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Rederecht im Bundestag Das Wort erhält der Abweichler Schäffler

 ·  Wer in einer Debatte im Bundestag wie lange sprechen darf, machen die Fraktionen unter sich aus - bisweilen im Streit.

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© dapd

In den grauen Vorzeiten der Grünen, als sich deren erste Bundestagsfraktion von 1983 an in aller Öffentlichkeit aufmachte, politikfähig zu werden, war das Entstehen von informeller Macht und formellen Strukturen zu beobachten. Nichts war selbstverständlich - nicht die Autorität der Fraktionsvorsitzenden und auch nicht deren Anspruch, in den Debatten des Bundestages sprechen zu dürfen. Petra Kelly und Otto Schily konkurrierten, wer auf Helmut Kohl antworten dürfe.

Vor allem in dem legendären „AK IV“, dem für Außen-, Sicherheits- und Deutschlandpolitik zuständigen Arbeitskreises, gab es tiefgehende Auseinandersetzungen über Inhalt, Stil und Konzeption. In Kampfabstimmungen in der Fraktion wurde - wegen des Transparenzgebotes in Anwesenheit von Medienleuten - entschieden, wer reden dürfe. Wutausbrüche und Tränen gab es auch. Das fand in den anderen Fraktionen „hinter verschlossenen Türen“ statt.

Spurenelemente jener Tradition sind auch heute noch bei den Grünen zu finden, wenn die Fraktion ihre Redner bestimmt. Hin und wieder komme es, heißt es, im Plenum der Bundestagsfraktion vor, dass zwei Abgeordnete um das Rederecht konkurrieren. Immer noch ist die Außen- und Sicherheitspolitik Gegenstand der Begehrlichkeiten. Gerne würde der Abgeordnete Ströbele seine Grundsatzkritik an Auslandseinsätzen der Bundeswehr vortragen. Die Fraktion bestimmt regelmäßig einen anderen Grünen, den Abgeordneten Omid Nouripour zum Beispiel. So gesehen ist Hans-Christian Ströbele ein Abweichler. Im Plenum des Bundestages findet der erfahrene Ströbele, der als „Nachrücker“ 1985 erstmals in den Bundestag kam, Möglichkeiten, sich zu Wort zu melden. Er tut es mit Zwischenfragen, die auch zu Redebeiträgen werden können.

Jede Ministerrede zieht zusätzliche Redezeiten nach sich

In der Regel freilich verläuft die Nominierung von Rednern in den Bundestagsfraktionen nach einem formalisierten Verfahren und in strukturierten Bahnen. Absprachen der Parlamentarischen Geschäftsführer der fünf Fraktionen gehen ihr voraus. Sie besprechen die Tagesordnungspunkte der Plenarwochen und legen die Dauer der Debatten fest. Aus der Größe der Fraktionen ergeben sich deren Zeitkontingente; die Redezeiten der Regierungsmitglieder und der Mitglieder des Bundesrates werden in die Berechnungen einbezogen. Also: Jede Ministerrede zieht zusätzliche Redezeiten für die Oppositionsfraktionen nach sich. Die kleinste Bundestagsfraktion - derzeit sind es die Grünen - hat also den kleinsten Teil der Debattenzeit zur Verfügung, was im vergangenen Herbst eine Ursache der Empörung des Grünen-Geschäftsführers Volker Beck war.

Bundestagspräsident Lammert (CDU) gab den „Abweichlern“ der Koalition, Willsch (CDU) und Schäffler (FDP) jeweils fünf Minuten Redezeit; in der Realität sprachen sie zusammen zwölf Minuten lang. In der nachfolgenden Sitzung des Ältestenrates wies Beck empört darauf hin, dass seine Fraktion insgesamt nur wenig mehr Redezeit zur Verfügung gehabt habe: 17 Minuten. In der FDP gab es Verärgerung, weil der „Abweichler“ Schäffler länger reden durfte als der von der Fraktion zur Rede bestimmte Abgeordnete Solms. Auch in der Unions-Fraktion gibt es Beschwerden von koalitionstreuen Abgeordneten. Die fragten bei der Fraktionsführung nach, ob sie nun zu Kritikern werden müssten, um im Bundestag reden zu dürfen.

Die Fraktionen sind intern in Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen strukturiert, die sich thematisch an den Zuständigkeiten der Bundesministerien orientieren. Diese Gremien haben Vorsitzende; es gibt Sprecher und Obleute für Spezialthemen, die in den Bundestagsausschüssen für ihre Fraktion sprechen. Sie tagen in Sitzungswochen des Bundestages in der Regel am Dienstagvormittag. Dann wird in diesen Arbeitsgruppen - wenn nötig im Streit - vorab festgelegt, wer während einer Bundestagsdebatte für die Fraktion sprechen werde. Bei übergreifenden Tagesordnungspunkten haben sich die betroffenen Arbeitsgruppen zu verständigen, ob und wie die der Fraktion zustehende Redezeit auf mehrere Redner verteilt werden solle. Dabei sollen die Abgeordneten zu einem Thema reden, die fraktionsintern zuständig sind. Es gilt der Maßstab fachlicher Kompetenz.

Der Einfluss der Fraktionsführungen auf die Auswahl „ihrer“ Redner ist unterschiedlich organisiert. Bei den sogenannten großen Debatten nehmen sie das Rederecht selbst in Anspruch. Bei anderen, vermeintlich nicht herausragenden Themen gehen die Vorschläge der Arbeitskreise an die Parlamentarischen Geschäftsführungen. Diese sammeln die Vorschläge; deren Einflussmöglichkeiten sind begrenzt, auch weil sie sich dann zusätzlich mit den Arbeitskreisen anlegen müssten. Am ehesten noch in der CDU/CSU-Fraktion hat die Führung die Möglichkeit der Einflussnahme. Zur Mittagszeit tagt die „Kauder-Runde“, einer Versammlung der Fraktionsspitze mit den Arbeitsgruppenleitern. Dort, heißt es, trage der Fraktionsvorsitzende Volker Kauder Änderungswünsche vor - und sei es der, zur Frauenpolitik solle auch einmal ein Mann sprechen. In den Fraktionssitzungen legen die Geschäftsführer die Rednerlisten vor: Zur Kenntnisnahme, zur Billigung. Zum Streit darüber kommt es dort nur in Ausnahmefällen. Dann gilt das Prinzip: Mehrheit ist Mehrheit.

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Jahrgang 1952, Leiter der politischen Redaktion in Berlin.

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