaus keller (klkeller) - 13.07.2012 18:31 Uhr

@ Ali Ikinci Religionsfreiheit bedeutet das man Sie zu keiner Religom zwingen darf!

Es gibt keinen Zwang im Gauben.
Es gibt aber ein Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Mit der Beschneidung verletzen sie den Körper eines Menschen - also Körperverletzung.
Das darf man nur m.E. wenn wichtigere Rechtgüter in Gefahr sind, das ist z.B. das Recht auf Leben oder die Vermeidung größerer Schäden (Jede Blutentnahme ist eine Körperverletzung)

Grundsätzlich ist m.E. ein Kind nicht das Eigentum der Eltern mit dem diese tun und lassen können was sie wollen - Es gibt eine Reihe von Straftatbeständen wo sie mir sicher sofort zustimmen das dies so ist.

Da Religion glaubens und gefühlssache ist habe ich nichts dagegen wenn man das eigene Kind von den Vorzügen der eigenen Religion überzeugen will.
Aber eine Körperverletzung ist eine Korperverletzung, vergleichbar der Ohrfeige oder des Verprügelns der Kinder. Wenn auch nur als einmaliger Akt, aber mit uU gravierenden Folgen.

Die Beschneidung an sich symolisiert den Besitzanspruch eines Gottes an diesem Menschen.

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Peter Reisse
Peter Reisse (Buchfink) - 13.07.2012 18:18 Uhr

Wenn Ihnen, Herr Ikinci, unser Grundgesetz nicht gefällt, dann hindert Sie keiner daran,

dorthin zurückzukehren, wo diese üblen Praktiken, auch an Mädchen, praktiziert werden.
Eine Religion, die das Verstümmeln von Menschen gut heißt, sollte hinterfragt werden.
Ihre sogenannte Beweiskette aber, Herr Kinci, passt hinten und vorn nicht. Weil Sie sich nicht das Recht nehmen, selbst einmal ernsthaft über die Geburtsfehler nachzudenken, die bisher jede Religion hatte. Aber vielleicht brauchen Sie noch 2000 oder 600 Jahre, um den Vorsprung
aufzuholen.
Ich aber habe die Hoffnung, das es gerade die Mädchen und Frauen sein werden, die sich von der Vormundschaft befreien und als Mütter ihre Söhne vor der Verstümmelung in Schutz nehmen.
Die Verstümmelung eines Menschen ist ein Verbrechen und jeder Arzt in Deutschland, der diese Verstümmelung anzeigt, tut recht daran.

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Lutz von Peter

Mit allem Respekt...

Herr Ikinci,
dieses "Recht", Kindern Teile ihres Körpers abzuschneiden besteht nicht in Europa. Als Grundsatz besteht die Unversehrbarkeit des Körpers, egal ob von Kindern, Erwachsenen und gleich welchen Geschlechts. Die Unversehrbarkeit ist durch einen Strafkatalog, genannt Strafgesetzbuch unter Schutz gestellt, und es bestehen genau ausgenommene Bereiche, wann davon abgegangen werden darf, zB bei Operationen, die eine Gesundheitsverbesserung bezwecken.
Auch wenn bisher die Beschneidung in Deutschland geduldet war müssen, Sie sich fragen lassen, wo die Grenze ist.
Ich nehme an, die Idee einem Kind bei der Geburt Nägel durhc die Hände zu treiben käme ihnen barbarisch vor, jedoch würden sie dadurch Jesus Christus ähnlicher. Überzeugt sie das Argument?
Nur weil man etwas schon immer gemacht hat muss es nicht gut sein.

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Gerhard Haßlocher

Völliger Blödsinn

Es ist doch verrückt, wenn Sie sagen, es gebe ein Grundrecht darauf, verstümmelt zu werden. Diese barbarische Unsitte halte ich für pervers.

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lu fauk
lu fauk (Fauck) - 13.07.2012 17:32 Uhr

Fällt Ihnen eigentlich nicht auf, dass das Humbug ist?

Und zwar auf jeder Ebene. a) Ist man ab 14 religionsmündig. Aber das heißt noch nicht, dass man ab diesem Alter schon in eine Selbstverstümmelung einwilligen kann. b) Geht es hier ja eindeutig nicht um das Recht der Kinder, sondern um Eltern, die sich Rechte über ihre Kinder anmaßen.
Ich hätte es meinen Eltern mit Sicherheit nie verziehen - was ist denn das für ein Quatsch. Sie können sich ja als Erwachsener jederzeit beschneiden oder ihren Schniedel ganz abschneiden - letzteres wird allerdings kein Arzt machen.

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Kevin Behrendt

Gruselig

Ein Kind kann sich nicht mal ein Tattoo stechen lassen, geschweige denn ein Teil des Körpers abschneiden lassen. Was für ein Nonsens. Kinder sind nicht religiös, denn sie sind nicht mal voll geschäftsfähig, eben weil unmündig. Ein Kind hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, nicht darauf verstümmelt zu werden.

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Jahrgang 1952, Leiter der politischen Redaktion in Berlin.

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