13.07.2012 · Die Bundesregierung hat angekündigt, die Unsicherheit über die Rechtmäßigkeit religiöser Beschneidungen zu beheben. „Wir wollen jüdisches und wir wollen muslimisches religiöses Leben in Deutschland“, sagte Regierungssprecher Seibert.
Von Günter Bannas, BerlinRichtlinien für Lesermeinungen
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Ist es in der Bundesrepublik nicht so, dass grundsätzlich jeder
Mensch das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat? Beschneidung
von Jungen kann man ja aus religiösen Gründen gerne
befürworten, aber doch nur dann, wenn der Junge dem zustimmen kann
- vielleicht im christlichen Konfirmandenalter, wenn sich der Junge
über die Tragweite des Handelns und dessen Irreversibilität
bewusst sein kann.
Wie kann es sein, dass männliche Beschneidung aus religiösen
Gründen rechtmäßig ist? Wäre es in der Konsequenz
dann nicht auch rechtens in der Bundesrepublik ohne Bestrafung
"Ehrenmorde" zu begehen oder den Mädchen aus
religiösen Gründen die Schamlippen abzuschneiden und die
Vagina zuzunähen?
Meines Erachtens ist die Argumentation der Bundesregierung eine
Legitimation der Sharia. Herzlichen Glückwunsch.
Leider muss ich Ihnen absolut beipflichten
"Meines Erachtens ist die Argumentation der Bundesregierung eine
Legitimation der Sharia. Herzlichen Glückwunsch."
Genauso fasse ich das auch auf. Religionsfreiheit bzw. die Freiheit,
sich religiös bis über die Schmerzgrenze auszuleben, wird hier
zum "Überrecht" stilisiert - ein Kniefall der
Allparteienkoalition vor religiösen Hardlinern und
Scharia-Apologeten.
Kulturell bedingte Beschneidung an Kindern ist Körperverletzung und die ist strafbar. BASTA!
Ansonsten plädiere ich für die Einführung der Scharia.
Recht muß Recht bleiben und darf sich nicht irgendwelchem
kulturellen, traditionellen oder religiösen Unsinn beugen, der mit
unserer Kultur nichts gemein hat.
Ab Vollendung des 14. Lebensjahres wird in Deutschland eine
uneingeschränkte Religionsmündigkeit erworben. Dann kann sich
das Kind frei für eine Religion entscheiden und damit
gegebenenfalls für oder gegen eine Beschneidung. Die erzwungene,
medizinisch nicht erforderliche Beschneidung, egal wie sie auch immer
gerechtfertigt wird, verstößt nicht nur gegen unser Recht,
sondern auch gegen das Menschenrecht. Es ist erschreckend, daß
unsere Volksvertreter immer mehr zu Rechtsverdrehern werden, daß
sie die Grundlagen unseres Rechtsstaates ignorieren.
Es würde mich nicht wundern, wenn das Verhalten der im Beitrag
genannten PolitikerInnen dazu führt, daß die Angst vor der
Aufgabe deutscher Kultur in Zukunft nationalistische Strömungen
weiter fördern wird.
Befehlsempfänger von Zentralräten ?
Leider machen einige "deutsche" Politiker den Eindruck, nur feige Befehlsempfäger fanatischer und überheblicher Zentralräte zu sein...Aufgabe von Politikern wäre es , ohne Wenn und Aber das Grundgesetz und unsere Werte/Kultur gegen jede Form von Barbarei zu verteidigen. Abschneiden von Körperteilen ist pervers.
Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 13.07.2012 20:25 UhrWieviele "gläubige Christen" gibt es denn, den diese "Insitutionen" repräsentieren.
Beide Volkskirchen verlieren von Jahr zu Jahr Mitglieder, und die meisten wo noch in den Kirchen sind, sind lediglich "Taufscheinchristen". Und wie viele von den wirklich praktizierenden Christen die Argumentation der Kirchenfunktionäre teilen, ist fraglich.
Apropos dt. Werte- & Kultur-Landschaft
* Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD): Die Religionsfreiheit und
das elterliche Erziehungsrecht seien "unzureichend gegen das Recht
des Kindes auf körperliche Unversehrtheit abgewogen worden",
sagte der Präsident des Kirchenamtes der EKD, Hans Ulrich Anke. Die
Entscheidung bedürfe deshalb der Korrektur, um in Deutschland
Rechtssicherheit zu schaffen.
* Deutsche Bischofskonferenz: Die Entscheidung sei
"äußerst befremdlich, weil es der grundgesetzlich
geschützten Religionsfreiheit der Eltern und ihrem Erziehungsrecht
in keiner Weise gerecht wird", sagte Heinrich Mussinghoff,
Vorsitzender der Unterkommission für die religiösen
Beziehungen zum Judentum.
Wenn Verstümmelungen am unmündigem Kind und das Schächten von Tieren grundsätzliche ...
