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Reformen "Die Rentner wissen, daß es fette und magere Jahre gibt"

21.10.2003 ·  Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) hat die Rentenbeschlüsse der rot-grünen Koalition verteidigt. Jüngere dürften nicht mit zu hohen Lohnnebenkosten belastet werden.

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Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) hat die Rentenbeschlüsse der rot-grünen Koalition verteidigt. Die Regierung setze alles daran, die Beschäftigung in Deutschland zu fördern. Deshalb habe man sich für einen stabilen Rentenbeitragssatz und Einschnitte bei den Renten entschieden. Jüngere dürften nicht mit zu hohen Lohnnebenkosten belastet werden, damit sie für eine zusätzliche private Altersvorsorge Spielraum hätten.

Schmidt wies die Kritik von Opposition und Sozialverbänden zurück, mit den Einschnitten sei die erste Rentenkürzung der Nachkriegsgeschichte verbunden. Schon 1995 unter der unionsgeführten Bundesregierung seien die Renten im Zuge der Einführung der Pflegeversicherung um 0,5 Prozent gesunken. Schmidt sagte, sie rechne mit dem Verständnis der Rentner, die wüßten, "daß es fette und magere Jahre gibt". Der Präsident des Sozialverbandes VdK, Hirrlinger, nannte die Änderungen dagegen eine Zumutung. Die Rentner seien "die Opferlämmer der Nation". Unter dem Strich hätten sie bei einer Durchschnittsrente 20 Euro weniger im Geldbeutel.

Rentenbeschlüsse im November

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll der Bundestag die Rentenbeschlüsse schon im November verabschieden. Am Freitag sollen die Maßnahmen für 2004 - also die Nullrunde für Rentner, die Übernahme des vollen Pflegebeitragssatzes durch die Rentner sowie die Senkung der Schwankungsreserve und die Festlegung des Beitragssatzes - in erster Lesung behandelt werden. Der Zeitplan steht allerdings noch unter dem Vorbehalt, daß die Union dem verkürzten Verfahren zustimmt.

Niemand in der Gesellschaft werde benachteiligt, niemand werde mit einem unbilligen Vorteil versehen, versicherte die Sozialministerin unter Aufzählung weiterer Details der Beschlüsse der Rentenklausur vom Sonntag. Auch die Jüngeren würden nicht verschont. So würden Schul- und Studienzeiten nach dem 17. Lebensjahr künftig nicht mehr bei der Ermittlung der Rentenhöhe angerechnet.

Die rentenrechtliche Besserstellung dieser Versicherten solle von 2005 an wegfallen, sagte Schmidt. Es könne nicht länger Aufgabe der Versichertengemeinschaft sein, die beitragsfreien Zeiten der Schul-, Fachhochschul- und Hochschulausbildung auszugleichen. Für Neurentner von 2005 an gibt es eine dreijährige Übergangsfrist. Ohne Übergangsfrist soll 2005 die pauschale Höherbewertung der ersten 36 Monate mit Pflichtbeitragszeiten abgeschafft werden, wenn diesen nicht Pflichtbeiträge wegen beruflicher Ausbildung zugrunde liegen.

Geplanter Subventionsabbau

Schmidt kündigte ferner an, die Bundesregierung werde alle Anreize zur Frühverrentung in den nächsten Jahren beseitigen. In den Jahren 2006 bis 2008 würden die Altersgrenzen für Rente nach Arbeitslosigkeit und für Altersteilzeit in Monatsschritten von 60 auf 63 Jahre heraufgesetzt. Für Beschäftigte der "rentennahen Jahrgänge", die schon rechtsverbindliche Entscheidungen über ihren vorzeitigen Ruhestand getroffen haben, soll es Vertrauensschutzregelungen geben. Schmidt verwies darauf, daß erst 2010 die Entscheidung anstehe, ob und wie das Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre heraufgesetzt werden müsse. Dabei sei nicht nur eine schrittweise Verschiebung der Altersgrenze, sondern auch die Schaffung eines Korridors mit der Berücksichtigung der Zahl der Beitragsjahre denkbar.

