20.12.2011 · Seit mehr als einem Monat schon sitzt Beate Zschäpe in Untersuchungshaft. Doch es gibt Zweifel, ob man auch wird nachweisen können, was man ihr vorwirft.
Von Peter Carstens, BerlinSeit anderthalb Monaten ermittelt die Bundesanwaltschaft, gegen die mutmaßliche terroristische Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU). Zwei mutmaßliche Haupttäter, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, sind tot. Frau Zschäpe, die sich Anfang November selbst gestellt hat und seitdem inhaftiert ist, befindet sich in Untersuchungshaft. Rechtliche Grundlage dafür ist ein Haftbefehl, den der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof am 13. November erlassen hat.
Der Generalbundesanwalt wirft Frau Zschäpe nach seinen Angaben vor, Gründungsmitglied der terroristischen Vereinigung zu sein und zum Zwecke der Beweisvernichtung das Haus in der Zwickauer Frühlingsstrasse in Brand gesetzt zu haben, in dem die drei zuletzt gewohnt hatten. Um eine Tatbeteiligung an den Morden, die dem NSU zur Last gelegt werden, geht es bei ihr derzeit nicht.
Allerdings stellt sich zumindest für Frau Zschäpes Anwälte die Frage: Wie lange wird ihre Mandantin in Haft sein? Nach Darlegung ihres Verteidiger Heer gehe ein dringender Tatverdacht gegen Frau Zschäpe in Sachen terroristische Vereinigung nicht aus den Akten hervor, die dem Kölner Anwalt bislang zur Einsicht vorgelegt wurden. Es bliebe also aus seiner Sicht der Vorwurf, demzufolge Frau Zschäpe das Zwickauer Haus angezündet hat. Darauf stehen, nach den Strafgesetzbuchparagraphen 306a und 306b ein bis zwei Jahre Gefängnis. Würde bewiesen, dass Frau Zschäpe Mitglied der terroristischen Neonazi-Vereinigung war, ginge es um eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren. Man prüfe ständig, so Rechtsanwalt Heer, ob ausreichende Haftgründe gegen inhaftierte Mandanten noch vorlägen, und werde dann gegebenenfalls aktiv. So auch im Falle von Frau Zschäpe. Eine gerichtliche Überprüfung des Haftbefehls finde aber spätestens sechs Monate nach der Inhaftierung statt.
Bisher schweigt Frau Zschäpe. Es geht also nun zunächst einmal darum, Indizien zu finden und ihr sowie anderen Beschuldigten vorzulegen. Inzwischen sind fünf Personen inhaftiert - neben Frau Zschäpe und Holger G. der frühere NPD-Funktionär Ralf Wohlleben sowie André E. und Matthias D. Schwierig ist die Beweislage beispielsweise bei André E., der laut Staatsanwaltschaft „dringend verdächtig“ sei, im Jahre 2007 den Film hergestellt zu haben, mit dem sich die terroristische Vereinigung zu den Morden an den ausländischen Kleinunternehmern bekannt hatte. Dass er das wirklich getan habe, so heißt es in Ermittlerkreisen, sei keine gesicherte Erkenntnis. Bei Ralf Wohlleben, dem unter anderem vorgeworfen wird, den Terroristen eine Waffe beschafft zu haben, sprechen die Unsicherheiten schon aus dem offiziellen Text der Bundesanwaltschaft: Wohlleben solle, so heißt es da, den mutmaßlichen rechtsextremistischen Mördern „2001 oder 2002“ eine Schusswaffe und Munition verschafft haben. Etwas genauer wird es ein Richter schon haben wollen.
Sollten alle Beschuldigten gemeinsam weiter schweigen, werden nur Indizien gegen sie sprechen können. Davon gibt es allerdings ungewöhnlich viele. Mehr als 2500 Asservate haben die Ermittler in dem ausgebrannten Wohnmobil, der Wohnung und bei weiteren Durchsuchungen sichergestellt. Darunter waren, so viel ist bekannt, auch Vorläufer des Bekennervideos und Papiere, die für die Ermittler belegen, dass die Verbrechen der NSU sorgsam geplant und kaltblütig ausgeführt wurden. Aber wer genau was wann getan hat, da sind die Ermittlungen immer noch am Anfang oder, teilweise zumindest, bereits in einer Sackgasse.