Bestandteile einer Religion sind, und dieses auf 2000 Jahre alten
Praktiken beruht, dann wird es Zeit, das die Religionsgemeinschaften,
die es betrifft, vielleicht sich mal hinterfragen, was ihnen
der Mensch und das Tier wert sind. Eine Sache, mehr nicht. So sieht es
aus. Wenn aber unser gewachsenes und gut gelungenes Grundgesetz gebeugt
werden soll, damit sich die Tierquäler und
Menschenverstümmeler hier wohl fühlen, dann ist es Zeit zu
fragen, ob diese nicht besser dorthin zurück kehren sollten, woher
sie kamen.
Und, Deutschland hat aus seiner Geschichte gelernt. Das bedeutet aber
nicht, das der Rat der Muslime wie der Zentralrat uns immer wieder mit
den alten untauglichén Totschlagsargumenten kommen. Der
Zentralrat und der Rat der Muslime zeigen uns in exemplarischer Weise,
das sie eine andere Bundesrepublik wollen.
Verstümmelung von Menschen und das Schächten der Tiere sind
und bleiben Verbrechen, die nicht geduldet werden dürfen. Dieses
Land ist auch unser Land, ein Rechtsstaat!
@ Milan Cemdir „...denen zwingende religiöse Vorschriften den Verzehr des Fleisches nicht
>geschächteter Tiere verbieten.“
Religiöse „Vorschriften“ sind nicht zwingend, das
machen Religiöse daraus. Niemand, wirklich niemand verbietet es
Ihnen, Schweinefleisch zu essen z.B. in Form einer Currywurst, selbst
wenn Sie eine äßen, passierte - nichts. Religion findet im
Kopf des einzelnen statt, nur dort.
Ich wünsche mir, daß jeder, der meint nur Fleisch von
geschächteten Tieren essen zu „dürfen“, diesem die
Würde der Kreatur verachtenden verreckenlassens beiwohnen zu
müssen. Dann wäre diese Widerlichkeit sehr schnell beendet.
Ausnahmegenehmigungen
Zum Schächten gibt es eine Entscheidung des BVerfG: >Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Schächturteil) muss wegen der >nach Art. 4 GG verfassungsmäßig uneingeschränkt gewährten Religions- und Glaubensfreiheit >(sowie aufgrund der Berufsfreiheit eines islamischen Metzgers) auf Antrag eine >Ausnahmegenehmigung erteilt werden, sofern das Fleisch des getöteten Tieres von Personen >verzehrt wird, denen zwingende religiöse Vorschriften den Verzehr des Fleisches nicht >geschächteter Tiere verbieten. >Das Schächten muss jedoch von einer sachkundigen Person in einem zugelassenen und >registrierten Schlachtbetrieb erfolgen und vom zuständigen Veterinäramt überwacht werden. und äquivalent sollte meiner Meinung nach mit der Beschneidung verfahren werden.
Wo beginnt die illegale Verstümmelung?
Die freie Religionsausübung bedeutet noch lange nicht Akzeptieren
aller von dieser Religionsgemeinschaft ausgeübten Bräuche.
Die Frage ist doch: wieweit darf eine Verstümmelung gehen, wenn sie
religiös bedingt ist? Ein Stück vom Penis ist ok? Ein
Stück von den inneren Labien nicht mehr? Wer bestimmt das? Die
Religionsgemeinschaften, die jetzt gerade wieder einmal aufschreien und
sich in Ihrer Religionsausübung beschnitten fühlen?
Dann fragen Sie doch einmal die Frauen aus Afrika, die auch beschnitten
wurden, was sie von der freien Religionsausübung halten. Gegen
diese Art von Beschneidung wird heftigst sturmgelaufen. Warum? Weil die
Frauen ihre Sexualität nicht ausleben können?
Dass ein Beschnittener eine gefühlsärmere Eichel als ein
normaler Mann hat ist unbestritten.
Wo ist also der Unterschied?
der Vergleich von Äpfeln und Birnen ist nicht sinnvoll
Der Vorhaut, die bei der Beschneidung des Mannes reduziert oder entfernt
wird, entspricht die Vorhaut der Klitoris.
Bei der Genitalverstümmelung der Frau (FGM) wird aber meist die
Klitoris selbst ganz oder teilweise abgeschnitten, nicht nur die
Vorhaut.
Das würde dann dem von Ihnen erwähnten "Stück vom
Penis" entsprechen. Oder eher: einem Stück von der Eichel (die
Empfindlichkeit der Klitoris entspricht derjenigen der Eichel, nicht der
des Penis).
Da die Ausläufer der Klitoris auch u.a. in die kleinen Schamlippen
gehen, ist auch deren Abschneiden nicht nur extrem schmerzhaft und
blutig, sondern auch lust-(zer-)störend.
Zusätzlich sind bei den radikaleren Formen der FGM später auch
der Geschlechtsverkehr schmerzhaft sowie die Geburt des Kindes erschwert
(Folge: höhere Mütter- und Säuglingssterblichkeit,
höheres Auftreten von Scheiden-Rektum-Fisteln im afrikanischen
"Beschneidungsgürtel", welche häufig zum
Verstoßenwerden der Betroffenen führen).
Seltsam nur,
daß Süd-Afrika die Beschneidung von unter 16-Jährigen 2005 verboten hat! In Norwegen, USA, den Niederlanden und nun auch D wird heftg darüber diskutiert!
