26.03.2010 · Um die Kosten der Krankenkassen zu senken, will Gesundheitsminister Rösler bei den Arzneimitteln sparen. Nun haben sich die Gesundheitsexperten von Union und FDP auf das „Wie“ verständigt.
Die schwarz-gelbe Koalition hat sich auf Eckpunkte für eine grundlegende Reform des Pharmamarktes geeinigt. Sie besteht aus kurzfristigen Einsparungen und Strukturreformen, die mittelfristig den Ausgabenanstieg dämpfen sollen. Schon vom Jahr 2011 an könnten die Kassen 1,5 bis 2 Milliarden Euro im Jahr einsparen, weil Zwangsrabatte erhöht und ein rückwirkender Preisstopp eingeführt wird. Das Gesetzespaket solle spätestens zum 1. Januar in Kraft treten, sagte Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) am Freitag. Die Kassen haben im vergangenen Jahr 30 Milliarden Euro für Arzneimittel ausgegeben. Das waren 5,3 Prozent mehr als im Vorjahr.
Im Gesundheitsministerium gibt es nach Informationen der F.A.Z. weit fortgeschrittene Überlegungen, nach denen die kurzfristigen Sparmaßnahmen ausgekoppelt und auf den 1. August vorgezogen werden könnten. Dadurch könnten die Kassen in diesem Jahr knapp 500 Millionen Euro sparen. Doch müssten die Fraktionen noch überzeugt werden. Gesetzestechnisch wäre das möglich, weil die Koalition dafür ein im Parlament beratenes Gesetz mit Änderungen am Sozialgesetzbuch nutzen würde.
Rösler hob hervor, dass die Pharmakonzerne künftig für neue Präparate erstmals nicht mehr die Preise allein festsetzen könnten. Sie sollen zu Preisverhandlungen mit den Kassen gezwungen werden. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Johannes Singhammer (CSU), sagte, die Reform stelle sicher, dass Patienten weiter die „besten und wirksamsten Medikamente“ bekämen und Spareffekte ausgeschöpft würden, ohne dass die Pharmakonzerne aus dem Land getrieben würden. Seine Kollegin von der FDP, Ulrike Flach, sagte, die Eckpunkte belegten, dass die Koalition „nicht nur bereit, sondern auch in der Lage ist, zusammenzuarbeiten“.
Nach dem Willen der Koalition sollen die Pharmahersteller die Preise für neuartige Arzneimittel nur noch ein Jahr alleine festlegen können. Bisher gilt das für eine Patentlaufzeit von mehr als 10 Jahren. Die Hersteller sollen verpflichtet werden, ein umfangreiches Dossier vorzulegen, das bei der Bewertung von Kosten und Nutzen des Arzneimittels helfen soll.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das ausgebaut werden soll, müsste binnen drei Monaten nach Zulassung des Präparates feststellen, ob und welchen Zusatznutzen das Medikament gegenüber bereits eingeführten Präparaten hat. Gibt es keinen Zusatznutzen, soll der Preis, den die Kassen maximal erstatten, durch deren Spitzenverband vorgegeben werden. Das Festbetragsverfahren ist seit Jahren erprobt und anerkannt.
Belegt das IQWiG einen Zusatznutzen durch das Präparat, müsste der Hersteller binnen Jahresfrist mit dem Spitzenverband der Kassen Rabattverhandlungen beginnen. Sollte es in der Frist keine Lösung geben, beginnt ein Schiedsverfahren von längstens 3 Monaten. Die Schiedsstelle setzt einen Preis auf Basis internationaler Preisvergleiche fest. Preisverhandlungen zwischen Herstellern und einzelnen Kassen wären aber nicht ausgeschlossen.
Das Festbetragssystem für schon lange eingeführte Arzneimittel, die untereinander konkurrieren, soll beibehalten bleiben. Rabattverhandlungen zwischen Kassen und Produzenten, die nur in diesem schon regulierten Markt stattfinden, sollen begrenzt werden. Das Kartellrecht soll angewandt werden, die Zuständigkeit von den Sozial- auf die Zivilgerichte übergehen. Im Gegenzug werden Regulierungen abgeschafft: Den Ärzten wird die Verantwortung für Pharmakosten genommen, die Apotheken nicht weiter verpflichtet, preiswerte Importarzneien zu vertreiben.
Die Reaktionen auf das Paket waren gemischt. Pharmaverbände äußerten sich betroffen und skeptisch. Die Pläne seien „Gift für den Standort Deutschland“ oder „teils nicht zielführend, teils reichlich nebulös und teils reine Mogelpackungen“. Die Kassen äußerten sich zufrieden, der Opposition reichen die Sparvorschläge nicht aus.
