22.02.2005 · Der CDU fällt es noch immer schwer, sich von ihren Hoffnungen zu lösen. Aus diesem Grund nimmt sie jetzt den Südschleswigschen Wählerverband ins Visier.
Von Johannes LeithäuserDie Union sucht sich über ihre Machtlosigkeit bei der schleswig-holsteinischen Regierungsbildung mit allerlei verfassungsrechtlichen Warnungen, Drohungen und Bedenken vor den Folgen einer Kieler Minderheitsregierung hinwegzuhelfen.
Wenn es SPD und Grünen im Norden gelänge, eine Regierung auf die Duldung des Südschleswigschen Wählerverbands zu gründen, so ergibt sich für die CDU daraus faktisch, „daß der SSW die Mehrheitsverhältnisse umdreht“. Der neue Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Röttgen, der diesen drastischen Vorwurf am Dienstag gegen die dänische Minderheitspartei richtete, untermauerte ihn anschließend ausführlich, ohne eine Gegenstrategie anbieten zu können.
Belastung für das Zusammenleben
Röttgen argumentierte verfassungspolitisch: Es sei für eine Gruppierung wie den SSW, der unter Umgehung des allgemein gültigen Gleichheitsgrundsatzes der Verfassung (keine Anwendung der Fünf-Prozent-Hürde) nur zu dem Ausnahmezweck, die Minderheit zu repräsentieren, ins Parlament gelangt sei, eine „Überforderung“, nun die Entscheidung über eine rot-grüne Regierung zu fällen und damit „den Wählerwillen zu verfälschen“. Röttgen warnte, wenn sich die Repräsentanz der dänischen Minderheit eine solche Rolle anmaße, dann werde das letztendlich zu einer Belastung für das Zusammenleben mit der Mehrheitsbevölkerung führen.
Schließlich argumentierte Röttgen parlamentspraktisch: Da der SSW mit seinen beiden Abgeordneten im Kieler Landtag keine Fraktion bilde, habe er nach der Geschäftsordnung auch keinen Anspruch auf Sitz und Stimme in den Parlamentsausschüssen. In den Ausschüssen herrsche daher fortan eine CDU/FDP-Mehrheit, so daß alle rot-grünen Vorlagen dort gestoppt oder verändert werden könnten; was wiederum die rot-grüne Minderheitsregierung dazu zwingen werde, die Ausschußarbeit faktisch ins Plenum des Parlaments zu verlegen.
Mit juristischem Feinsinn
Alle diese Einwände und Bedenken münden jedoch auch beim Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag in den Satz, wenn „die“ das wollen, werde es die Union schließlich voraussichtlich hinnehmen müssen, „wir können es am Ende nicht verhindern“. Aber die Stimmen der Landtagswahl noch einmal nachzählen, das ist eine Forderung, die Röttgen sich zu eigen macht. Den Einwand, das sehe die Wahlordnung Schleswig-Holsteins nur für den Fall eines begründeten Verdachtes vor, wischt er mit juristischem Feinsinn beiseite.
Wenn das Ergebnis so eng sei, dann müsse schon deswegen ein zweites Mal gezählt werden, um den Verdacht zu entkräften; noch bei jeder Nachzählung eines Wahlergebnisses sei doch eine Differenz um einige Stimmen zu gewärtigen. Es gelte also der Satz: „Ein knappes Ergebnis begründet per se den Verdacht, daß das Ergebnis ein anderes ist.“ Der CDU fällt es am Dienstag noch immer schwer, sich von ihren Hoffnungen zu lösen.