Was hat die Regierung damit zu tun?
Private, profitorientierte Krankenhäuserbetreiber in einem privaten völlig marktorientierten Gesundheitssystem haben diese Fließband-Beschneidung männlicher Säuglinge von den 1920ern an eingeführt.
In Schweden wäre die nichtmedizinische Zirkumzision schon über eine Dekade verboten
wenn religiöse Lobbyisten nicht interveniert hätten.
Der ursprüngliche Gesetzesentwurf sah ein Verbot von Beschneidungen
von unter 18 Jährigen vor, doch religiöse Lobbyverbände
intervenierten –ähnlich wie heute– und am ende wurde
eine aufgeweichte Version des Gesetzes verabschiedet, das die
Beschneidung nur ein wenig reguliert.
Also dann sind die Amerikaner
mehrheitlich religiöse Fanatiker, die ihre Kinder verstümmeln lassen?
Sehr interessante Auffassung!
Auch Schweden erlaubt, wie ich Ihnen ja nachwies, die Zirkumzision,
sogar im Babyalter. Sind auch dort skrupellose religiöse Fanatiker
in der Regierung für die Verstümmlung der eigenen Landsleute verantwortlich?
Begründung
Nur ist die Begründung dafür, warum das in den USA gemacht wurde die Masturbation. Also ie Deklrataion etwas natürlichem und gesundem als krank ist die Basis für das was seit Jahrzehnten stattfand. Die zahlen dort sind auch rückläufig.
Koan Tietel
Die Praxis in den USA diente vor allem der Unterbindung/ Erschwerung der Masturbation. Ein Erbe der Puritanier. Heutzutage entscheiden sich auch dort immer mehr Menschen gegen die Beschneidung.
Herr von Peter
offenbar ist Ihnen nicht bekannt, das über 60% der Männer in den USA beschnitten sind, im Nordteil sogar noch mehr. Wollen Sie behaupten, dass die amerikanische Regierung über Jahrzehnte ihre männliche Bevölkerung verstümmeln ließ? Ist das nicht alles etwas überzogen?
In den USA sind 90% der Männer - aus hygienischen Gründen
beschnitten. Einer meiner Söhne ist nach einer Phimoseerkrankung
beschniten, der andere nicht. Beide sind glückliche
Familienväter. Nie hörte ich von Problemen!
Doch über das wirkliche Verbrechen am weiblichen Körper, der
vaginalern Verstümmelung bei Musliminnen - fällt kein Wort.
Das ist so ungeheuerlich, und dient allein den Vorstellungen und
Wünschen der muslim. Männer. Warum ist diese Unsitte nicht
Gegenstand einer Debatte.
Befremdend - dass es auch nie auf der Agenda von Konferenzen und
"Talkshows" stand.
Das würde eher für eine Debatte taugen.
Korrekt!
Obwohl verboten kostete die Beschneidung in Süd-Afrika in der
zweiten "Beschneidungssaison" 2008 und der ersten 2009 77
Jungen das Leben! Die Fälle bleibender Schäden und
Verstümmelungen nicht eingerechnet! Der auslösende Fall in D
war einer mit Komplikationen, obwohl ärztlich fachgerecht
durchgeführt! Der auslösende Fall in Norwegen ist der eines 2
Wochen alten Jungen, der nach einer - ebenfalls von einem Arzt
sachgerecht durchgeführten - Beschneidung starb. Und dann ist da
noch der berühmte Fall David Reimer! Penisamputation weil
ärztlich fachgerecht durchgeführte Beschneidung mißlang!
Nur um ein paar Fakten zu nennen!
Weil angeblich
die weibliche Beschneidung grundsätzlich viiiiel schlimmer ist als
das Entfernen des "bißchen Haut" beim Mann! Und immer
wird die massivste weibliche Beschneidung (pharaonische B.), obwohl es
auch bei Mädchen wesentlich "leichtere" Formen gibt (z.B.
KlitorisVORHAUTentfernung (anatomisch am ehesten mit männlicher
Vorhautbeschneidung vergleichbar) , mit der "leichtesten" Form
beim Jungen verglichen. Z.B. die Dowayos [Kamerun] schälen die
gesamte Penishaut bis zur Wurzel ab, die australischen Aboriginies
schlitz(t)en die Penisunterseite - und damit die Harnröhre - auf,
bei anderen wird ein Hoden zerquetscht ....!
Übrigens ist in D (und nicht nur da) nach heftigsten Diskussionen,
jegliche weibliche Beschneidung an Minderjährigen verboten! Die
explizite Verschärfung im StGB ist noch garnicht so lange her!
Rechtsverletzung zu Lasten Unmündiger
Aber sicher ist es eine Rechtsverletzung zu Lasten Unmündiger, wenn in einen funktional gesunden Körper einer Person, die nicht in der Lage ist, dem Vohaben zuzustimmen oder dieses abzulehnen, aus nichtmedizinischen Gründen eingegriffen werden soll. Was soll es denn sonst sein?
Kein Aufstand von den Frauen - selber Schuld?!
