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Mittwoch, 19. Juni 2013
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Zweifel in Sicherheitskreisen Bundesregierung warnt vor NPD-Verbotsverfahren

 ·  Innenminister Friedrich will ein abermaliges NPD-Verbotsverfahren „nur bei großen Chancen“ auf Erfolg unterstützen. Zweifel gibt es derweil in Sicherheitskreisen: Die Partei sei viel vorsichtiger geworden.

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© dapd In Mecklenburg-Vorpommern demonstrierten am Samstag die Landtagspräsidentin Bretschneider (SPD, rechts) und Bildungsminister Brodkorb (SPD) gegen ein „Pressefest“ von NPD-Anhängern

Die Bundesregierung will sich an einem abermaligen Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) nur beteiligen, wenn es begründete Aussichten auf einen Erfolg gibt. Diese könnten, so Regierungssprecher Seibert am Montag erst dann „klarer eingeschätzt“ werden, wenn die entsprechenden Angaben der Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern ausgewertet seien. Eine Sprecherin von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sagte am Montag, es sei die Haltung des Ministers, dass „nur bei großen Chancen auf ein erfolgreiches Verfahren der Weg nach Karlsruhe auch begangen wird“. Im Blickfeld des Innenministers ist dabei, so hatte Friedrich zuvor geäußert, auch ein etwaiger Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, den die NPD möglicherweise nach einem Verbot in Deutschland anstrengen wird. Die dortigen Hürden für ein Parteienverbot gelten als noch höher als jene, die das Grundgesetz stellt.

Am Wochenende hatte der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) abermals ein Verbotsverfahren gegen die NPD gefordert. „Diese Partei gehört verboten - das ergibt sich aus unserer geschichtlichen Verantwortung“, hatte er gesagt. Ein Verfahren müsse der Bundesrat „notfalls im Alleingang“ betreiben.

„Verfassungsfeindlich, fremdenfeindlich, antisemitisch“

Die Sprecherin des Innenministeriums sagte dazu, es sei klar, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei sei. Es sei aber die Frage, „ob man ihr auch eine aggressiv-kämpferische Grundhaltung nachweisen kann“. Dazu werde ein Kriterienkatalog und eine Materialsammlung erstellt, „und das läuft noch“. Diese Sammlung von Aussagen, Reden und Propagandaschriften aus der NPD müssen nach den Vorgaben des Verfassungsgerichts frei sein von belastenden Aussagen geheimer Informanten der Nachrichtendienste. Die Innenministerkonferenz (IMK) hatte im März eine solche Sammlung in Auftrag gegeben. Sie solle bis Anfang September abgeschlossen sein und dann ausgewertet werden. Zudem hatten die Innenminister beschlossen, die Zusammenarbeit mit den sogenannten V-Leuten in der NPD zu unterbrechen.

Regierungssprecher Seibert sagte, die Haltung der Bundeskanzlerin sei davon geprägt, dass die NPD „verfassungsfeindlich, fremdenfeindlich, antisemitisch und politisch zu bekämpfen“ sei. Frau Merkel habe, so fuhr er fort, „immer die Gefahr gesehen, dass ein solcher Verbotsverfahren erneut scheitern könnte. Und das wäre für den Staat und die Demokratie, der wir ja hier dienen wollen, eine Schlappe“.

NPD sei vorsichtiger geworden

Seehofer hatte am Wochenende gesagt, ein Verzicht auf ein neues Verfahren würde die rechtsextremistische Szene stärken. Auch die Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering (SPD), und von Thüringen, Christine Lieberknecht (CDU), äußerten sich entsprechend. Der SPD-Politiker Oppermann sagte, es sei an der Zeit, dass sich Frau Merkel „endlich zu einem NPD-Verbotsverfahren bekennt.“ Hingegen sagte die Linkspartei-Abgeordnete Petra Pau: „Wer wieder und wieder lauthals ein Verbot der NPD fordert, ohne es gerichtsfest zu begründen, hält die NPD nur in aller Munde.“

Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung waren 2003 mit einem gemeinsamen Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Verfahren scheiterte seinerzeit, weil Verfahrensfehler, insbesondere beim Umgang mit Auskünften von V-Leuten, zu seiner Einstellung führten. Nach allgemeiner Einschätzung in Sicherheitskreisen ist einerseits die NPD seither viel vorsichtiger geworden, was öffentliche verfassungsfeindliche Äußerungen betrifft.

Andererseits wird der Umgang des Gerichts mit der Frage der Quellen der Nachrichtendienste für weitgehend unwägbar gehalten. So könnten die Dienste sich vor detaillierte Fragen des Gerichts oder der Rechtsvertreter der NPD zu diesen Zuträgern gestellt sehen, die sie aus Gründen des Quellenschutzes nicht beantworten wollen oder können. Die Innenministerkonferenz will am 5. Dezember über einen Verbotsantrag gegen die NPD beraten, die Ministerpräsidentkonferenz voraussichtlich unmittelbar danach am 6. Dezember.

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Jahrgang 1962, politischer Korrespondent in Berlin.

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