Hinderlich ist, dass die Ermittler nur auf wenige gespeicherte Verbindungsdaten zurückgreifen können. Seit das Bundesverfassungsgericht vor anderthalb Jahren die Mindestdatenspeicherung gekippt hat, ringen die Koalitionsparteien vergeblich um eine Neufassung. Unterdessen wird bei den privaten Unternehmen nur noch wenig aufgehoben, was Auskunft über frühere Telefonate und über Internetkommunikation geben könnte. Von den 5500 Anfragen, die das Bundeskriminalamt (BKA) seit März 2010 an Internet-Provider richtete, um Computer-Verbindungsdaten (IP-Adressen) zu identifizieren, blieben achtzig Prozent unbeantwortet. Es ging immer, so heißt es aus dem BKA, um Delikte wie organisierte Kriminalität, Terrorismus, Kinderpornographie. Die unterlassene Neuordnung des Gesetzes empört inzwischen nicht nur die Strafverfolger bei den Polizeien und die Innenminister der Länder. Bis tief hinein in die Koalition reicht der Konflikt.
Denn die Regelungslücke hat es den Ermittlern erschwert, rasch Verbindungen und organisatorische Hintergründe der Zwickauer Rechtsextremisten aufzudecken. Bis Ende vergangenen Woche hatte das BKA bei 58 Telefongesellschaften und 23 Internetprovider um Auskünfte gebeten. In 33 Fällen bekamen sie bislang keine Antwort. In zehn Fällen wurde mitgeteilt, es gebe gar nichts mehr. Zehn Unternehmen folgten der Bitte freiwillig und konnten Daten zumindest in Teilen zu bestimmten Handys liefern.
In dreizehn Fällen waren die vorhandenen Telefondaten verstümmelt, etwa indem die letzten drei Ziffern durch XXX ersetzt, was die Nummern für das BKA kaum brauchbar macht. Dabei könnten Antworten auf die simple Frage, wer um den 4. November, dem Tag des letzten Banküberfalls von Mundlos und Böhnhardt, mit wem telefoniert oder gemailt hat, möglicherweise viel über die Größe und die Verbindungswege der Gruppe sagen. So wurde zum Beispiel in der teilweise ausgebrannten Wohnung in der Frühlingsstrasse ein Computer gefunden und wieder in Gang gebracht, auf dem jemand, vermutlich Frau Zschäpe, am 4. November um die Mittagszeit herum viele Homepages von Radiosendern, Fernsehstationen und der Polizei aufgesucht hat, offenbar um etwas über aktuelle Meldungen zu erfahren, etwa zu dem Raubüberfall der beiden Mitbewohner.
Es könnte ein Beweis dafür sein, dass Frau Zschäpe zumindest an diesem Tag wusste, was ihre beiden Mitbewohner geplant und getan hatten. Interessant wären aber auch ältere Verbindungsdaten, die man mit Listen in alten Fahndungsakten abgleichen könnte. Etwa Belege dafür, dass von Mundlos und Böhnhardt genutzte Handys zum Zeitpunkt des Mordes an der Polizistin in Heilbronn tatsächlich in der Nähe des Tatortes waren und, vielleicht, aus Jena oder Zwickau, dort angewählt wurden. So könnte allmählich Gewissheit werden, was bislang nur Verdacht ist: Sie haben es getan.
Vorschutznahme nicht Inschutznahme
Herold Binsack (Devin08)
- 21.12.2011, 14:48 Uhr
Wirrwarr
Waldemar Pabst (waldemar28)
- 21.12.2011, 10:32 Uhr
Ich gehe davon aus...........
Ullrich Schnappe (JohnBrown)
- 21.12.2011, 10:30 Uhr
Berichterstattung oder das Hornberger Schießen.
Daniel J Hahn (137)
- 21.12.2011, 10:02 Uhr
Verbindungsdaten löschen hilft offensichtlich nur
Udo Steffen (steffenu)
- 21.12.2011, 09:42 Uhr