In der (u.a.) katholischen Kirche sind doch Frauen nur gerne gesehen,
wenn sie ehrenamtliche Tätigkeiten annehmen, ansonsten haben doch
die Frauen, kirchlich gesehen, den Status von "knapp vor dem
Haustier". Und dennoch wird der Pontifax jedesmal besungen, wenn er
hier auftaucht - die Mädels klatschen wie wild. Da habt ihr aber
nun selber Schuld :-) (Gut ja, in Afrika taucht er nicht mehr ganz so
oft auf, aus gegebenem Anlass ...)
Was die entsprechendende weibliche "Verstümmelung"
angeht: Ich sage es schon immer: Religionen sind Männerphantasien -
und wie man es halt her von Männern kennt: Nicht ganz jugendfrei:
Der eine schnippelt gerne an den weiblichen Geschlechtsteilen herum, der
andere bevorzugt Jungen. Ganz wie im wirklichen Leben.
90 % beschnitten? nacher
Vor der Aufklärung kam niemand auf den Gedanken, die Beschneidung sei eine Rechtsverletzung, und auch danach kaum einer. Wohl aber gab es Religionskritik und Religionsumdeutung ins Geistige. Man sollte sich für Religionsfreiheit auch im Sinne der Religions- und Traditionskritik einsetzen, aber nicht gesetzlich gelten lassen, daß die korrekt ausgeführte Beschneidung eine unzulässige und gar schädliche Rechtsverletzung zu Lasten Unmündiger sei
90% Männer in den USA beschnitten?
Hallo Fr. Dietrich,
die Zahl von 90% beschnittener Männer ist wohl etwas zu hoch
gegriffen, oder? Vielleicht bezieht sich die Zahl auf Männer, die
gemäß der jüdischen/muslimischen Religion erzogen
wurden/werden bzw. in Familien hineingeboren werden, die diesen Glaubens
sind. Aber auch bei Männern in/aus Familien mit
christlichem/hinduistischen/... Hintergrund? Wohl kaum. Die Zahl der
Beschneidungen geht in den USA wohl gegenwärtig zurück,
vielleicht auch, weil der vermutete hygienische Effekt
möglicherweise doch nicht so groß ist.
Die Beschneidung von Mädchen wird in den Kommentaren angesprochen.
Und für die Begründung der Notwendigkeit dieser Beschneidung
werden sich auch religiöse/traditionelle Gründe finden lassen.
Nur werden diese religiösen Überzeugungen nicht als
"Religion" im Sinne der monotheistischen Religionen anerkannt werden.
Die Beschneidung ist Körperverletzung. Es gibt auch Juden, die die
Beschneidung ablehnen. Oder sind das keine Juden mehr?
Doch, es gibt Probleme und mehr
Erfahrungen sind auch keine besonders gute Quelle zur Meinungsbildung.
Fakten zählen hier und Fakt ist, dass es dabei zu Komplikationen
kommen kann, dass es eine Entfernung eines wichtigen Körperteils
ist und dementsprechend natürlich gesundheitlich einschränkt.
Im übrigens sind 90 Prozent der Männer in den USA eben nicht
beschnitten und der Grund in den USA ist auch nicht Hygiene, sondern
Masturbation. Außerdem ist Phimose ein Argument aber nur bei denen
die sie eben haben und bei denen nicht-operative Maßnahmen nicht
funktionieren, was aber bei 50%-75% der Fall ist.
Übrigens i s t die weibliche Genitalverstümmelung Gegenstand
einer Debatte.
Sie verstehen die Diskussion nicht
und was in den USA diesbezüglich passiert, kann und sollte uns in Europa piepegal sein, wie uns so vieles an "Moden" aus den USA egal sein sollte. Bei dieser Diskussion geht es nicht um Beschneidung aus medizinischen, hygienischen noch modischen Gründen.
Weil es nicht üblich ist, Frau Salome
Die Beschneidung nach abrahamitischem Brauch (Sunnah) der Buben ist Brauch, jedoch bei Mädchen eher die Ausnahme als die Regel. Mehr dazu können sie auf der dt. wikipedia nachlesen unter "Vorkommen im Islam". Es scheint seine Wurzel im antiken Ägypten gefunden zu haben und fußt auch heute auf nicht-islamischen, animistischen Riten Kontinentalafrikas.
Hygienische Gründe?
Alles was in Amerika zuhauf gemacht wird, muss deshalb noch lange nicht
richtig sein:
Die Beschneidung von Mädchen aus religiösen Gründen ist
in Deutschland schon lange per Gesetz verboten und wird strafrechtlich
verfolgt. Nur Jungen durften bisher noch verstümmelt werden.
Studien, die an der Medizinischen Fakultät der Universität
von Colorado durchgeführt wurden, zeigten, dass die Beschneidung
beim Neugeborenen zu einer langen, unruhigen Schlaf ohne REM (rapid eye
Movement) führt. Als Folge der lang anhaltenden Reizung der
Nervenbahnen, durch unerträglichen Schmerz, zogen sich die
beschnittenen Babys in eine Art Halbkomma zurück, das Tage manchmal
sogar Wochen andauert.
