22.03.2007 · Union und SPD haben sich auf einen Kompromiss für ein verändertes Unterhaltrecht geeinigt. Allerdings wurde der Gesetzentwurf der Justizministerin verändert. Kinder und Geschiedene, die Kinder betreuen,sollen besser gestellt werden als nicht verheiratete Unterhaltsberechtigte.
Union und SPD haben sich bei der Neufassung des Unterhaltsrechts auf Änderungen am Gesetzentwurf von Justizministerin Zypries (SPD) geeinigt. Demnach sollen nun doch Geschiedene, die Kinder betreuen in der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten besser gestellt werden als nicht verheiratete Unterhaltsberechtigte. Damit kam Justizministerin Zypries Forderungen der Union entgegen, welche die ursprünglich beabsichtigten Gleichbehandlung als „Aushöhlung“ der traditionellen Ehe beklagt hatte.
Allerdings war diese Auffassung auch in der Union umstritten. So hatten in den letzten Monaten die Minister und Ministerinnen von CDU und CSU im Bundeskabinett gegen den Vorschlag Frau Zypries' keinen Einspruch erhoben, ebenso wenig die Mehrzahl der Rechtspolitiker. Die SPD hatte Änderungen am Gesetzentwurf deshalb zunächst abgelehnt. Nach Angaben aus dem Justizminsterium ist die Ministerin „nicht richtig glücklich mit Verfahren“. Es habe aber nur die Wahl gegeben zwischen Kompromiss und Scheitern der Reform.
Privileg für frühere Ehepartner
Nach einem Treffen der Fraktionsvorsitzenden Kauder (CDU), Struck (SPD), Ramsauer (CSU), Zypries und Rechtspolitikern der Koalition wurde mitgeteilt, es bleibe bei der vorgesehenen Besserstellung von Kindern im Unterhaltsrecht. Deren Ansprüche gelten künftig ohne Ansehen des Familienstandes ihrer Eltern als vorrangig. Geschiedenen Ehepartner und neue Ehepartner kommen demnach in den zweiten Rang. Die nicht verheirateten Mütter oder Väter in den so genannten dritten Rang.
Die Rangfolge wird bedeutsam, sobald das zu verteilende Geld eines Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, um alle Ansprüche zu bedienen. Die Aussichten beispielsweise einer nicht verheirateten Mutter nunmehr überhaupt zu einem Unterhalt zu kommen, wenn es eine geschiedene Ehefrau gibt, werden durch die Neuregelung stark vermindert.
„Wesentliche Verbesserungen“
„Das Engagement der Union hat sich gelohnt“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Röttgen. Es seien „wesentliche Verbesserungen“ erreicht worden. Das Inkrafttreten der Reform zum ersten Juli sei nunmehr gesichert. Ehepartner müßten sich auf eine in der Ehe begründete gemeinsame Lebensplanung verlassen können, insbesondere wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen seien.
Sie seien daher auch „vor der Konkurrenz anderer Ansprüche geschützt“. Die Verpflichtung wieder eigenes Einkommen zu erzielen und dadurch den ehemaligen Partner von Unterhaltsleistungen zu entlasten solle, so Röttgen, für nichteheliche wie eheliche Beziehungen gleich bestimmt werden. So könne die Frage, ab wann der ehemalige Partner wieder selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen muss, unabhängig vom rechtlichen Status der Partnerschaft geregelt.
Zypries hatte bereits im September 2005 kurz vor der Neuwahl dem damaligen rot-grünen Kabinett einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt. Ein zweiter Anlauf folgte ein halbes Jahr später: Anfang April 2006 beschloss das schwarz-rote Kabinett die Reform, die ursprünglich zum 1. April 2007 in Kraft treten sollte. Der Entwurf wurde voriges Jahr im Mai vom Bundesrat und im Juni in erster Lesung vom Bundestag beraten. Das Parlament verwies das Gesetz nach erster Lesung an die Ausschüsse. Eine Expertenanhörung im Oktober 2006 ergab überwiegend positive Beurteilungen. Nach drei Jahren in ruhigen Fahrwassern der Gesetzgebung, erregten sich zuletzt Teile der Union über den Entwurf. (Siehe auch: Unterhaltsrecht: Wunsch und Wirklichkeit)
Rumgestümpere
Holger Sulz (H._Sulz)
- 22.03.2007, 19:52 Uhr
Begrüßenswert, aber die 1. Ehefrau sollte noch mehr Rechte haben
Elisabeth Brink (beliefinjustice)
- 22.03.2007, 19:52 Uhr
Hoffentlich wird der Ehegattenunterhalt endlich abgeschafft
Rolf-Dirk Maehler (RDMAEHLER1)
- 22.03.2007, 20:52 Uhr
besseres unterhaltsrecht?
rudi skerhuth (eurorudolf)
- 22.03.2007, 21:47 Uhr
@ Elisabeth
Holger Sulz (H._Sulz)
- 22.03.2007, 21:51 Uhr