Ferner wurde am Montag in Berlin bekannt, daß der Sparbeitrag beim Bundeszuschuß zur Rente in Höhe von zwei Milliarden Euro, den Bundesfinanzminister Eichel (SPD) ursprünglich allein Sozialministerin Schmidt aufbürden wollte und den der Bundestag am Freitag schon beschlossen hatte, nun nicht von ihr getragen werden muß. Eine Milliarde Euro wird als globale Minderausgabe in den Haushalt 2004 eingestellt und muß von allen Ressorts erbracht werden. Die übrige Milliarde wird vermutlich in die Neuverschuldung eingehen. Das Bundesfinanzministerium verwies am Montag lediglich auf den geplanten Subventionsabbau.

Riester-Rente vereinfachen

Die Belastung der Rentner mit dem vollen Pflegebeitragssatz wird vom Sozialministerium auch damit gerechtfertigt, daß auch der Arbeitnehmer die Kosten der Pflegeversicherung allein trage. Bei Einführung der Pflegeversicherung hätten die Arbeitnehmer auf den Buß- und Bettag als Feiertag verzichtet. In Sachsen, wo er als Feiertag erhalten geblieben ist, zahlen die Beschäftigten ihre Pflegebeiträge voll. Somit werde die Belastung der Rentner nur jener der Arbeitnehmer nachempfunden. Hingegen sollten die erwarteten Beitragsentlastungen bei der Krankenversicherung nicht erst zum Juli 2004, sondern schon zum April an die Rentner weitergegeben werden.

Die private Altersvorsorge nach dem Modell der Riester-Rente soll, wie Schmidt weiter erläuterte, rasch vereinfacht werden, damit mehr Arbeitnehmer einen Vorsorgevertrag abschließen. Bislang seien etwa vier Millionen Riester-Verträge abgeschlossen worden. Die bislang elf Zertifizierungskriterien für die Riester-Rente sollten deutlich reduziert werden. Wegen des Verbraucherschutzes müßten aber drei Kriterien berücksichtigt werden: Die Auszahlung der Riester-Rente dürfe frühestens von 60 Jahren an und nur als monatliche Zahlung geschehen. Die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge müsse garantiert werden. Außerdem sollten die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung abgesichert werden. Damit wolle man auch gleiche Tarife für Männer und Frauen fördern. Künftig müsse auch die staatliche Zulage nur einmal beantragt werden. Auch die betriebliche Altersvorsorge soll einen weiteren Aufschwung nehmen. Arbeitnehmer sollen daher bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes ihr erworbenes Kapital in die betriebliche Altersvorsorge des neuen Arbeitgebers mitnehmen können.

Stabilisierung des Beitragssatzes

Der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Bsirske, warf der Regierung einen Tabubruch vor, weil die Rentenbezüge tatsächlich zurückgingen: "Wenn das Schule macht, wird die Rente in Zukunft für niemanden mehr kalkulierbar sein." Der VdK-Präsident Hirrlinger sagte: "Ich kann den knapp 20 Millionen Rentnern nur raten, sich ihre Stimmzettel genau anzusehen". Das Münchener Ifo-Institut und das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) begrüßten dagegen die Beschlüsse. Die Stabilisierung des Beitragssatzes habe Vorrang.

Der Generalsekretär der PDS, Kutzmutz, nannte die Beschlüsse vom Wochenende "erbärmlich", auch "kurzatmig" und wandte sich gegen "das Dogma der Beitragsstabilität". Kutzmutz wiederholte, die PDS plädiere für eine Ausdehnung des Kreises der Rentenversicherten auf alle Erwerbstätigen, überdies solle die Beitragsbemessungsgrenze heraufgesetzt werden, ohne daß die Rentenansprüche in gleichem Maße ausgedehnt würden. Von den zusätzlichen Einnahmen sollten statt dessen die Empfänger geringer Renten profitieren.

Quelle: enn./Lt. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.10.2003, Nr. 244 / Seite 2
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