Preismechanismen bei Arzneimitteln
In kaum einem anderen Feld des Gesundheitswesens gibt es so viele Vorgaben und Regularien wie im Arzneisektor. Die Koalition will die Instrumente weiterentwickeln und stärker bei teuren und innovativen Medikamenten sparen. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Verfahren zur Preisbildung und geplante Änderungen:
Zwangsrabatte: Schon jetzt zahlen die Hersteller Abschläge auf den Abgabepreis an die Krankenkassen: zehn Prozent für patentfreie Arzneimittel und sechs Prozent für patentgeschützte Präparate, sogenannte Innovationen. Für Nachahmerpräparate (Generika), die nicht unter die Festbeträge fallen, sind es sogar 16 Prozent. Die Regierung knöpft sich vor allem die innovativen, hochpreisigen Medikamente vor. Beschlossen ist, diesen Abschlag spätestens ab dem 1. Januar 2011 ebenfalls auf 16 Prozent zu erhöhen, verbunden mit einem Preismoratorium rückwirkend zum 1. August 2009. Zudem müssen auch die Apotheker pro Rezept und der Großhandel Abschläge an die Kassen zahlen.
Festbeträge: Hierbei handelt es sich um Höchstbeträge, bis zu denen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Medikamente übernehmen. Sie existieren für solche Produkte, für die mehrere wirkstoffgleiche Alternativen vorhanden sind. Ist ein Arzneimittel teurer als der Festbetrag, müssen die Versicherten die Differenz aus eigener Tasche zahlen, wenn sie auf dieses Produkt bestehen. Festbeträge gibt es seit 1989. Die Festsetzung erfolgt nach einem zweistufigen Verfahren: Zunächst werden vergleichbare Präparate auf Vorschlag des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten und Kassen in Gruppen zusammengefasst. Dann setzt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Preisobergrenze für die Arzneimittel aus dieser Gruppe nach einem mathematischen Verfahren fest. Dabei gilt: Mindestens ein Fünftel der Verordnungen und Packungen einer Gruppe dürfen nicht teurer als der Festbetrag sein. Damit soll gewährleistet sein, dass eine ausreichende Zahl von Arzneien ohne Aufpreis erhältlich ist. Die Koalition will dieses System erhalten. Es sollen aber neue Medikamente, die keinen Zusatznutzen für die Versicherten aufweisen, rasch nach der Zulassung ebenfalls unter die Festbeträge fallen. Zurzeit machen Medikamente mit Festbetrag rund 75 Prozent aller Verschreibungen aus. Die Kassen erwarten hierdurch 2010 Einsparungen von rund 4,6 Milliarden Euro.
Kosten-Nutzen-Bewertung: Hierbei handelt es sich um eine unabhängige Untersuchung eines Medikaments durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG), ob Kosten und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Analyse soll mit dem Arznei-Sparpaket ausgebaut werden - allerdings weniger stark als von Gesundheitsminister Philipp Rösler geplant. Die Untersuchung soll dann eingeleitet werden können, wenn Preisverhandlungen zwischen Unternehmen und Krankenkassen innerhalb eines Jahres nicht zu einem Ergebnis geführt haben und auch ein Schiedsverfahren erfolglos war. Bereits heute können der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Kassen oder das Gesundheitsministerium solche Studien in Auftrag geben. Wird der Preis dabei von den Wissenschaftlern als zu hoch eingeschätzt oder dem Medikament nur ein geringer Zusatznutzen nachgewiesen, kann der GKV-Spitzenverband Höchstbeträge festsetzen. Der Bundesausschuss kann die Erstattung des Mittels einschränken oder es sogar komplett aus dem Leistungskatalog streichen.
Rabattverträge: Krankenkassen können seit einigen Jahren mit Pharmaherstellern Rabattverträge zu Generika abschließen. Sie erhalten dann ein bestimmtes Medikament billiger. Die Apotheker dürfen an die Versicherten dieser Kasse nur noch das rabattierte Präparat abgeben. Die Rabattverträge sind politisch gewollt. Für die Unternehmen ist es wichtig und teils existenzentscheidend, zum Zuge zu kommen. Die Pharmafirmen beklagen, mit den Rabattverträgen sei ein ruinöser Preiswettbewerb in Gang gekommen. Die Koalition will die Rabattverträge weiterentwickeln. Versicherte sollen künftig allerdings auch ein anderes als das Rabatt-Präparat wählen können und erhalten dafür eine Kostenerstattung.
Importquote: Weil patentgeschützte Arznei im Ausland oft preiswerter verkauft wird als hierzulande, sind Apotheker verpflichtet, importierte Medikamente dann abzugeben, wenn sie 15 Prozent oder 15 Euro preiswerter sind als die im deutschen Handel
angebotenen.
Ohne Kommentar ...
HG Hinz (hghinz)
- 26.03.2010, 14:30 Uhr
Das kann doch nur ein Scherz sein
Robert Arnold (RobertArnold)
- 26.03.2010, 15:12 Uhr
"Tolle Sache"...
Doc S (doc_savage)
- 26.03.2010, 15:37 Uhr
Die Einigung
Walter Wasilewski (wwasilewski)
- 26.03.2010, 16:08 Uhr
11 Mrd. Miese 2011?
Karl Westrich (Dailywrite)
- 26.03.2010, 16:59 Uhr