Verfechter dieser brutalen Prozedur , die sich auf hygienische
Gründe berufen, hat die Wissenschaft längst widerlegt:
Die Vorhaut hat eine Schutzfunktion und ist einer der sensibelsten
Bestandteile des Penis. Im Durchschnitt enthält sie über 73 m
Nervenfasern und über 20000 Nervenenden.
Was in der Überschrift verharmlosend und irreführend als "Rechtssicherheit" angepriesen wird, ist in Wirklichkeit die bedingungslose Kapitulation vor religiösen Fanatikern. Welcher Wahnsinn wird als nächster unter dem Vorwand "Religion" erlaubt ? Es gab ja schon viele Fälle, wo schlimmste Schandtaten mit der dreisten Ausrede begründet wurden "Gott hat mir das befohlen".
Stueck aus dem juristischen Tollhaus
Deutschland konterkariert seine eigene Rechtsprechung. 'Massnahmen'
werden angekuendigt zur Rechtssicherheit. Doch im Jurastudium lernt man
das Verbot von Einzelfallgesetzen.
Die Berliner Amtstraeger schicken sich an, sich vor religioesen
Interessengruppen zu verbeugen. Trennung von Staat und Kirche? Respekt
vor deutscher Jurisprudenz? Etc. Unglaublich!
Die Begründung ist am schlimmsten, da werden die Klerikalen gerne nachfassen. Es gibt ja noch so viele uralte religiöse Gebräuche und Taditionen, die unsere Parteien sicher gerne unter Staatsschutz stellen.
Da haben sich unsere Parteien ja einen Wettlauf geliefert, den Klerikalen zu Diensten zu sein. Die werden ungemütlich, wenn sie ihren freien Zugriff auf die Kinder bedroht sehen. Individuelle Menschenrechte sollen in unserem Staat also nachrangig werden gegenüber klerikalen Gruppeninteressen.
Grundgesetz Artikel 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf
Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Die ersten 16 Artikel sind nicht einfach änderbar, mehr muss man ja
wohl nicht sagen!
Internet-Foren für Beschneidungs-Opfer
Ja, das gibt es, vor allem in den USA! Man muss halt mal die richtigen
Tasten im Internet drücken.
Wer sich vor dem 18. Lebensjahr selbst beschädigen will, sollte
vorher mindestens von neutraler Stelle über das das Für und
Wider orientiert werden. Auch beim Ohrläppchen-Stechen. Im
Übrigen ist es bei Weitem nicht das selbe, nicht
entscheidungsfähigen Individuen ein Loch ins Ohrläppchen zu
stechen, das wieder zuwachsen kann, als sie ihrer Vorhaut zu berauben,
die aus meiner Sicht ein eigenes, und zwar eines der wichtigsten
Geschlechtteile des Mannes darstellt als Schutz und Lustspender der
männlichen Eichel. Also Finger weg davon! Schnippelt von mir aus an
euren eigenen Dingern rum, wenn ihr erwachsen seid, aber nicht an
denjenigen von unschuldigen Kindern!
Nein; denn derzeit
liegt die Beschneidungsquote in den USA inzwischen weit unter 50% (!),
Körperverletzung ist nicht verboten
Möp, das Ohrläppchen stechen ist Körperverletzung, auch juristisch gesehen. Sie ist nur erlaubt, solange man selbst seine Zusage dazu erteilt. Ein Baby kann dooferweise nur keine Zusagen erteilen, genausowenig ein Kind.
Herr Heindel, das ist doch nun wirklich arg überzogen
Bei einer derartigen Auslegung des Artikel 2 GG müssten Sie auch
für ein Verbot eintreten, sich vor Vollendung des 18 Lebensjahres
das Ohrläppchen stechen lassen zu können. Weitere Beispiele
wären sicher noch zu finden. In den USA wurden in der Vergangenheit
männliche Säuglinge prophylaktisch beschnitten, noch heute
liegt die Beschneidungsrate bei ca. 63%. Glauben Sie tatsächlich,
dass amerikanische Ärzte ihre Landsleute
"verstümmeln"? Ich kann mich nicht erinnern, je von
amnesty international diesbezüglich etwas gehört zu haben.
Wie muss denn angesichts solcher Realitäten ein Verbot auf
jüdische Gemeinden in Deutschland wirken?
Wer wahre Freiheit will, kommt an einer begrenzenden Auslegung von "Religionsfreiheit" nicht vorbei
Es ist höchste Zeit für klare Definitionen. Im säkularen demokratischen Rechtsstaat kann Religionsfreiheit im Kern nur den Glauben/Nichtglauben an eine Gottheit, dessen Verkündigung an andere Personen sowie gemeinsame Veranstaltungen zum Gebet sowie zur Diskussion theologischer Thesen usw. umfassen (einschließlich des Baus der dazu erforderlichen Häuser und Räume). Auch die Kindstaufe würde ich im christlich geprägten Abendland noch akzeptieren. Mehr geht aber nicht. "Religiöse Traditionen" im Sinne von Körperverletzungen an Minderjährigen bedürfen des klaren Verbots. Es gilt die Maxime: Religionsfreiheit ja, Voodoo-Zauber nein!
