Home
http://www.faz.net/-gpg-y6ak
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Reform der Sicherheitsverwahrung Hahn: Erst liefern, dann diskutieren

14.07.2010 ·  In der schwarz-gelben Koalition herrscht erneut Uneinigkeit. Streitpunkt diesmal ist die Reform der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Nun versucht der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn zwischen den Regierungspartnern zu vermitteln.

Von Thomas Holl, Wiesbaden
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (1)

Im Koalitionsstreit über die Reform der nachträglichen Sicherungsverwahrung hat der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) „herzlich“ gebeten, ihm „ergänzende Formulierungsvorschläge“ für eine Neuregelung zu übersenden. Er würde es „gern übernehmen“, schreibt Hahn in einem dieser Zeitung vorliegenden Brief an Herrmann, ein „zielorientiertes Gespräch“ der Innen- und Justizminister von FDP und Union zu diesem Koalitionsvorhaben zu „organisieren“.

Gleichzeitig kritisierte Hahn das Verhalten Herrmanns und der bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU). Er könne eine „ernstgemeinte und ernst zu nehmende Diskussion – zumal unter Koalitionären – nur erkennen, wenn wechselseitig nicht öffentlich gefordert, sondern mit verfassungsmäßigen Gesetzesformulierungen intern zuerst geliefert wird“.

„Juristisch Nicht-mehr-Schuldige“

Beide CSU-Politiker hatten öffentlich und mehrfach das von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im Bundeskabinett vorgelegte Eckpunktepapier zur Reform der Sicherungsverwahrung kritisiert und eine Ausweitung dieser Regelung gefordert. Im Kern sieht das Papier aus dem Bundesjustizministerium die Abschaffung der nachträglichen Verwahrung von als gefährlich eingestuften Straftätern nach verbüßter Haftstrafe vor.

Die FDP-Ministerin hatte damit auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Dezember 2009 reagiert. Auch Hahn schreibt, dass seit dieser Entscheidung „klar“ sei, dass es ein „Weiter so“ nicht geben könne. „Auch wenn man moralisch bei den Betroffenen sicherlich nicht von Unschuldigen sprechen kann, so handelt es sich juristisch zumindest um Nicht-mehr-Schuldige, weil sie ihre schuldangemessene Strafe bereits verbüßt haben.“

Dagegen hatte Herrmann die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung auch bei Heranwachsenden vorgeschlagen: „Es ist nicht einzusehen, weshalb bei Zwanzigjährigen bei bekannter Hochgefährlichkeit Abstriche bei der Sicherungsverwahrung gemacht werden sollen“, hatte Herrmann der Zeitung „Passauer Neue Presse“ gesagt. Darüber hinaus forderte Herrmann eine Ausweitung der Sicherungsverwahrung. Bei ihrer Anordnung müssten „weit mehr Straftaten als bisher“ berücksichtigt werden.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Jahrgang 1960, politischer Korrespondent für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit Sitz in Wiesbaden.

Jüngste Beiträge