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 13.07.2012 19:26 UhrSehr richtig, das trifft den Kern!
Ich habe den Eindruck, dass unsere Politiker - auch unter dem Eindruck immer vehementer auf den Tisch hauender Religionslobbyisten aus Zuwandererkreisen - immer stärker einknicken und sich zu einer allumfassenden Definition der Religionsfreiheit versteigen, die ihr nicht zukommt. Vielleicht um des lieben Friedens willen, aber dennoch grundfalsch. Mehr als das, was Sie beschreiben, darf sie eigentlich nicht beinhalten, da sonst größte Gefahr besteht, dass andere Grundrechte verletzt werden.
Weibliche Beschneidung ist in der EU strafbar, männliche Beschneidung soll ein Menschenrecht sein? Haben die in Berlin noch alle Tas.en im Schrank? Was hat das mit Religion zu tun? Dann muss auch akzeptiert werden, dass bei 140 Millionen beschnittenen Frauen (lt. wikipedia) diese Praxis auch "rechtens" ist. Auch hier in wiki: "Die Beschneidung wird in vielen praktizierenden Kulturen als ein feierlicher Initiationsritus begangen, mit dem ein Mädchen im Mittelpunkt steht und offiziell als erwachsene Frau anerkannt wird." Wieso das zweierlei Maß in der EU?
Ich verstehe nicht wad das mit Freiheit zu tun haben soll. Dürfen die mir dann auch meine Vorhaut aus Gründen der Religiosfreiheit entfernen? Ich hoffe nicht. Von mir aus kann sich jeder, aus welchem Grund auch immer, sämtliche Gliedmaßen entfernen. Aber doch nicht jemandem Dritten. Streng genommen ist doch es genau das Gegenteil von Freiheit, denn man nimmt den Kindern die Freiheit selbst zu entscheiden, wenn sie reif dafür sind.
Ich dachte es zählen Menschenrechte, nicht Traditionen
Wie und mit welchem Erfolg und welchem Ziel sollte man wohl auch gegen seine Beschneidung als Kind vorgehen. Mir fällt da nichts ein. Organisationen, die sich gegen die Beschneidung einsetzen gibt es doch. Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass aufgrund irgendeiner Tradition Kinder verletzt werden dürfen, Hunde aber nicht (Verbot des Kupierens)! Sorry, mir fehlen die Worte.
Tja wenn das schon tausende von Jahren gemacht wird, weils da mal
jemanden gab, der sich einbildete ,das das sein Gott verlangt, muß
es ja gut und erlaubt sein.
Aber wo hörts auf? Bei Khakhua Kumu?
Was bin ich froh das wenigstens die Richter des Kölner Gerichtes
so vernünftig waren und die Unversehrtheit eines Kindes zu
garantieren, anstatt sich hinter den lamentierenden religiösen
Nutzniesern zu verstecken wie Teile unsrer Vorzeigepolitprominenz.
Wenn es zu einer best. Religion dazu gehört, sich beschneiden zu
lassen, sollte das ein jeder selber für sich verantworten...nicht
für seine Kinder. Das sich die Regierung für die
religiöse Bechneidung ausspricht, ist lächerlich, völlig
inkonsequent und heuchlerisch.
fassungslos über diese Regierung und Opposition
wegen so einer Ungeheuerlichkeit archaischer Art sind sich plötzlich alle einig, ich fasse es nicht. Ich bin wirklich entsetzt. Wenn ich an den Fernsehauftritt (Anne Will) dieser unsäglichen Unbelehrbaren denke (und ich mich schon im Irrenhaus wähnte) und diese nun deutsche Legislative beeinflussen, na herzlichen Glückwunsch. Gibt es denn in diesen Religionen keine Reformer, die sich auch einmal zu Wort melden?
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 14.07.2012 20:01 UhrÜber den Konservatismus zum Konversativismus Frau Luber.
Ja gegen den Zeitgeist gibt es kaum ein Mittel, und der geht in Richtung
Fundamentalismus. Da gibt es kein Entrinnen. Und wie Kleist schon sagte:
"Was man dem Volk 3 Mal sagt - glaubt das Volk. Abgesehen von den
relig. Strömungen, denen man sich im Westen - noch - entziehen
kann, denke ich oft an Alexis de Toqueville, der schon vor 170 Jahren
die Tyrannei in Russland (Autokratie) und die demokrat. freiheitliche
Entwicklung der USA voraussagte.
Bis heute behielt er Recht. Heutige Propheten? Fehlanzeige!
SPD und Grüne sprechen sich für die Verstümmelung männlicher Genitalien, bei der neugeborenen Babys nicht nur ein fürchterlicher Schmerz zugefügt wird, sondern sie obendrein eines Grossteils ihrer Sensibilität beraubt werden! Erschreckend, obwohl, wenn man es recht bedenkt, kann es einen gar nicht überraschen: Es waren ja auch diese beiden Parteien, die Deutschland zum ersten Mal seit 1945 wieder in den Krieg geschickt haben... und nun befürworten sie, dass die Religion höher steht als unser Grundgesetz und die Menschenrechte.
Kulturrelativismus, Rechtsrelativismus ... wozu überhaupt noch Gesetze?!
Haben wir ein Grundgesetz oder nicht?
Haben Kinder ein Recht auf körperliche und seelische
Unversehrtheit, oder nicht?
Die Beschneidung geschieht auf der Druck der Familie, wird
öffentlich vollzogen und ist absichtlich schmerzvoll.
Das ist eine schwere Verletzung des Rechtes auf Selbstbestimmung und
körperliche Unversehrtheit.
Was gibt es da zu diskutieren?!
Beschneidung ist ein Grundrecht für jeden jungen Moslem/Juden
In beiden Religionen ist die Bescheidung ein wichtiges Initiationsritual und muss unter Schutz gestellt werden. Sicher können sich unreligiöse Juden/Moslems und Angehörige anderer Religionen oder unreligiöse Menschen sich das nicht so einfach vorstellen aber auch als Kind hat man Rechte die man auf jeden Fall nicht verwehrt sehen möchte. Rechtlich gilt nur Volljährigkeit zur Vollmündigkeit aber menschlich gilt meiner Meinung nach auch das Recht eines Jungen sich seiner Religion hinwenden zu dürfen und damit seine Zugehörigkeit unter Beweis stellen zu dürfen. Auch wenn der Junge noch nicht in der Lage ist das alles ganz zu begreifen wie das im Falle des vierjährigen Jungens geschehen ist der diesen Richterspruch hervorgebracht hat. Als ich mit neun Jahren (zu spät!) beschnitten worden bin hatte ich natürlich Angst davor und habe auch geschrien aber als der Arzt aufhören wollte habe ich darauf bestanden. Ich hätte es meinen Eltern mit Sicherheit nie verziehen wenn sie es versäumt hätten.
Antworten (12) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 14.07.2012 19:22 UhrGott schuf die Vorhaut, damit wir sie als Zeichen unserer Liebe opfern?
Herr Ikinci,
was Sie da schreiben, kann nur verkehrt sein. Wenn Gott die Opferung der
Vorhaut als Zeichen der Unterwerfung des Beschnittenen verlangte,
müßte er Wert darauf legen, daß dieser weiß, was
er tut, die Beschneidung von Kindern würde sich von selbst
verbieten. Wenn Gott aber die Vorhaut eines acht Tage alten
Säuglings oder eines Achtjährigen verlangt, kann es sich nur
um ein Opfer der Eltern handeln.
Beschneidung keine Verstümmelung weil medizinische Praxis?
Soll das jetzt ein Argument sein? Die Amputation von Gliedmaßen ist auch medizinische Praxis, es gibt sogar Erwachsene, die das ohne medizinische Indikation durchführen lassen, weil sie es toll finden. Diese Leute finden es eben toll, sich verstümmeln zu lassen. Nichts anderes ist Beschneidung: Eine rituelle Verstümmelung der männlichen Nachkommen.
@Klaus Keller
Eine nicht vollzogene Beschneidung am 8. Tag nach der Geburt für einen jüdischen Jungen ist eine Entscheidung GEGEN das Judentum, keine neutrale Entscheidung. Es ist auch kein Aufschieben zulässig. Daher haben die jüdischen Eltern die Pflicht die Beschneidung durchzuführen, unabhängig davon, ob sie nun mal von der Mehrheitsgesellschaft gut geheißen wird oder nicht. Und daran wird sich auch zum Glück nichts ändern.
Menschen die nicht an eine Religion "glauben" können einige Sachverhalte nie verstehen
Eine Religion ist ein Konstrukt mit einer eigenen Logik und Weltanschauung. Diese kann man aber nur ganz verstehen wenn man Teil einer solchen ist. Sonst muss ich zustimmen sieht es aus wie Humbug, ist es aber nicht. Das nennt man dan Freiheit. Genauso wie es für religiöse Menschen Humbug ist dass es keine/n Gott/Götter geben soll. Was sagen Sie dazu?
Beschneidung der Vorhaut beim ist keine Verstümmelung sonst wäre das keine gängige MedizinischePraxi
Warum werden jedes Jahr zigtausend Menschen aus medizinischen Gründen beschnitten falls das eine Verstümmelung ist. Die Anhänger der Verstümmelungsansicht sollten mal im Wörterbuch nachschauen.
Humbug nur weil sie die Situation nicht verstehen
Im allgemeinen ist es so dass Menschen die eine gewisse Einstellung zu
bestimmten Dingen haben andere Menschen mit einer ganz anderen
Einstellung nicht per se verstehen weil Empathie schwierig ist. Die
freiheitliche demokratische Gesellschaft in der wir hier in Deutschland
leben ist auch für mich als Deutscher mit Migrationshintergrund
sehr wichtig. Ich bin hier geboren und aufgewachsen habe hier die Schule
und die Universität besucht. Ich bin kein Fremdkörper und
"zurückkehren" heisst bei mir ich muss wieder nach
Deutschland (bin gerade im Ausland). Die Einstellung dass man Menschen
mit einer anderen Ideologie und Weltanschauung nicht toleriert und
wegschicken möchte die hatten wir doch schonmal und ich denke das
will keiner.
Ich denke es gibt zwei Themen die man hier besprechen muss
1. Welche Rechte und Pflichten haben Eltern ihren Kindern gegenüber
2. Welche Rechte haben Kinder und ab wann dürfen sie über
ihren Körper in diesem Aspekt entscheiden. Konstruktiv bitte. Nicht hochnäsig
@ Ali Ikinci Religionsfreiheit bedeutet das man Sie zu keiner Religom zwingen darf!
Es gibt keinen Zwang im Gauben.
Es gibt aber ein Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Mit der Beschneidung verletzen sie den Körper eines Menschen - also Körperverletzung.
Das darf man nur m.E. wenn wichtigere Rechtgüter in Gefahr sind,
das ist z.B. das Recht auf Leben oder die Vermeidung größerer
Schäden (Jede Blutentnahme ist eine Körperverletzung)
Grundsätzlich ist m.E. ein Kind nicht das Eigentum der Eltern mit
dem diese tun und lassen können was sie wollen - Es gibt eine
Reihe von Straftatbeständen wo sie mir sicher sofort zustimmen das
dies so ist.
Da Religion glaubens und gefühlssache ist habe ich nichts dagegen
wenn man das eigene Kind von den Vorzügen der eigenen Religion
überzeugen will.
Aber eine Körperverletzung ist eine Korperverletzung, vergleichbar
der Ohrfeige oder des Verprügelns der Kinder. Wenn auch nur als
einmaliger Akt, aber mit uU gravierenden Folgen.
Die Beschneidung an sich symolisiert den Besitzanspruch eines Gottes an
diesem Menschen.
Wenn Ihnen, Herr Ikinci, unser Grundgesetz nicht gefällt, dann hindert Sie keiner daran,
dorthin zurückzukehren, wo diese üblen Praktiken, auch an
Mädchen, praktiziert werden.
Eine Religion, die das Verstümmeln von Menschen gut heißt,
sollte hinterfragt werden.
Ihre sogenannte Beweiskette aber, Herr Kinci, passt hinten und vorn
nicht. Weil Sie sich nicht das Recht nehmen, selbst einmal ernsthaft
über die Geburtsfehler nachzudenken, die bisher jede Religion
hatte. Aber vielleicht brauchen Sie noch 2000 oder 600 Jahre, um den
Vorsprung
aufzuholen.
Ich aber habe die Hoffnung, das es gerade die Mädchen und Frauen
sein werden, die sich von der Vormundschaft befreien und als Mütter
ihre Söhne vor der Verstümmelung in Schutz nehmen.
Die Verstümmelung eines Menschen ist ein Verbrechen und jeder Arzt
in Deutschland, der diese Verstümmelung anzeigt, tut recht daran.
Mit allem Respekt...
Herr Ikinci,
dieses "Recht", Kindern Teile ihres Körpers abzuschneiden
besteht nicht in Europa. Als Grundsatz besteht die Unversehrbarkeit des
Körpers, egal ob von Kindern, Erwachsenen und gleich welchen
Geschlechts. Die Unversehrbarkeit ist durch einen Strafkatalog, genannt
Strafgesetzbuch unter Schutz gestellt, und es bestehen genau
ausgenommene Bereiche, wann davon abgegangen werden darf, zB bei
Operationen, die eine Gesundheitsverbesserung bezwecken.
Auch wenn bisher die Beschneidung in Deutschland geduldet war
müssen, Sie sich fragen lassen, wo die Grenze ist.
Ich nehme an, die Idee einem Kind bei der Geburt Nägel durhc die
Hände zu treiben käme ihnen barbarisch vor, jedoch würden
sie dadurch Jesus Christus ähnlicher. Überzeugt sie das
Argument?
Nur weil man etwas schon immer gemacht hat muss es nicht gut sein.
Völliger Blödsinn
Es ist doch verrückt, wenn Sie sagen, es gebe ein Grundrecht darauf, verstümmelt zu werden. Diese barbarische Unsitte halte ich für pervers.
Fällt Ihnen eigentlich nicht auf, dass das Humbug ist?
Und zwar auf jeder Ebene. a) Ist man ab 14 religionsmündig. Aber
das heißt noch nicht, dass man ab diesem Alter schon in eine
Selbstverstümmelung einwilligen kann. b) Geht es hier ja eindeutig
nicht um das Recht der Kinder, sondern um Eltern, die sich Rechte
über ihre Kinder anmaßen.
Ich hätte es meinen Eltern mit Sicherheit nie verziehen - was ist
denn das für ein Quatsch. Sie können sich ja als Erwachsener
jederzeit beschneiden oder ihren Schniedel ganz abschneiden - letzteres
wird allerdings kein Arzt machen.
Gruselig
Ein Kind kann sich nicht mal ein Tattoo stechen lassen, geschweige denn ein Teil des Körpers abschneiden lassen. Was für ein Nonsens. Kinder sind nicht religiös, denn sie sind nicht mal voll geschäftsfähig, eben weil unmündig. Ein Kind hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, nicht darauf verstümmelt zu werden.